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Informationen zur Organ- und Gewebespende Vermittlung von Informationen durch die Pass- und Meldeämter Seit dem 1. März 2022 wird die Information der Bürgerinnen und Bürger zur Organ- und Gewebespende über die Pass- und Meldeämter durch § 2 Absatz 1 Transplantationsgesetz (TPG) neu geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass die kommunalen Pass- und Meldeämter Bürgerinnen und Bürgern bei der Beantragung, Verlängerung oder Abholung von Personalausweisen, Pässen oder Passersatzpapieren künftig Organspendeausweise und dazugehöriges Informationsmaterial aushändigen . Für Sie wichtig zu wissen: Die Pass- und Meldeämter selbst sind nicht für die Aufklärung zuständig. Bei Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu dem Thema können Sie gerne auf das Infotelefon Organspende verweisen. Das Infotelefon ist montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 90 40 400 erreichbar ist. Weitere Informationen des BIÖG Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit zur Organ- und Gewebespende finden Sie auch online unter: www.organspende-info.de Bei Fragen und für die Anmeldung zu unserem Newsletter, schreiben Sie uns gerne unter: aemter@bioeg.de . Aktuelle Informationen und Hinweise zu weiteren Bestellmöglichkeiten für kostenfreie Materialien erhalten Sie über unseren halbjährlichen Newsletter . Wenn Sie den Newsletter nicht mehr beziehen möchten, können Sie sich über aemter@bioeg.de jederzeit wieder abmelden. Materialien bestellen Bestellen Sie hier kostenfrei Organspendeausweise und weitere Informationsmaterialien. Diese Materialien können Sie nutzen, um sie den Besucherinnen und Besuchern Ihres Pass- oder Meldeamtes zur Verfügung zu stellen. Gerne können Sie innerhalb Ihres Webauftritts auch auf unsere Website www.organspende-info.de verlinken. Der Flyer "Organ- und Gewebespende. Kurz und knapp." steht nun auch in der ukrainischen Sprache als PDF zur Verfügung. Aufgrund von Engpässen in der Papierindustrie verzögert sich der Druck des Flyers. Organ- und Gewebespende. Kurz und knapp - ukrainisch

Organspende-Register: So funktioniert's

Organspende-Register: So funktioniert's Inhalt Was ist das Organspende-Register? Schritt-für-Schritt-Anleitung: So geben Sie Ihre Erklärung ab Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (kurz: Organspende-Register) ist ein zentrales Online-Verzeichnis, in dem Sie Ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende digital und rechtlich verbindlich dokumentieren können. Der Eintrag ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit angepasst oder gelöscht werden. Kurz gefasst Das Organspende-Register bietet die Möglichkeit, Ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende digital zu dokumentieren. Das Mindestalter für die Nutzung beträgt 16 Jahre. Für die Registrierung müssen Sie sich online ausweisen können. Sie können Ihre Erklärung jederzeit einsehen, ändern oder löschen. Was ist das Organspende-Register? Das Organspende-Register ergänzt den Organspendeausweis um eine digitale Möglichkeit , Ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende rechtlich sicher zu dokumentieren. Im Ernstfall können Ärztinnen und Ärzte Ihre Erklärung sofort abrufen . Die Nutzung ist ab 16 Jahren möglich. Zur Online-Ausweisung benötigen Sie entweder die eID-Funktion Ihres Personalausweises oder die digitale Identität Ihrer Krankenkasse. Alle Daten werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sicher auf Servern in Deutschland gespeichert. Hier geht's zum Register Online-Ausweisfunktion (eID) als Grundlage Um Ihre Erklärung im Organspende-Register abzugeben, müssen Sie sich zuerst online ausweisen. Das geht für deutsche Staatsbürgerinnen oder -bürger über die Online-Ausweisfunktion (eID). Das Mindestalter zur Nutzung der eID-Funktion beträgt 16 Jahre. Auch Bürgerinnen und Bürgern der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Besitz einer deutschen eID-Karte sowie Personen mit Aufenthaltstitel können sich mit Hilfe der eID online ausweisen. Alternativ können Sie über die App der Krankenversicherung eine Erklärung im Register abgeben. Diese Möglichkeit steht allen in Deutschland gesetzlich versicherten und bereits vielen privat versicherten Personen zur Verfügung. Hier weisen Sie sich mit Ihrer digitalen Identität (GesundheitsID) aus. Wie Sie Ihre GesundheitsID einrichten, erfahren Sie bei Ihrer Krankenversicherung. 623.010 Eintragungen in das Organspende-Register seit Einführung am 18. März 2024. Schritt-für-Schritt-Anleitung: So geben Sie Ihre Erklärung ab Sie haben sich entschieden und möchten nun Ihre Erklärung über organspende-register.de online festhalten? Wir unterstützen Sie dabei mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung und zeigen Ihnen in sieben Schritten, wie Sie Ihre Erklärung ganz einfach abgeben können. Sie können sich auch unser Erklärvideo am Seitenende dazu anschauen. Wichtig: Nutzen Sie möglichst Ihren Standard-Browser , um die Webseite des Organspende-Registers zu nutzen. Der Inkognito- oder private Surfmodus kann zu Fehlermeldungen führen. Sie haben sich noch nicht entschieden? Finden Sie hier verschiedene Ansichten, Argumente und Erfahrungsberichte rund um das Thema Organspende. 1 Legen Sie sich zunächst alles bereit 2 Rufen Sie den Link zum Organspende-Register auf 3 Persönliche Daten werden ausgelesen 4 Krankenversichertennummer eintragen 5 Ihre Entscheidung festhalten 6 Erklärung abgeben 7 Erklärungs-ID gut aufbewahren Hier geht's zum Erklärvideo 1 Legen Sie sich zunächst alles bereit Abgabe über die Website organspende-register.de: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder eID-Karte Sechsstellige PIN für die Online-Ausweisfunktion NFC-fähiges Smartphone mit installierter AusweisApp des Bundes Krankenversichertennummer E-Mail-Adresse Abgabe über die App Ihrer Krankenkasse: NFC-fähiges Smartphone mit installierter App Ihrer Krankenkasse eingerichtete digitale Identität (GesundheitsID) innerhalb der App (wie Sie Ihre GesundheitsID einrichten, erfahren Sie im Infoblatt (PDF) .) Sie haben alles? Dann kann es losgehen. 2 Rufen Sie den Link zum Organspende-Register auf Identifizieren Sie sich über Ihren elektronischen Personalausweis, den elektronischen Aufenthaltstitel oder eID-Karte sowie die AusweisApp2 des Bundes. Nutzen Sie die App Ihrer Krankenkasse, so identifizieren Sie sich dort mit Ihrer GesundheitsID. Danach starten Sie „Organspende-Erklärung abgeben". Pin vergessen? Ihr Personalausweis ist mit einer Online-Ausweisfunktion ausgestattet. Um sie zu nutzen, benötigen Sie die sechsstellige PIN. Diese haben Sie bei der Ausstellung Ihres Ausweises bekommen. Falls Sie die PIN nicht mehr auffinden, können Sie kostenfrei in Ihrem Bürgeramt eine neue PIN setzen lassen. 3 Persönliche Daten werden ausgelesen Die Basisdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum) werden aus Ihrem Ausweisdokument übernommen. Überprüfen Sie in diesem Schritt, ob alles seine Richtigkeit hat. 4 Krankenversichertennummer eintragen Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Versichertennummer ein. Gesetzlich Krankenversicherte finden ihre Nummer auf der Vorderseite ihrer Gesundheitskarte. Wenn Ihnen als Mitglied einer privaten Krankenversicherung Ihre Krankenversichertennummer nicht vorliegt, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse. 5 Ihre Entscheidung festhalten Geben Sie Ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende ab. Markieren Sie dafür die zutreffende Aussage. Im Organspende-Register haben Sie folgende Entscheidungsmöglichkeiten: Ja – vollständige Zustimmung Ja – Ausschluss bestimmter Organe und Gewebe von der Entnahme Ja – Begrenzung der Entnahme auf bestimmte Organe und Gewebe Übertragung der Entscheidung auf eine andere namentlich zu benennende Person Nein – Widerspruch Damit bietet das Register dieselben Entscheidungsmöglichkeiten wie der Organspendeausweis. 6 Erklärung abgeben Sie erhalten eine Übersicht der eingetragenen Daten und der abgegebenen Erklärung. Überprüfen Sie Ihre Angaben bevor Sie Ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende verbindlich abgeben. 7 Erklärungs-ID gut aufbewahren Nach erfolgreicher Abgabe Ihrer Erklärung erhalten Sie Ihre Erklärungs-ID. Die Erklärungs-ID ist eine Identifikationsnummer, die eindeutig und ausschließlich Ihrer Erklärung zugeordnet ist. Es handelt sich um eine siebenstellige Kombination aus Ziffern und Zeichen, die Sie unmittelbar nach Abgabe Ihrer Erklärung automatisch per E-Mail erhalten. Sie können die Erklärungs-ID auch direkt als PDF-Datei herunterladen. Bewahren Sie diese sicher auf. Die Erklärungs-ID benötigen Sie, wenn Sie Ihre Erklärung ändern wollen. Um Ihre Erklärung zu ändern, rufen Sie wieder die Internetseite des Organspende-Registers auf und klicken Sie auf „Erklärung aufrufen". Danach identifizieren Sie sich über die Onlinefunktion Ihres Personalausweises. Geben Sie anschließend Ihre Erklärungs-ID ein und wählen Sie „Erklärung anzeigen“ aus. Hier können Sie Ihre bestehende Erklärung einsehen, ändern oder löschen. Sie können Ihre Erklärung auch über die App Ihrer Krankenversicherung einsehen und ändern. Hierzu identifizieren Sie sich mit Ihrer digitalen Identität (GesundheitsID). Erklärungs-ID verloren Sollten Sie Ihre Erklärungs-ID verloren haben, geben Sie einfach eine neue Erklärung im Organspende-Register ab. Sie erhalten eine neue Erklärungs-ID. Die ursprünglich abgegebene Erklärung bleibt zwar im Organspende-Register hinterlegt, aber nur die neueste Erklärung ist gültig. 1 Schritt 1 2 Schritt 2 3 Schritt 3 4 Schritt 4 5 Schritt 5 6 Schritt 6 7 Schritt 7 Erfahren Sie im Video, wie Sie das Organspende-Register nutzen Unser Video zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Entscheidung einfach im Organspende-Register dokumentieren können. So funktioniert das neue Organspende-Register Alles verstanden? Dann geht es hier zum Register! Offene Fragen? Antworten finden Sie in unseren FAQs. Sie können uns auch kontaktieren: über unser Kontaktformular oder das Infotelefon Organspende! Hier geht's zum Register FAQ Kontakt Weiterführende Informationen Der Online-Ausweis Hier erfahren Sie mehr zur Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises. ePA App Hier finden Sie die App der elektronischen Patientenakte Ihrer Krankenkasse. Broschüre: Ihr Personalausweis Laden Sie die Broschüre des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) hier herunter. Die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR Lesen Sie hier mehr zur eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des EWR. Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Hier lesen Sie mehr über den eAT. AusweisApp Hier können Sie mehr zur AusweisApp erfahren und sie direkt herunterladen.

BIÖG – Informationen zur Organ- und Gewebespende

Entscheidung für oder gegen eine Organspende schon getroffen ? Das neue Organspende-Register Hier online eintragen! Ein neues Herz für Hubert K. Organspende: Verstehen. Entscheiden. Dokumentieren. Zur Graphic Novel Ja oder Nein zur Organ- und Gewebespende? Es ist Ihre Entscheidung! Mehr zur aktuellen Kampagne Letzter Blogbeitrag Blogbeitrag vom 09/01/2026 Organspende im Dialog: Der große BIÖG-Jahresrückblick 2025 Von Bildungsmesse bis Marathon: Das BIÖG Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit war 2025 bundesweit unterwegs und verteilte über 57.000 Organspendeausweise. Jetzt den Rückblick mit allen Highlights lesen. 623.010 Eintragungen in das Organspende-Register seit Einführung am 18. März 2024. Die Geschichte der Organ- und Gewebespende Die Transplantationsgeschichte geht Jahrtausende zurück. Bis die Medizin die vorherrschenden Mythen überholte, verging viel Zeit. Reisen Sie mit uns durch die Geschichte der Organ- und Gewebetransplantation Tom Werner / Getty Images Was passiert bei einer Organspende nach dem Tod? Informationen zu Voraussetzungen und Ablauf Zu den Informationen Wie verläuft eine Lebendorganspende? Wissenswertes zu Organen, die gespendet werden können sowie den Abläufen Zu den Informationen Was hat es mit der Gewebespende auf sich? Wissenswertes zu Geweben, die gespendet werden können sowie den Abläufen Zu den Informationen Wie rettet die Stammzellspende Leben? Auskunft zur Transplantation, den Voraussetzungen sowie zum Ablauf Zu den Informationen Organspende-Podcast In unseren Podcasts werden die wichtigsten Fragen rund um die Organ- und Gewebespende thematisiert. Dabei kommen sowohl Expertinnen und Experten als auch Betroffene zu Wort. Infotelefon Organspende Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten. Unser Infotelefon Organspende steht Ihnen montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter 0800 90 40 400 gebührenfrei zur Verfügung.

Infografiken

Infografiken Hier stehen Ihnen einzelne Grafiken zum Thema Organ- und Gewebespende zum Download zur Verfügung. Fakten zum Organspende-Register Zugangswege Alles Nötige für die Abgabe der Erklärung Die Abgabe der Erklärung nur mit Smartphone Die Abgabe der Erklärung mit dem Computer – Smartphone als Kartenlesegerät Die Abgabe der Erklärung mit dem Computer und einem separaten Kartenlesegerät Erklärungssuche Fakten und Zahlen zur Organ- und Gewebespende Einstellung zur Organ- und Gewebespende im Zeitvergleich (2010 - 2024) Zahl der in Deutschland benötigten Spenderorgane (2024) Zahlen zur Organspende (2024) Informationsbedarf zum Thema Organ- und Gewebespende (2024) Überblick über die Gewebe, die gespendet werden können (1) Überblick über die Organe, die gespendet werden können (2) Grafiken zum Hirntod Ablaufschema zur Feststellung des unumkehrbaren Ausfalls der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) Darstellung der für den Ausfall der Hirnfunktionen bedeutsamen Teilbereiche des Gehirns Darstellung der Gehirnfunktionen im Elektroenzephalogramm (EGG) Therapiemöglichkeiten vor Feststellung des unumkehrbaren Ausfalls der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) Entscheidungen rund um die Organ- und Gewebespende Nicht getroffene sowie getroffene Entscheidungen zur Organ- und Gewebespende (2024) Hauptgründe für die fehlende Entscheidung (2024) Art der Entscheidung zur Organ- und Gewebespende (getroffen / nicht getroffen) (2024) Wichtigste Gründe für die Entscheidung für die Organ- und Gewebespende (2024) Informationen zum Organspendeausweis Besitz eines Organspendeausweises (2024) Ausfüllanleitung Organspendeausweis Wichtigster Grund für die Zustimmung im Organspendeausweis (2024) Wichtigster Grund für den Widerspruch im Organspendeausweis (2024) Hintergrundinformationen zur Beratung in der hausärztlichen Praxis Mögliche Ansprechpersonen zur Organ- und Gewebespende Gründe für eine eventuelle hausärztliche Beratung zur Organ- und Gewebespende Beratung zur Organ- und Gewebespende nach EBM und GOÄ

Hausärztebefragung 2024

Repräsentative Befragung der Hausärzteschaft zur Organ- und Gewebespende Svitlana / AdobeStock Die Hausärzteschaft spielt eine zentrale Rolle, wenn es um Aufklärung und Beratung zur Organ- und Gewebespende geht. Eine aktuelle, repräsentative Befragung zeigt: Die große Mehrheit der Hausärztinnen und Hausärzte fühlt sich fachlich gut informiert, verfügt über hilfreiche Materialien und spricht das Thema aktiv in Gesprächen mit Patientinnen und Patienten an. Besonders erfreulich: Viele Patientinnen und Patienten reagieren auf die Ansprache durch ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt aufgeschlossen und gesprächsbereit. Die wichtigsten Ergebnisse der Hausärztebefragung 2024 im Überblick 87 % der Hausärztinnen und Hausärzte geben an, einen ausreichenden Kenntnisstand zur Beratung ihrer Patientinnen und Patienten besitzen. 59 % der Hauspraxen liegt das Standardinformationspaket zur Weitergabe an Patientinnen und Patienten vor. 84 % derjenigen Ärztinnen und Ärzte, denen das Standardinfopaket vorliegt, reicht dieses zur Beratung ihrer Patientinnen und Patienten aus. 72 % der Hausärztinnen und Hausärzte haben Materialien aus dem Standardinfopaket bereits an Patientinnen und Patienten ausgehändigt. 82 % der Hausärztinnen und Hausärzte haben bereits Informationsgespräche mit ihren Patientinnen und Patienten zur Organ- und Gewebespende geführt. Patientinnen und Patienten reagieren mehrheitlich positiv bzw. neutral auf die proaktive Ansprache durch die Hausärzteschaft und sind bereit über Organ- und Gewebespende zu sprechen. Alle Ergebnisse der Befragung können Sie hier als PDF downloaden: Download Hausärzte-Befragung 2024 Hier geht's zu den bisherigen BIÖG-Studien

Infos zum Organspende-Register

Das Organspende-Register Inhalt Der gesetzliche Hintergrund des Organspende-Registers Sichere Dokumentation bis zur Anbindung der Gewebeeinrichtungen Diese Zugangswege zum Organspende-Register gibt es Diese Zugangswege zum Organspende-Register gibt es Häufig gestellte Fragen zum Organspende-Register Das Organspende-Register (www.organspende-register.de) ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis. Neben Organspendeausweis und Patientenverfügung stellt es eine neue digitale Möglichkeit dar, die Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende zu dokumentieren. Der gesetzliche Hintergrund des Organspende-Registers Das Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem die Erklärung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende eingetragen werden kann. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos und kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Im Gegensatz zum Organspendeausweis, der zum Beispiel verloren gehen oder nicht auffindbar sein kann, ist das Organspende-Register zu jeder Zeit verfügbar. Im Ernstfall kann das zum Abruf berechtigte Personal im Krankenhaus bei Vorliegen der Voraussetzungen jederzeit darauf zugreifen und die Erklärung einsehen Sichere Dokumentation bis zur Anbindung der Gewebeeinrichtungen Aktuell können Gewebeeinrichtungen nicht auf Erklärungen im Organspende-Register zugreifen. Ein Zugriff soll zeitnah ermöglicht werden. Um sicher zu sein, dass eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende im Ernstfall auch während des Übergangszeitraums verlässlich berücksichtigt wird, sollte die Entscheidung zusätzlich z.B. in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung festgehalten werden. Hierüber sollten immer auch die nächsten Angehörigen informiert werden. Das schafft zusätzlich Klarheit und Sicherheit. Bestellen Sie hier Flyer mit Organspendeausweisen für Ihre Praxis Kommt eine Person zur Organ- oder Gewebespende in Frage, so kann die abrufberechtigte Person im Krankenhaus (APK) auf das Abrufportal des Organspende-Registers zugreifen. Nun wird geklärt, ob eine Entscheidung vorliegt. Diese Zugangswege zum Organspende-Register gibt es Über die Webseite organspende-register.de kann eine Erklärung abgegeben werden. Dazu müssen Sie sich mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder eID-Karte authentifizieren. Eine detaillierte Beschreibung finden Sie hier: Erklärungen können alternativ auch über die App Ihrer Krankenversicherung mit Ihrer digitalen Identität (GesundheitsID) abgegeben werden. In diesem Fall identifizieren Sie sich gegenüber dem Register mit Ihrer digitalen Identität. Eine detaillierte Beschreibung finden Sie hier: Download Schritt-für-Schritt-Anleitung . Die GesundheitsID beantragen Sie bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Weitere Informationen zum Register und einen kurzen Erklärfilm finden Sie hier: organspende-info.de/organspende-register/ . Mehr Infos zum Organspendeausweis Diese Zugangswege zum Organspende-Register gibt es Über die Webseite organspende-register.de kann eine Erklärung abgegeben werden. Dazu müssen Sie sich mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder eID-Karte authentifizieren. Eine detaillierte Beschreibung finden Sie hier: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur eID Erklärungen können alternativ auch über die App Ihrer Krankenversicherung mit Ihrer digitalen Identität (GesundheitsID) abgegeben werden. In diesem Fall identifizieren Sie sich gegenüber dem Register mit Ihrer digitalen Identität. Eine detaillierte Beschreibung finden Sie hier: Anleitung zur Anmeldung über die Krankenkassen-App Die GesundheitsID beantragen Sie bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Weitere Informationen zum Register und einen kurzen Erklärfilm finden Sie hier: organspende-info.de/organspende-register/ Altersbeschränkungen bei den Zugangswegen Um eine Entscheidung über www.organspende-register.de abgeben zu können, müssen die Person sich mit dem Personalausweis und der integrierten Online-Ausweisfunktion (eID) identifizieren. Das geht erst ab 16 Jahren. Eine Altersprüfung ist im Organspende-Register eingebaut. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann der Widerspruch zur Organ- und Gewebespende erklärt werden und ab 16 Jahren einer Organ- und Gewebeentnahme zugestimmt oder sie abgelehnt werden. Häufig gestellte Fragen zum Organspende-Register Im Folgenden finden Sie eine Sammlung von Fragen mir ihren Antworten, die für Ihre Patientinnen und Patienten wichtig sein können. Was ist das Organspende-Register? Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem Sie Ihre Erklärung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festhalten können. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Sie können ihn jederzeit ändern oder löschen. Wo wird das Organspende-Register geführt? Das Organspende-Register (www.organspende-register.de) wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt. Wie ist das Organspende-Register aufgebaut? Erster Baustein des Registers ist das Erklärendenportal, in dem Bürgerinnen und Bürger ihre Entscheidung zur Organspende erklären und hinterlegen können. Zweiter Baustein ist das Abrufportal, in dem die Entnahmekrankenhäuser Erklärungen suchen und abrufen können, um zu erfahren, ob eine verstorbene Person Organe spenden möchte oder nicht. Wie wird das Organspende-Register in Betrieb genommen? Das Organspende-Register hat stufenweise den Betrieb genommen: Erklärungen können seit März 2024 im Register abgegeben werden. Entnahmekrankenhäuser können nach Organspende-Erklärungen suchen und diese abrufen. Seit Oktober 2024 ist die Abgabe der Erklärung mithilfe der Digitalen Identität für Versicherte (GesundheitsID) ermöglicht. Aktuell steht noch die Anbindung der Gewebeeinrichtungen an das Organspende-Register aus.Sie können noch keine Suche nach abgegeben Erklärungen zur Gewebespenden durchführen. Bis dies möglich ist, sollten Sie Ihre Entscheidung weiterhin auf einem Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung festhalten. Beide Dokumente bleiben auch nach der vollständigen Inbetriebnahme des Registers gültig. Warum sollte ich meine Entscheidung im Organspende-Register festhalten? Mit Ihrer im Organspende-Register dokumentierten Entscheidung sorgen Sie für Klarheit und Sicherheit: Sie wahren Ihr Selbstbestimmungsrecht und entlasten Ihre Angehörigen sowie die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Im Gegensatz zum Organspendeausweis, der zum Beispiel verloren gehen kann, ist das Organspende-Register immer verfügbar. Im Ernstfall kann das zum Abruf berechtigte Personal im Krankenhaus jederzeit darauf zugreifen und Ihre Erklärung einsehen. Wer kann sich im Organspende-Register eintragen? Im Organspende-Register können sich diese Personen eintragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind: alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) im Besitz einer deutschen eID-Karte sowie Personen mit elektronischem Aufenthaltstitel Wie kann ich meine Erklärung im Organspende-Register abgeben? Wenn Sie Ihre Erklärung über www.organspende-register.de abgeben, können Sie Ihr NFC-fähiges Smartphone oder Ihr NFC-fähiges Tablet oder einen Computer bzw. einen Laptop nutzen. Die einzelnen Schritte sind im Folgenden beschrieben. Abgabe über ein NFC-fähiges Smartphone oder - Laptop : AusweisApp auf dem Smartphone oder Tablet installieren Über den Browser Seite www.organspende-register.der aufrufen Erklärungsabgabe starten Sich in der AusweisApp mit Ihrem Ausweisdokument authentifizieren Ihre persönlichen Daten überprüfen Ihre E-Mail-Adresse und Krankenversichertennummer eingeben Ihre Entscheidung bezüglich einer Organ- und Gewebespende festhalten Ihre Erklärung absenden Ihre neu erzeugte Erklärungs-ID zur Änderung und Löschung der Erklärung aufbewahren Abgabe über Computer oder Laptop (Smartphone als Kartenlesegerät) : AusweisApp auf dem Computer bzw. auf dem Laptop und auf dem Smartphone installieren Computer oder Laptop und Smartphone über die AusweisApp koppeln Über den Browser die Seite www.organspende-register.de aufrufen Erklärungsabgabe starten Sich in der AusweisApp mit Ihrem Ausweisdokument authentifizieren, indem Sie den Schritten auf Ihrem Computer bzw. Laptop und Ihrem Smartphone folgen Ihre persönlichen Daten überprüfen Ihre E-Mail-Adresse und Krankenversichertennummer eingeben Ihre Entscheidung bezüglich einer Organ- und Gewebespende festhalten Ihre Erklärung absenden Ihre neu erzeugte Erklärungs-ID zur Änderung und Löschung der Erklärung aufbewahren Abgabe über Computer oder Laptop (Kartenlesegerät vorhanden): AusweisApp auf dem Computer bzw. Laptop installieren und Kartenlesegerät bereithalten Über den Browser die Seite www.organspende-register.de aufrufen Erklärungsabgabe starten Sich mit der AusweisApp und Ihrem Ausweisdokument authentifizieren, indem Sie den Schritten auf Ihrem Computer oder Laptop folgen Ihre persönlichen Daten überprüfen Ihre E-Mail-Adresse und Krankenversichertennummer eingeben Ihre Entscheidung bezüglich einer Organ- und Gewebespende festhalten Ihre Erklärung absenden Ihre neu erzeugte Erklärungs-ID zur Änderung und Löschung der Erklärung aufbewahren Abgabe mittels digitaler Identität (GesundheitsID) Ihrer Krankenkasse: App der Krankenkasse herunterladen und GesundheitsID einrichten App der Krankenkasse öffnen und „Organspende-Erklärung abgeben“ starten Ihre persönlichen Daten überprüfen Geburtsort, Anschrift und Geburtsnamen eingeben Ihre Entscheidung bezüglich einer Organ- und Gewebespende festhalten Ihre Erklärung absenden ​​​​​​​Ihre neu erzeugte Erklärungs-ID zur Änderung und Löschung der Erklärung aufbewahren Welche System- und Zugangsvoraussetzungen gibt es für die Erklärungsabgabe über die Webseite www.organspende-register.de? Sie benötigen die aktuelle Version eines der folgenden Browser: Google Chrome, Microsoft Edge, Apple Safari oder Mozilla Firefox. Ich erhalte nach der Identifikation in der AusweisApp die Fehlermeldung „etwas ist schiefgelaufen“. Was kann ich tun? Zur Fehlerbehebung rufen Sie die www.organspende-register.de direkt im Standard-Browser auf. Nutzen Sie keinen Inkognito- oder privaten Surfmodus. Auf Android-Geräten und Geräten mit iOS 14.0 und höher können Sie den Standard-Browser selbst festlegen, voreingestellt ist in der Regel Safari/Chrome oder der Herstellerbrowser. Unter iOS 13 ist der Standard-Browser herstellerseitig fest auf Safari eingestellt. Mögliche Ursache des Fehlers: Standardbrowser Nach einem erfolgreichen Ausweisvorgang kann es bei der Weiterleitung von der AusweisApp zur Webseite des Organspende-Registers vorkommen, dass Ihr Browser eine Fehlermeldung anzeigt. Um einen solchen Fehler zu vermeiden, nutzen Sie bitte für den gesamten Vorgang den Browser, den Sie in Ihrem System als Standardbrowser eingerichtet haben. Mögliche Ursache des Fehlers: Inkognito Modus im Browser Dieselbe Fehlermeldung tritt auf, wenn Sie die Webseite des Organspende-Registers über den Inkognito Modus (bei einigen Browsern auch „Privater Modus“ genannt) aufrufen. Bei der Weiterleitung zur AusweisApp wird zwangsläufig der Inkognito-Modus verlassen. Bei der Rückleitung in den Browser nach einem erfolgreichen Ausweisvorgang kann es dann aufgrund der Funktionsweise des Inkognito-Modus vorkommen, dass das Organspende-Register den Vorgang nicht mehr zuordnen kann, da die sicherheitsrelevanten Cookies nicht mehr vorliegen. Wo werden meine Daten gespeichert? Die Daten des Organspende-Registers werden sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert. Wer hat im Ernstfall Zugriff auf meine Daten? Nur die abrufberechtigten Personen eines behandelnden Krankenhauses können eine Registerabfrage durchführen, sofern bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Organ- und Gewebeentnahme grundsätzlich vorliegen. Dies ist der Fall, wenn der Hirntod unmittelbar bevorsteht, vermutlich bereits eingetreten ist bzw. bereits festgestellt wurde. Bei den abrufberechtigten Personen handelt es sich ausschließlich um Ärztinnen und Ärzte sowie Transplantationsbeauftragte. Diese wurden vom Krankenhaus gegenüber dem Register benannt und müssen sich vor der Suche nach einer Erklärung im Register authentifizieren. Wie sicher ist meine Erklärung im Organspende-Register? Die Registerdaten sind nicht öffentlich einsehbar und vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt. Jede Person, die eine Erklärung im Organspende-Register abgeben, ändern oder widerrufen möchte, muss sich zunächst mittels sicherer Verfahren authentifizieren. Auch der Abruf der Erklärung durch entsprechend berechtigtes Personal des Krankenhauses ist nur nach dessen vorheriger Registrierung und Authentifizierung möglich. Auf Ihre Erklärung haben nur Sie selbst und berechtigtes Personal des Krankenhauses Zugriff, soweit die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Welche Alternativen gibt es zum Organspende-Register? Sie können die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende auch weiterhin zum Beispiel im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung oder jeder weiteren schriftlichen Form festhalten. Ebenso ist weiterhin eine mündliche Mitteilung an die Angehörigen möglich und sinnvoll. Einen Organspendeausweis können Sie hier online ausfüllen und selbst ausdrucken oder kostenfrei als Plastikkarte bestellen. Bleibt meine Erklärung zur Organ- und Gewebespende in meiner Patientenverfügung oder in meinem Organspendeausweis gültig? Ja. Sie können Erklärungen zur Organ- und Gewebespende weiterhin in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festhalten. Wichtig: Es gilt immer die jüngste Erklärung zur Organ- und Gewebespende. Sollten Sie bereits eine Erklärung in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung dokumentiert haben, achten Sie darauf, dass sich diese Erklärungen nicht widersprechen. Wo finde ich Hilfe? Fragen zum Organspende-Register beantwortet die Hilfe-Seite auf www.organspende-register.de/erklaerendenportal/ hilfe . Sie wird durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) betreut. Einen Erklärfilm zum Organspende-Register finden Sie hier. Fragen zur Abgabe, Änderung oder Löschung einer Erklärung über die Krankenkassen-App mit der GesundheitsID kanndie jeweilige Krankenkasse beantworten. Haben Sie auf Ihre Frage zum Organspende-Register keine Antwort gefunden? Dann können Sie über das Kontaktformular mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Kontakt aufnehmen. Informationen zur Online-Ausweisfunktion finden Sie hier: www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisen/online-ausweisfunktion/ Informationen zur AusweisApp finden Sie hier: www.ausweisapp.bund.de/ueber-uns www.ausweisapp.bund.de/hilfe-und-support/haeufig-gestellte-fragen/ www.ausweisapp.bund.de/faq www.ausweisapp.bund.de/videotutorials www.ausweisapp.bund.de/online-hilfe Informationen zur GesundheitsID finden Sie hier: www.gematik.de/telematikinfrastruktur/gesundheitsid www.pkv.de/wissen/versorgung/digitale-medizin/informationen-fuer-aerzte/was-leistungserbringer-ueber-die-gesundheitsid-digitale-identitaet-wissen-muessen/ Unsere FAQs als PDF zum Herunterladen Das Organspende-Register: Antworten auf häufige Fragen Weiterführende Informationen Der Online-Ausweis Hier erfahren Sie mehr zur Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises. Broschüre: Ihr Personalausweis Laden Sie die Broschüre des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) hier herunter. Die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR Lesen Sie hier mehr zur eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des EWR. Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Hier lesen Sie mehr über den eAT. AusweisApp Hier können Sie mehr zur AusweisApp erfahren und sie direkt herunterladen.

Hausärzte

Herzlich willkommen auf der Seite für Hausärztinnen und Hausärzte Eine Kooperation vom BIÖG und Hausärztinnen- und Hausärzteverband Mit der Kampagne „Organspende – Die Entscheidung zählt!“ klärt das BIÖG Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit über die Organ- und Gewebespende auf. Patientinnen und Patienten können sich nach dem Transplantationsgesetz (TPG) bei Ihnen als Hausärztin oder Hausarzt zur Organ- und Gewebespende beraten lassen. Die Beratung ist alle zwei Jahre pro Patientin beziehungsweise Patient abrechenbar. * Als Hausärztinnen und Hausärzte sind Sie bei diesem wichtigen Thema zentrale Ansprechpersonen. Das BIÖG Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit und der Hausärztinnen- und Hausärzteverband unterstützen Sie bei der Information Ihrer Patientinnen und Patienten. Sie finden auf dieser Seite Hilfen, Anregungen und Hinweise für die Beratung Ihrer Patientinnen und Patienten. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an hausarzt(at)bioeg.de . * Gemäß des Gesetze zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird zum 1. Januar 2027 die Vergütung für die Beratung zur Organ- und Gewebespende abgeschafft. 1. Aktuelles Bleiben Sie stets auf dem Laufenden: Hier finden Sie die neuesten Informationen, Meldungen und wichtige Entwicklungen rund um das Thema Organ- und Gewebespende für den hausärztlichen Praxisalltag. bnenin / AdobeStock Halten Sie sich hier über wichtige Aktualisierungen, Entwicklungen und Fakten auf dem Laufenden. 2. Informationsmaterialien für die Hausärzteschaft Um Sie bei der ergebnisoffenen Beratung Ihrer Patientinnen und Patienten zu unterstützen, stellen wir Ihnen ein Manual für das Patientengespräch sowie weitere kompakte Informationsangebote zur Verfügung. Zur weiteren fachlichen Vertiefung empfehlen wir außerdem das E-Learning-Angebot der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) zur Organspende . Digitale Medien für Ihr Wartezimmer Nutzen Sie auch Ihre Praxis-Bildschirme zur Aufklärung und binden Sie das Thema unkompliziert in die Wartezeit Ihrer Patientinnen und Patienten ein. Sie finden hier kompakte Informationsfolien als Einzelmotive sowie fertige Kurzvideos für die Dauerschleife zum direkten Download. AnnaStills / AdobeStock Informieren Sie sich über die rechtlichen Grundlagen der TPG-Beratung und nutzen Sie unsere Leitfäden, Praxis-Screens sowie E-Learning-Angebote für Ihren Praxisalltag. 3. Informationsmaterialien für Ihre Patientinnen und Patienten Unterstützen Sie Ihre Patientinnen und Patienten mit anschaulichen Informationen bei der Entscheidungsfindung. In unserem Shop können Sie ganz einfach kostenfrei Informationsflyer, Broschüren und Organspendeausweise für Ihr Wartezimmer bestellen. In unserem Shop können Sie Flyer, Broschüren, Plakate und Organspendeausweise für Ihre Praxis kostenlos bestellen. 4. Hausärztebefragung 2024 Wie setzen Hausärztinnen und Hausärzte die Beratung im Praxisalltag um und wie nehmen Patientinnen und Patienten das Beratungsangebot an? Die Ergebnisse unserer Repräsentativbefragung 2024 geben spannende Einblicke in die Umsetzung der Beratungsgespräche im Praxisalltag und den Informationsbedarfen der Hausärzteschaft sowie ihrer Patientinnen und Patienten. Svitlana / AdobeStock Lesen Sie hier die wichtigsten Ergebnisse der Hausärzte-Befragung zur Organ- und Gewebespende aus dem Jahr 2024. 5. Das Organspende-Register (OGR) Das zentrale, elektronische Organspende-Register (OGR) bietet eine rechtssichere und digitale Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festzuhalten. Erfahren Sie hier, wie das Register funktioniert, um Ihren Patientinnen und Patienten wichtige Informationen an die Hand zu geben. Antworten auf häufige Fragen zum OGR, die im Beratungsgespräch auftreten können, finden Sie zudem in unserem FAQ . Lesen Sie hier mehr über das Organspende-Register, in dem die Entscheidung zur Organ- und Gewebespende digital festgehalten werden kann. 6. Aus der Praxis: Interview mit einem Hausarzt Wie lässt sich die Beratung zur Organ- und Gewebespende konkret in den Praxisablauf integrieren? Im Interview spricht Dr. med. Michael von Bezold, hausärztlicher Internist in Hamburg, über typische Gesprächsanlässe, die Verknüpfung mit Gesundheitsuntersuchungen und den Umgang mit Fragen von Patientinnen und Patienten. Als hausärztlicher Internist berät Dr. Michael von Bezold seine Patientinnen und Patienten zur Organspende. Lesen Sie hier das Interview.

Beratung von Patientinnen und Patienten

Beratung von Patientinnen und Patienten Die Beratung von Patientinnen und Patienten zur Organ- und Gewebespende ist in § 2 des Transplantationsgesetzes (TPG) verankert. Aktuell (Stand: September 2026) kann die Beratung noch alle zwei Jahre je Patientin oder Patient abgerechnet werden. Ab dem 1. Januar 2027 darf der einheitliche Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen keine Vergütung für die ärztliche Beratung nach § 2 Absatz 1a des Transplantationsgesetzes über die Organ- und Gewebsspende enthalten. Siehe hierzu die Ausführungen im Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Hausärztinnen und Hausärzte sollen ihre Patientinnen und Patienten unter anderem über die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende sowie über die Möglichkeit, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Organspende-Register abzugeben, informieren. Zudem soll darauf hingewiesen werden, dass Patientinnen und Patienten mit Vollendung des 16. Lebensjahrs eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben, ändern und widerrufen und mit Vollendung des 14. Lebensjahrs einer Organ- und Gewebespende widersprechen können. Es gibt keine Verpflichtung, eine Entscheidung zu treffen und zu dokumentieren. Das BIÖG Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit und der Hausärztinnen- und Hausärzteverband unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit folgendem Angebot: Bestellen Sie hier kostenfrei Flyer, Broschüren, Plakate und Organspendeausweise für Ihr Wartezimmer und das Beratungsgespräch. Digitale Medien für Ihr Wartezimmer Machen Sie das Thema Organspende in Ihrer Praxis sichtbar: Für Ihre Bildschirme im Wartebereich bieten wir speziell aufbereitete Informationsmaterialien an. Die kompakten Einzelmotive und die als Dauerschleife abspielbaren tonlosen Kurzvideos greifen häufige Fragen Ihrer Patientinnen und Patienten auf, klären über Irrtümer auf und zeigen, wie die Entscheidung – beispielsweise im Organspende-Register oder im Organspendeausweis – festgehalten werden kann. Über den folgenden Slider können Sie die Dateien direkt herunterladen und unkompliziert in Ihr Praxissystem einbinden. Den Nutzungsbedingungen müssen Sie vor dem Download zustimmen. Schon gewusst? – Irrtümer zur Organspende Download PowerPoint (animiert) Download Einzel-Screens (Zip-Datei) Dokumentationsmöglichkeiten Download PowerPoint (animiert) Download PowerPoint (statisch) Download Einzel-Screens (Zip-Datei) Zugangswege Organspende-Register Download PowerPoint (animiert) Download Einzel-Screens (Zip-Datei) Ablauf Organspende Download PowerPoint (animiert) Download Einzel-Screens (Zip-Datei) Weg zur Entscheidungsfindung Download PowerPoint (animiert) Download Einzel-Screens (Zip-Datei) E-Learning Angebot der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) Die DSO bietet ein Online-Weiterbildungsprogramm an. Es richtet sich an die Ärzteschaft sowie Pflegende, Transplantationsbeauftragte und interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern. Das Programm ist auch für Hausärztinnen und Hausärzte geeignet. Es bietet die Möglichkeit, spezifische Lerninhalte zu erarbeiten und auf diese Weise Fachkenntnisse zum Ablauf einer Organspende zu erlangen, zu aktualisieren oder zu vertiefen. Lernzeit und Lernort können flexibel gewählt werden Hier geht es zum E-Learning Portal und zur kostenlosen Registrierung. Nutzungsbedingungen Sämtliche seitens des BIÖGs hier zur Verfügung gestellten Materialien sind ausschließlich auf eigenständig bespielten Bildschirmen der Nutzer/ Nutzerinnen einzusetzen. Ausdrücklich von der Genehmigung ausgenommen ist ein Einsetzen der Dateien im Rahmen von Angeboten des Dienstleisters „WartezimmerTV“ oder vergleichbaren kommerziellen Anbietern. Für die Nutzung der bereitgestellten Materialien gelten folgende eingeschränkte, nicht exklusive, nicht-übertragbare und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte : Mit Genehmigung zur Nutzung der oben genannten Materialien, wird dem Nutzer/der Nutzerin die Möglichkeit eingeräumt, alle oder einzelne Materialien unverändert auf der eigenen Webseite, für eigene Soicla Media-Kanäle, auf Monitoren z.B. in Wartebereichen und für Außenwerbemaßnahmen zu nutzen. Außenwerbemaßnahmen (z.B. Großflächenplakate, City-Light-Plakate, DOOH etc.) sind dem BIÖG Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit zuvor per E-Mail anzuzeigen und sich gesondert genehmigen zu lassen (per Mail ausreichend). Die Materialien dürfen nur unverändert und in voller Länge eingebunden werden. Der Nutzer/die Nutzerin erkennt ausdrücklich an, dass es sich bei den bereitgestellten Materialien um einen redaktionellen Inhalt des BIÖG Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit handelt, und wird dies bei der Nutzung beachten. Sofern das BIÖG Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit über aktualisierte Dateien verfügt, wird es diese den Nutzern/ Nutzerinnen zur Verfügung stellen. Die zur Verfügung gestellten Materialien dürfen ausschließlich zu nicht-kommerziellen und nicht-gewerblichen Zwecken genutzt werden. Dementsprechend dürfen die bereitgestellten Materialien nur werbefrei abgespielt und dargestellt werden. Das eingeräumte Nutzungsrecht beinhaltet nicht das Recht zu Weitergabe an Dritte. Insbesondere ist es nicht gestattet , die Dateien in fremden Internetangeboten zum Download anzubieten. Das BIÖG Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit muss als Quelle benannt werden. Sofern der Nutzer bzw. die Nutzerin das Logo des BIÖG Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit selbständig einzusetzen hat, ist dieses gut sichtbar einzufügen. Eine Einbettung der Materialien in einem Kontext, der gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstößt, ist unzulässig. Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen erlischt die Nutzungsbefugnis. Diese Nutzungsvereinbarung kann unabhängig von Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen vom BIÖG Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ohne Angabe von Gründen jederzeit widerrufen werden. Als Folge müssen die bereitgestellten Materialien auf allen verwendeten Kanälen (Webseiten, Social Media-Kanälen, Monitoren etc.) auf welchen dieser eingebunden wurden, gelöscht bzw. entfernt werden. Gleiches gilt für die Entfernung von Großflächenwerbung wie z.B. Plakatwerbung durch den Nutzer/ die Nuzerin. Datenschutzrechtliche Bestimmungen im Sinne der DSGVO müssen eingehalten werden. Das BIÖG Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit kommt für keine Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung der zur Verfügung gestellten Materialien auf. Kosten, welche im Zusammenhang mit der Entfernung von den zur Verfügung gestellten Materialien entstehen könnten, sind ebenfalls alleine von den Nutzern/ den Nutzerinnen zu tragen. Das BIÖG Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit wird von den Nutzern/ den Nutzerinnen hiermit ausdrücklich von Kosten, welche Dritte in diesem Zusammenhang gegen das BIÖG Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit erheben könnten, freigestellt. Akzeptieren und Datei herunterladen

Aktuelles

Hier finden Sie Aktuelles und Neuigkeiten rund um die Organspende Vergütung der Beratung entfällt zum 1. Januar 2027 Im Transplantationsgesetz wurde die Beratung von Patientinnen und Patienten durch die Hausärzteschaft verankert. Diese Regelung ist am 1. März 2022 in Kraft getreten. . Aktuell wird die Beratung zur Organ- und Gewebespende noch pro Patientin oder Patient vergütet. Ab dem 1. Januar 2027 darf der einheitliche Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen nach dem Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) keine Vergütung für die ärztliche Beratung über die Organ- und Gewebespende mehr enthalten. Genaueres können Sie hier lesen: Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestags Aufklärung Ihrer Patientinnen und Patienten – Das Wichtigste In unserem neuen Flyer erfahren Sie kurz und knapp alles Wichtige rund um das Aufklärungsgespräch zur Organ- und Gewebespende. Wir gehen auf die 5 häufigsten Fragen zur Organ- und Gewebespende ein und stellen unser Serviceangebot für Ihre Praxis vor. Download PDF-Datei Flyer: Fünf häufige Fragen Ihrer Patientinnen und Patienten Link zur PDF im BIÖG-Shop Außerdem finden Sie hier unser neues Plakat, dass die häufigsten Irrtümer zur Organ- und Gewebespende klarstellt: Download Plakat “Schon gewusst? Wichtige Informationen zur Organspende” Link zum Plakat im BIÖG-Shop Nehmen Sie an unserem Webinar zum Organspende-Register teil Das BIÖG unterstützt Sie bei der Aufklärung Ihrer Patientinnen und Patientin über das Organspende-Register. Wir bieten unsere Webinare nach Absprache an. Inklusive Diskussion sind sie auf ca. 60 Minuten ausgelegt. Unter anderem behandeln wir diese Themen : Gesetzliche Regelung der Organspende, Ablauf einer Organspende, Altersgrenzen und Kontraindikationen. Entscheidungs- und Dokumentationsmöglichkeiten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: hausarzt(at)bioeg.de Das Organspende-Register ist seit dem 18. März 2024 zugänglich Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) ist ein zentrales, elektronisches Verzeichnis. Hier können Sie Ihre Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende eintragen. Das Register bietet eine neue, digitale Möglichkeit, Ihre Entscheidung rechtlich verbindlich zu dokumentieren. Das Organspende-Register hat schrittweise seinen Betrieb aufgenommen. Zusätzlich zum Organspendeausweis und der Patientenverfügung steht damit eine digitale Möglichkeit zur Verfügung, die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende unter www.organspende-register.de festzuhalten. Lesen Sie hier mehr zum Organspende-Register und zu häufig gestellten Fragen zum Organspende-Register . Lesen Sie hier zur Gesetzesänderung des TPG zum 1. März 2022. Die Beratung zur Organ- und Gewebespende in der hausärztlichen Praxis Im Transplantationsgesetz wurde die Beratung von Patientinnen und Patienten durch die Hausärzteschaft verankert. Diese Regelung ist am 1. März 2022 in Kraft getreten. Die Beratung der Patientinnen und Patienten muss ergebnisoffen erfolgen und kann pro Patientin oder Patient alle zwei Jahre abgerechnet werden. Genaueres können Sie hier lesen: Bekanntmachung der Beschlüsse des Bewertungsausschusses . Die Beratung umfasst: Bei Bedarf die aktive Beratung über die Organ- und Gewebespende und die Ermutigung zur Abgabe einer Erklärung. Den ausdrücklichen Hinweis, dass keine Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende besteht. Die Möglichkeit eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Organspende-Register unter www.organspende-register.de/erklaerendenportal/ abgeben zu können. Die Aufklärung über die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende bei toten Spendern. Eine Aufklärung zur Tragweite und Bedeutung einer abgegebenen Erklärung zur Organ- und Gewebespende sowie eine Erklärung über das Entscheidungsrecht der nächsten Angehörigen. Die Bedeutung der Spende für kranke Menschen. Hierzu zählt eine Aufklärung über die medizinische Anwendung von Organen, Geweben und Gewebezubereitungen. Den regelmäßigen Hinweis an die Patientinnen und Patienten darüber, dass sie ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, ohne die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten, einer Organ- oder Gewebespende im Todesfall widersprechen können. Mit Vollendung des 16. Lebensjahrs können Patientinnen und Patienten selbstständig entscheiden, ob sie einer Organ- und Gewebespende nach dem Tod zustimmen oder widersprechen möchten. Weiterführende Informationen Organspende Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband informiert.

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