Beratung von Patientinnen und Patienten

Die Beratung von Patientinnen und Patienten zur Organ- und Gewebespende ist in § 2 des Transplantationsgesetzes (TPG) verankert. Aktuell (Stand: September 2026) kann die Beratung noch alle zwei Jahre je Patientin oder Patient abgerechnet werden. Ab dem 1. Januar 2027 darf der einheitliche Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen keine Vergütung für die ärztliche Beratung nach § 2 Absatz 1a des Transplantationsgesetzes über die Organ- und Gewebsspende enthalten. Siehe hierzu die Ausführungen im Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). 

Hausärztinnen und Hausärzte sollen ihre Patientinnen und Patienten unter anderem über die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende sowie über die Möglichkeit, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Organspende-Register abzugeben, informieren. Zudem soll darauf hingewiesen werden, dass Patientinnen und Patienten mit Vollendung des 16. Lebensjahrs eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben, ändern und widerrufen und mit Vollendung des 14. Lebensjahrs einer Organ- und Gewebespende widersprechen können. Es gibt keine Verpflichtung, eine Entscheidung zu treffen und zu dokumentieren.

Das BIÖG und der Hausärztinnen- und Hausärzteverband unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit folgendem Angebot:

Bestellen Sie hier kostenfrei gedruckte Flyer, Broschüren, Plakate und Organspendeausweise für Ihr Wartezimmer und das Beratungsgespräch.

Digitale Medien für Ihr Wartezimmer

Machen Sie das Thema Organspende in Ihrer Praxis sichtbar: Für Ihre Bildschirme im Wartebereich bieten wir speziell aufbereitete Informationsmaterialien an. Die kompakten Einzelmotive und die als Dauerschleife abspielbaren tonlosen Kurzvideos greifen häufige Fragen Ihrer Patientinnen und Patienten auf, klären über Irrtümer auf und zeigen, wie die Entscheidung – beispielsweise im Organspende-Register oder im Organspendeausweis – festgehalten werden kann.

Über den folgenden Slider können Sie die Dateien direkt herunterladen und unkompliziert in Ihr Praxissystem einbinden.

Den Nutzungsbedingungen müssen Sie vor dem Download zustimmen. 

Schon gewusst? – Irrtümer zur Organspende

E-Learning Angebot der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO)

Die DSO bietet ein Online-Weiterbildungsprogramm an. Es richtet sich an die Ärzteschaft sowie Pflegende, Transplantationsbeauftragte und interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern. Das Programm ist auch für Hausärzte geeignet. Es bietet die Möglichkeit, spezifische Lerninhalte zu erarbeiten und auf diese Weise Fachkenntnisse zum Ablauf einer Organspende zu erlangen, zu aktualisieren oder zu vertiefen. Lernzeit und Lernort können flexibel gewählt werden

Hier geht es zum E-Learning Portal und zur kostenlosen Registrierung.