Bei einer Lebendorganspende spenden Menschen zu Lebzeiten ein Organ oder einen Teil davon an eine andere Person, meist handelt es sich um eine Niere oder einen Teil der Leber. Medizinisch möglich und gesetzlich erlaubt ist auch die Übertragung eines Teils der Lunge, des Darms und der Bauchspeicheldrüse. Da die Entnahmeoperation bei einem gesunden Menschen erfolgt, steht der Schutz der Spenderin oder des Spenders im Vordergrund und ist daher immer sorgfältig medizinisch, rechtlich und psychologisch zu prüfen.




