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Transplantierbare Gewebe

Transplantierbare Gewebe im Überblick Lesedauer: 1 Minute Eine Gewebetransplantation wird notwendig, wenn Erkrankungen, Infektionen oder Unfälle Körpergewebe so stark schädigen, dass es seine Funktion nicht mehr erfüllt. In diesen Fällen kann Spendergewebe die Gesundheit wiederherstellen oder Beschwerden deutlich lindern. Die meisten Gewebe stammen aus einer postmortalen Spende. Einige Gewebe, wie Herzklappen oder Hüftknochen, können jedoch auch lebend gespendet werden. Klicken Sie auf ein Gewebe, um mehr über dessen Transplantation zu erfahren. Augenhornhauttransplantation Herzklappentransplantation Blutgefäßtransplantation Transplantation von Hautgewebe und Eihaut (Amnion) Transplantation von Knochen und Weichteilgewebe Inselzelltransplantation

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zur Organspende, zur Gewebespende, zum Organspendeausweis und dem Organspende-Register (FAQs) Inhalt Häufig gestellte Fragen zur Organspende Häufig gestellte Fragen zur Gewebespende Häufig gestellte Fragen zum Organspendeausweis Häufig gestellte Fragen zum Organspende-Register Hier finden Sie kurze Antworten und weiterführende Informationen zu häufig gestellten Fragen zur Organspende, Gewebespende sowie zum Organspendeausweis. Alternativ oder ergänzend können Sie unser Infotelefon Organspende nutzen, um Ihre Fragen loszuwerden. Unsere Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 90 40 400 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Weitere Informationen zum Infotelefon Organspende gibt es hier. Häufig gestellte Fragen zur Organspende Was ist eine Transplantation? Eine Transplantation (lateinisch: transplantare = verpflanzen) ist die Übertragung von funktionstüchtigen Organen und Geweben auf einen schwerkranken oder gesundheitlich beeinträchtigten Menschen. Ziel dieser Organ- und Gewebeübertragung ist es, die fehlende Funktion seiner eigenen Organe und Gewebe zu ersetzen. Warum ist es wichtig, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden? In Deutschland werden Personen erst mit einer schriftlichen oder mündlichen Willenserklärung Organspenderin oder Organspender. Deswegen ist es wichtig, mit Angehörigen und engen Freunden über die eigene Entscheidung zu sprechen und einen Organspendeausweis bei sich zu tragen. Hat man keine Entscheidung getroffen, werden im Todesfall die nächsten Angehörigen befragt. Diese sollen im Sinne des Verstorbenen entscheiden. Damit sie in der akuten Situation Bescheid wissen, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig Gedanken über die Organ- und Gewebespende machen und mit Ihren Angehörigen darüber sprechen. Erfahren Sie mehr über den Organspendeausweis. Werden mögliche Organspenderinnen und Organspender offiziell registriert? Ein Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (das Organspende-Register) befindet sich momentan in der Vorbereitung. Das Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem Sie Ihre persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende selbst festgehalten können. Der Eintrag ist freiwillig, kostenlos und erfolgt nicht automatisch. Er kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Der Organspendeausweis und die Patientenverfügung bleiben weiterhin gültig. Erfahren Sie mehr über das Organspende-Register. Gibt es ein Höchstalter für die Organspende? Nein, es gibt keine Höchstalter für eine Organspende. Entscheidend ist das biologische und nicht das kalendarische Alter. Ob gespendete Organe für eine Transplantation geeignet sind, wird erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen für eine Organspende. Welche Vorerkrankungen schließen eine Organspende generell aus? Die meisten Menschen können Organspenderin oder Organspender werden, auch wenn sie chronische Erkrankungen haben oder früher gesundheitliche Probleme auftraten. Nur in seltenen Fällen schließen bestimmte akute Erkrankungen eine Spende aus, insbesondere: aktuell bestehende, bösartige Krebserkrankungen ungeklärte oder hoch ansteckende Infektionskrankheiten (zum Beispiel aktive Tuberkulose, HIV mit hoher Viruslast, Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung) schwere Blutvergiftungen (Sepsis) Frühere, erfolgreich behandelte Krebserkrankungen oder chronische Erkrankungen verhindern eine Organspende in der Regel nicht. Welche Organe im Einzelfall verwendet werden können, prüfen die Ärztinnen und Ärzte nach den jeweiligen Befunden. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen für eine Organspende. Kann ich trotz chronischer Erkrankung Organspenderin oder Organspender sein? Ja. Viele chronische Erkrankungen, wie Bluthochdruck, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, schließen eine Organspende nicht grundsätzlich aus. Auch wenn einzelne Organe nicht geeignet sind, können andere Organe weiterhin gespendet werden. Wenn bereits chronische Krankheiten bekannt sind, können sie im Feld „Platz für Anmerkungen/Besondere Hinweise“ auf dem Organspendeausweis notiert werden. Die Entscheidung, ob Organe transplantiert werden können, treffen die Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um nach dem Tod Organe spenden zu können? Die Voraussetzungen für eine Organspende sind im Transplantationsgesetz streng geregelt: Bei der verstorbenen Person muss der Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) festgestellt worden sein. Es muss eine Zustimmung zur Organspende vorliegen – zum Beispiel auf dem Organspendeausweis. Ob eine Vorerkrankung oder der Gesundheitszustand der verstorbenen Person eine Spende zulässt, entscheiden die Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall. Ein allgemeingültiges Höchstalter gibt es nicht. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen für eine Organspende. Was bedeutet unumkehrbarer Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod)? Hirntod beschreibt einen Zustand, in dem die Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms unumkehrbar erloschen sind. Er kann beispielsweise als Folge einer Hirnblutung, einer schweren Hirnverletzung oder eines Hirntumors eintreten. Das Gehirn ist dann als übergeordnetes Steuerorgan der elementaren Lebensvorgänge unwiderruflich ausgefallen und der Tod des Menschen eingetreten. Erfahren Sie mehr zum unumkehrbaren Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod). Wenn ich einer Organspende zu Lebzeiten zugestimmt habe, wird dann in einer Notsituation alles getan, um mein Leben zu retten? Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind dem Wohl aller Patientinnen und Patienten verpflichtet. Daher ist es das Ziel aller medizinischen Maßnahmen, das Leben einer Patientin oder eines Patienten zu retten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einer Organspende zugestimmt haben oder nicht. Erfahren Sie mehr über den Ablauf einer Organspende. Welche Rolle spielt mein Krankenversicherungsstatus bei der Vermittlung von Organen? Ob eine Patientin oder ein Patient auf der Warteliste privat oder gesetzlich krankenversichert ist, spielt bei der Organvergabe keine Rolle. Die Verteilung von Organen erfolgt ausschließlich nach medizinischen Kriterien, wie der Dringlichkeit und Erfolgsaussicht der Transplantation. Erfahren Sie mehr über die Vermittlung von Spenderorganen. Wer erhält ein Spenderorgan? Es gibt viele Faktoren, die darüber entscheiden, wer ein bestimmtes Spenderorgan bekommt. Dazu zählen unter anderem die Blutgruppe, das Alter, das Gewicht und die Gewebemerkmale. Je mehr die Merkmale der spendenden Person denen der Empfängerin oder des Empfängers ähneln, desto wahrscheinlicher ist es, dass nur geringe Abstoßungsreaktionen auftreten. Bei sehr unterschiedlichen Gewebemerkmalen ist eine Abstoßung wahrscheinlicher. Die gemeinsame Warteliste des Verbundes von Eurotransplant, dem Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Slowenien und Ungarn angeschlossen sind, erleichtert es, die optimalen Empfängerinnen und Empfänger zu ermitteln. Erfahren Sie mehr über die Vermittlung von Spenderorganen. Erfährt die Organempfängerin oder der Organempfänger, wer das Organ gespendet hat? Nein, eine Organspende ist anonym. Auch die Angehörigen der Spenderin oder des Spenders erfahren nicht, wer das Organ empfangen hat. Auf Wunsch wird aber über die Deutsche Stiftung Organtransplantation mitgeteilt, ob die Transplantation erfolgreich verlaufen ist. Erfahren Sie mehr zum Ablauf einer Organspende. Was passiert nach einer Organspende mit dem Leichnam? Nach der Organentnahme verschließen die Ärztinnen und Ärzte die operativen Einschnitte wieder und verbinden die Wunden. Die Angehörigen erhalten den Leichnam in einem würdigen Zustand zur Beisetzung und können sich im gewünschten Rahmen von der verstorbenen Person verabschieden. Erfahren Sie mehr über den Ablauf einer Organspende. Was versteht man unter einer Lebendorganspende? In einzelnen Fällen kommt eine Spende von Organen oder Organteilen zu Lebzeiten infrage. Das gilt für die Niere und – seltener – einen Teil der Leber. Ein gesunder Mensch kann mit nur einer Niere leben. Die Leber hat die Fähigkeit nachzuwachsen, sodass ein Teil des Organs entnommen werden kann. Eine Lebendorganspende ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Sie muss sorgfältig abgewogen werden, denn wie jede andere Operation stellt eine Organentnahme ein medizinisches Risiko dar. Erfahren Sie mehr über die Lebendorganspende. Wann kommt eine Lebendorganspende infrage? Die Lebendorganspende ist durch das Transplantationsgesetz geregelt. Es erlaubt die Lebendorganspende nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, wie zum Beispiel bei Eltern und Geschwistern, unter Ehepartnern und Verlobten sowie unter Menschen, die sich persönlich sehr nahe stehen. Eine Organentnahme bei einem lebenden Menschen ist nur dann zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Transplantation kein Spenderorgan einer verstorbenen Person zur Verfügung steht. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen für eine Lebendorganspende. Was ist das Transplantationsregister? Mit dem Transplantationsregister werden medizinisch relevante Daten von Menschen, die Organe gespendet bzw. empfangen haben, bundesweit zentral zusammengefasst und miteinander verknüpft. Damit soll die Transparenz in der Organspende erhöht und die transplantationsmedizinische Versorgung verbessert und weiterentwickelt werden. Erfahren Sie mehr zum Transplantationsregister. Welche Daten werden im Transplantationsregister erfasst? Das Transplantationsregister erfasst medizinisch relevante Daten, die bei einer Organspende, einer Organtransplantation sowie der Nachsorge von Transplantierten und Lebendspenderinnen und Lebendspendern erhoben werden. Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende wird nicht erfasst. Erst im Falle einer Organspende werden alle medizinisch relevanten Daten der spendenden Person ins Register aufgenommen. Die Daten der transplantierten Personen und der Lebendspenderinnen und Lebendspender werden nur dann übermittelt und gespeichert, wenn sie ausdrücklich dazu eingewilligt haben. Eine unabhängige Vertrauensstelle verschlüsselt alle Daten, pseudonymisiert sie und leitet sie an das Transplantationsregister weiter. Das Transplantationsregister steht zudem unter der Aufsicht der Bundesbeauftragten für Datenschutz. Das Gesetz sieht vor, auch Daten in anonymisierter Form zu nutzen, die bis zu zehn Jahre vor Inkrafttreten des Gesetzes dezentral bei verschiedenen Einrichtungen, zum Beispiel bei den Transplantationszentren, erhoben wurden. Daten zu Gewebespenden und Gewebetransplantationen werden im Transplantationsregister nicht erfasst. Erfahren Sie mehr zum Transplantationsregister. Sind die Regelungen zur Organ- und Gewebespende in allen Ländern gleich? Jedes Land kann in seiner Gesetzgebung die Regelung zur Organ- und Gewebespende selbst festlegen. Während in Deutschland die Entscheidungslösung gilt, haben andere Länder unterschiedliche gesetzliche Regelungen der Organ- und Gewebespende. Die Regelungen umfassen, wann und unter welchen Umständen die Organe oder Gewebe einer verstorbenen Person entnommen werden dürfen. Erfahren Sie mehr zu den gesetzlichen Regelungen in anderen Ländern. Häufig gestellte Fragen zur Gewebespende Was ist eine Transplantation? Eine Transplantation (lateinisch: transplantare = verpflanzen) ist die Übertragung von funktionstüchtigen Organen und Geweben auf einen schwerkranken oder gesundheitlich beeinträchtigen Menschen. Ziel dieser Organ- und Gewebeübertragung ist, die fehlende Funktion der eigenen Organe und Gewebe zu ersetzen. Werden mögliche Gewebespenderinnen und Gewebespender offiziell registriert? In Deutschland gibt es kein Gewebespenderegister. Ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende wird an keiner Stelle gespeichert. Es genügt, wenn Sie einen Organspendeausweis haben und ihn stets bei sich tragen. Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende können Sie alternativ in einer Patientenverfügung festhalten. Erfahren Sie mehr zum Organspendeausweis. Wie groß ist der Bedarf an Spendergeweben? Im Gegensatz zu Spenderorganen gibt es für Spendergewebe keine zentralen Wartelisten. Alle vier Jahre veröffentlichen gemeldete Gewebebanken, das Paul-Ehrlich-Institut, die einzelnen Länder, Verbände und Fachgesellschaften einen Bericht zur Situation bei der Versorgung mit Spendergeweben („Bericht der Bundesregierung über die Situation der Versorgung der Bevölkerung mit Gewebe und Gewebezubereitungen nach Artikel 7a Gewebegesetz“). In Deutschland gibt es grundsätzlich eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Gewebezubereitungen. Die benötigten Präparate werden überwiegend ohne eine nennenswerte zeitliche Verzögerung übertragen. Lokal und regional können jedoch, insbesondere bei der Versorgung mit Augenhornhäuten, Herzklappen und Blutgefäßen, Wartezeiten auftreten. Durch Kooperationen verschiedener Gewebebanken in Deutschland und Importe aus dem Ausland können aber auch diese Engpässe regelmäßig überwunden werden. Erfahren Sie mehr zum Ablauf einer Gewebespende. Welche Gewebe können gespendet werden? Welche Gewebe gespendet werden dürfen, ist in Deutschland streng geregelt. Dazu zählen: Haut, Hornhaut der Augen, Herzklappen, Blutgefäße, Knochengewebe, Knorpelgewebe, Sehnen, Eihaut der Fruchtblase und Zellen der Bauchspeicheldrüse (Inselzellen). Erfahren Sie mehr dazu, welche Gewebe transplantiert werden können. Wie erfolgreich ist die Transplantation von Geweben? Der Erfolg einer Transplantation hängt von vielen Faktoren ab. Die Erfolgsaussichten einer Gewebeübertragung variieren je nach Art des Gewebes. Bei einer Transplantation der Augenhornhaut liegen die Erfolgsraten beispielsweise sehr hoch. Einfluss auf den Erfolg der Übertragung bei Geweben haben zum Beispiel Grunderkrankungen der Empfängerin oder des Empfängers. Bei Gewebeübertragungen ist die Gefahr einer Abstoßungsreaktion im Vergleich zu Organtransplantationen deutlich geringer. Erfahren Sie mehr dazu, welche Gewebe transplantiert werden können. Gibt es ein Höchstalter für die Gewebespende? Generell gibt es kein Höchstalter bei Gewebespenden. Das heißt: Eine Gewebespende ist auch bis ins hohe Alter möglich. Es gibt für einzelne Gewebe ungefähre Richtwerte, aber grundsätzlich wird die Ärztin oder der Arzt individuell entscheiden, ob eine Spende möglich ist oder nicht. Knochen und Weichteile, wie Sehnen und Bänder, können in der Regel bis zum 75. Lebensjahr, Herzklappen und Blutgefäße bis zum 65. Lebensjahr gespendet werden. Keine solchen Altersobergrenzen gibt es für die Spende der Augenhornhaut. Erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen für eine Gewebespende. Welche Vorerkrankungen schließen eine Gewebespende generell aus? Die meisten Menschen können Gewebespenderin oder Gewebespender werden, auch wenn sie chronische Erkrankungen haben oder früher gesundheitliche Probleme bestanden. Nur in seltenen Fällen schließen bestimmte Erkrankungen eine Gewebespende aus, insbesondere: aktuell bestehende, bösartige Krebserkrankungen ungeklärte Todesursachen bestimmte Infektionskrankheiten (zum Beispiel HIV, unbehandelte Hepatitis B oder C, Tollwut, Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung) schwere Infektionen, die den gesamten Körper betreffen Die meisten anderen Erkrankungen, auch chronische, schließen eine Gewebespende in der Regel nicht aus. Welche Gewebe verwendet werden können, entscheiden die Ärztinnen und Ärzte anhand der medizinischen Befunde. Erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen für eine Gewebespende. Kann ich trotz chronischer Erkrankung Gewebespenderin oder Gewebespender sein? Ja. Viele chronische Erkrankungen stellen kein grundsätzliches Hindernis für eine Gewebespende dar. Selbst wenn bestimmte Gewebe nicht geeignet sind, können andere Gewebe trotzdem verwendet werden. Die Eignung wird erst nach dem Tod individuell medizinisch geprüft. Welche Voraussetzungen gelten für die postmortale Gewebespende? Bevor eine postmortale Gewebespende in Betracht gezogen werden kann, müssen zwingend zwei Kriterien erfüllt sein: Der Tod der potenziellen Spenderin oder des potenziellen Spenders ist zweifelsfrei nachgewiesen und es liegt eine Zustimmung zur Gewebespende vor. Anders als Spenderorgane können Spendergewebe auch nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand entnommen werden. In solch einem Fall wird der Tod der Spenderin oder des Spenders nicht mithilfe der Hirntoddiagnostik festgestellt, sondern anhand weiterer sicherer Todeszeichen, wie Totenstarre oder Leichenflecken. Diese sicheren Todeszeichen entstehen, nachdem das Herz-Kreislauf-System endgültig ausgefallen ist. Treten solche sicheren Todeszeichen auf, liegt damit auch der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) vor, und der Tod des Menschen ist zweifelsfrei festgestellt. In der Regel ist eine Gewebespende bis zu 72 Stunden nach dem Eintritt des Herz-Kreislauf-Stillstands möglich. Somit kommen für eine Gewebespende potenziell rund die Hälfte aller Verstorbenen infrage. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen für eine Gewebespende. Wenn ich einer Gewebespende zu Lebzeiten zugestimmt habe, wird dann in einer Notsituation alles getan, um mein Leben zu retten? Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind dem Wohl aller Patientinnen und Patienten verpflichtet. Daher ist es das Ziel aller medizinischen Maßnahmen, das Leben einer Patientin oder eines Patienten zu retten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einer Gewebespende zugestimmt haben oder nicht. Erfahren Sie mehr über den Ablauf einer Gewebespende. Was passiert nach einer Gewebespende mit dem Leichnam? Eine Gewebeentnahme wird mit der gleichen Sorgfalt wie jede andere Operation durchgeführt. Nach dem Eingriff werden die durch die Gewebeentnahme entstandenen Wunden wieder verschlossen. Der Leichnam des verstorbenen Menschen wird den Angehörigen in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben. So können die Angehörigen nach dem Eingriff in jeder gewünschten Weise Abschied nehmen. Erfahren Sie mehr über den Ablauf einer Gewebespende. Können Gewebe nur unverändert übertragen werden? Während Organe direkt transplantiert werden müssen, werden Gewebe vor der Transplantation in industriellen und nicht industriellen Verfahren weiter be- und verarbeitet (Prozessierung). Es besteht die Möglichkeit, die Gewebe zu konservieren und zwischenzulagern. Nach der Entnahme werden die Gewebe beispielsweise in einer Gewebebank untersucht, dort verarbeitet, verpackt und gelagert, bis eine geeignete Empfängerin oder ein geeigneter Empfänger gefunden wurde. Erfahren Sie mehr über den Ablauf einer Gewebespende. Weiß die Empfängerin oder der Empfänger des Gewebes, wer es gespendet hat? Nein. Bei einer Gewebetransplantation wird der Empfängerin oder dem Empfänger der Name der spendenden Person nicht mitgeteilt. Umgekehrt gilt: Auch die Angehörigen der Spenderin oder des Spenders erfahren nicht, wer ein gespendetes Gewebe erhalten hat. Diese Anonymität verhindert, dass wechselseitige Abhängigkeiten auftreten, die für alle Beteiligten belastend sein könnten. Erfahren Sie mehr über den Ablauf einer Gewebespende. Wann kommt eine Lebendspende von Gewebe infrage? Eine Lebendspende von Gewebe wird derzeit vor allem bei Eigengewebetransplantationen (autologe Transplantationen) genutzt. Bei einer Eigenhauttransplantation wird zum Beispiel die Brandwunde einer Patientin oder eines Patienten versorgt, indem an einer anderen Körperstelle Haut entnommen wird und diese genutzt wird, um die Brandwunde zu schließen. Auch der Ersatz verengter Herzgefäße durch andere körpereigene Gefäße ist über eine autologe Lebendspende möglich. Die Lebendgewebespende von einer Person auf eine andere ist ebenfalls möglich. So kann bei einer Hüftgelenksoperation der entnommene Oberschenkelkopf für eine Transplantation zur Verfügung gestellt werden. Außerdem kann die Eihaut der Fruchtblase (Amnion), welche das Ungeborene während der Entwicklung im Mutterleib umgibt, nach der Geburt gespendet werden. Die Membran der Eihaut wird zur Unterstützung von Wundheilungen eingesetzt. Erfahren Sie mehr über die Gewebespende. Wie wird in Deutschland die Gewebespende finanziert? Die Kosten für die Transplantation des Spendergewebes übernimmt in der Regel die Krankenversicherung der Empfängerin oder des Empfängers. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen von Fallpauschalen. Spendergewebe muss vor der Transplantation durch eine Gewebebank aufbereitet, konserviert und gelagert werden. Dabei entstehen Kosten. Diese decken die Gewebebanken dadurch ab, dass sie sich die Weitergabe dieser Gewebezubereitungen erstatten lassen. Der Vertrieb geschieht über die Gewebebanken selbst. Die meisten Gewebebanken in Deutschland arbeiten gemeinnützig. Das heißt, sie geben die Transplantate ohne Gewinninteressen an Kliniken und Arztpraxen weiter. Erfahren Sie mehr über die Gewebespende. Wie ist in Deutschland die Gewebespende gesetzlich geregelt? In Deutschland wird die Organ- und Gewebespende durch das Transplantationsgesetz (TPG) rechtlich geregelt. Das TPG trat 1997 in Kraft und wurde 2007 durch das Gewebegesetz um das Thema Gewebespende erweitert. Vor ihrer Transplantation müssen Gewebe weiterverarbeitet und gelagert werden. Alle Verarbeitungsschritte – vom entnommenen Gewebe bis zum fertigen Gewebeprodukt – reguliert das Gewebegesetz. Durch diese Regulierung wird ein hohes Maß an Sicherheit und Qualität der Gewebeprodukte gewährleistet. Das Gewebegesetz ist ein sogenanntes Artikelgesetz. Das bedeutet, es setzt Änderungen an mehreren Gesetzen durch. Die Änderungen durch das Gewebegesetz betreffen vor allem das Transplantationsgesetz (TPG) und das Arzneimittelgesetz (AMG). Außerdem sind das Transfusionsgesetz (TFG), die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und die Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe (AMGrHdlBetrV) betroffen. Erfahren Sie mehr zum Gewebegesetz. Häufig gestellte Fragen zum Organspendeausweis Wo erhalte ich einen Organspendeausweis? Sie können den Organspendeausweis hier online ausfüllen und ausdrucken oder ihn kostenfrei bestellen. Organspendeausweise sind zudem in vielen Arztpraxen oder Apotheken erhältlich. Drucken Sie hier einen Organspendeausweis aus. Ab welchem Alter kann ich einen Organspendeausweis ausfüllen? Minderjährige können ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende ab dem 16. Geburtstag und ihren Widerspruch ab dem 14. Geburtstag erklären. Eine Einwilligung der Eltern ist nicht notwendig. Bei Kindern entscheiden die Erziehungsberechtigten über eine Organ- und Gewebespende. Erfahren Sie mehr über den Organspendeausweis. Darf ich aufgrund einer Vorerkrankung keinen Organspendeausweis ausfüllen? Es gibt nur wenige Vorerkrankungen, die eine Organ- und Gewebespende ausschließen. Ob eine Spende möglich ist, wird im Einzelfall entschieden. Auf dem Organspendeausweis können Sie unter „Platz für Anmerkungen / Besondere Hinweise“ etwaige Vorerkrankungen vermerken. Erfahren Sie mehr zum Ausfüllen eines Organspendeausweises. Wo sollte ich den Organspendeausweis aufbewahren? Damit Ihre Entscheidung im Fall der Fälle bekannt ist, sollten Sie den Organspendeausweis ständig bei sich tragen, zum Beispiel zusammen mit dem Personalausweis im Portemonnaie. Wir raten zudem, die Angehörigen über die eigene Entscheidung zu informieren. Erfahren Sie mehr zum Ausfüllen eines Organspendeausweises. Welche Alternativen gibt es zum Organspendeausweis? Sie können Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende auch in einer Patientenverfügung oder auf einem formlosen Blatt Papier, das mit Namen und Unterschrift versehen ist, festhalten. Sollten Sie Ihren Willen in unterschiedlichen Dokumenten festhalten, sollten sich die Angaben nicht widersprechen. Eine Erklärung in einem Testament ist hingegen sinnlos, da es zu spät eröffnet wird. Erfahren Sie mehr zur Patientenverfügung. Wie kann ich festhalten, wenn ich keine Organe oder Gewebe spenden möchte? Sie können Ihre Ablehnung ebenso wie eine Zustimmung zur Organ- und Gewebespende dokumentieren: auf dem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder formlos auf einem Blatt Papier, das mit Namen und Unterschrift versehen ist. Erfahren Sie mehr zu den Möglichkeiten auf einem Organspendeausweis. Was passiert, wenn ich meine Meinung zur Organ- und Gewebespende ändere? Die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende wird an keiner Stelle registriert oder hinterlegt. Sie können deshalb jederzeit einen neuen Organspendeausweis ausfüllen oder die Patientenverfügung ändern lassen. Sie sollten zudem Ihre Angehörigen informieren. Laden Sie hier einen Organspendeausweis herunter. Wer entscheidet über eine Organ- und Gewebespende, wenn meine Entscheidung nicht bekannt ist? Nach dem Transplantationsgesetz dürfen nur die nächsten Angehörigen nach dem Wissen der verstorbenen Person entscheiden. Dazu gehören die Ehepartnerin oder der Ehepartner, gefolgt von volljährigen Kindern, den Eltern oder dem Vormund, den volljährigen Geschwistern und den Großeltern. Voraussetzung ist, dass der oder die Angehörige in den letzten zwei Jahren Kontakt zu der verstorbenen Person hatte. Erfahren Sie mehr zur Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende. Was heißt: „nach dem mutmaßlichen Willen entscheiden“? Ist den Angehörigen nicht bekannt, ob die oder der Verstorbene eine Organ- und Gewebespende befürwortet hätte oder nicht, müssen sie nach dem mutmaßlichen Willen der Person entscheiden. Das bedeutet, dass sie nicht ihrer eigenen Haltung folgen dürfen, sondern sich in den verstorbenen Menschen hineinversetzen müssen. Erfahren Sie mehr über die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende. Ist die im Organspendeausweis getroffene Entscheidung verbindlich? Sobald der Organspendeausweis unterschrieben ist, ist er verbindlich. Die Entscheidung wird aber nicht registriert. Niemand muss fürchten, sich endgültig festzulegen. Wer die eigene Einstellung zur Organ- und Gewebespende ändert, muss lediglich die alte Erklärung vernichten. Auf einem neuen Ausweis kann die geänderte Einstellung festgehalten werden. Erfahren Sie mehr zum Ausfüllen eines Organspendeausweises. Gilt mein Organspendeausweis auch in anderen Ländern? Grundsätzlich gilt immer die gesetzliche Regelung des jeweiligen Aufenthaltslandes. Im Todesfall werden aber in der Regel die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person befragt. Es ist vor allem hilfreich, einen ausgefüllten Organspendeausweis (am besten auch in der Sprache des Aufenthaltslandes) bei sich zu tragen und Ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende bereits zu Lebzeiten Ihnen nahestehenden Menschen mitzuteilen. Laden Sie sich hier einen fremdsprachigen Organspendeausweis herunter. Häufig gestellte Fragen zum Organspende-Register Was ist das Organspende-Register? Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem Sie Ihre Erklärung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festhalten können. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Sie können ihn jederzeit ändern oder löschen. Wo wird das Organspende-Register geführt? Das Organspende-Register (www.organspende-register.de) wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt. Warum sollte ich meine Entscheidung im Organspende-Register festhalten? Die Dokumentation Ihrer Entscheidung im Organspende-Register hat Vorteile. Mit Ihrer dort festgehaltenen Entscheidung sorgen Sie für Klarheit und Sicherheit: Sie wahren Ihr Selbstbestimmungsrecht und entlasten Ihre Angehörigen sowie die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Im Gegensatz zum Organspendeausweis, der zum Beispiel verloren gehen kann, ist das Organspende-Register immer verfügbar. Im Ernstfall kann das zum Abruf berechtigte medizinische Personal jederzeit darauf zugreifen und Ihre Erklärung einsehen. Wer kann sich im Organspende-Register eintragen? Ab einem Alter von 16 Jahren kann eine Erklärung im Register abgegeben werden. Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises kann grundsätzlich erst ab 16 Jahren genutzt werden. Folgende Personen können diese Möglichkeit nutzen: Alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) im Besitz einer deutschen eID-Karte sowie Personen mit elektronischem Aufenthaltstitel. Die Abgabe einer Erklärung über die App der Krankenversicherung steht allen in Deutschland gesetzlich versicherten und bereits vielen privat versicherten Personen zur Verfügung. Welche Zugangswege gibt es zum Organspende-Register? Sie können über www.organspende-register.de eine Erklärung abgeben. Dazu müssen Sie im ersten Schritt Ihre Identität nachweisen (sich authentifizieren). Das geht mit der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) Ihres Personalausweises (nutzbar ab dem 16. Lebensjahr) oder mit der eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR oder mit dem elektronischen Aufenthaltstitel. Erklärungen können alternativ auch über die App Ihrer Krankenversicherung mit Ihrer digitalen Identität (GesundheitsID) abgegeben werden. In diesem Fall identifizieren Sie sich gegenüber dem Register mit Ihrer digitalen Identität. Die GesundheitsID beantragen Sie bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Für die einmalige Registrierung und Einrichtung Ihrer GesundheitsID müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Dazu werden unterschiedliche Verfahren von Krankenversicherungen als Identitätsnachweis angeboten: Elektronische Gesundheitskarte mit PIN Online-Ausweisfunktion des Personalausweises mit PIN Nect Wallet App mit einem aktuellen Ausweisdokument PostIdent-Verfahren in Filialen der Deutschen Post Persönliche Identifikation beim Kundenberater/Geschäftsstelle Ihrer Krankenversicherung Die Anleitung erhalten Sie von Ihrer Krankenversicherung. Die Registrierung und Einrichtung Ihrer GesundheitsID ist mit dem Nachweis der eigenen Identität und Festlegung einer 6-stelligen PIN abgeschlossen. Bei Fragen zur digitalen Identität und der damit erforderlichen App zur Authentifizierung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung. Was benötige ich, um meine Erklärung abgeben zu können? Bitte beachten Sie: Wenn Sie Smartphone oder Tablet nutzen, muss es sich um ein NFC-fähiges Gerät handeln. Um Ihre Erklärung auf www.organspende-register.de abzugeben, benötigen Sie Folgendes: Für die Abgabe über Smartphone oder Tablet : Smartphone oder Tablet mit installierter AusweisApp Personalausweis mit eID-Funktion und zugehöriger PIN oder elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte Krankenversichertennummer E-Mail-Adresse Für die Abgabe über Computer oder Laptop : Computer oder. Laptop mit Smartphone als Kartenlesegerät, jeweils mit AusweisApp oder Computer bzw. Laptop mit AusweisApp und ein zur App kompatibles Kartenlesegerät Personalausweis mit eID-Funktion und zugehöriger PIN, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte Krankenversichertennummer E-Mail-Adresse Für die Abgabe über die App der Krankenversicherung: Smartphone / Tablet mit installierter Authentifizierungs-App der Krankenversicherung Elektronische Gesundheitskarte oder Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder elektronischen Aufenthaltstitel oder eID-Karte. Teilweise wird auch ein Reisepass akzeptiert – bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenversicherung. Eine bei der Krankenkasse eingerichtete digitale Identität (GesundheitsID) Weitere Informationen zur. Krankenkassen-App und zur GesundheitsID sowie zur Abgabe der Erklärung erhalten Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder Ihrer privaten Krankenversicherung. Wie kann ich meine Erklärung im Organspende-Register abgeben? Wenn Sie Ihre Erklärung über www.organspende-register.de abgeben, können Sie Ihr NFC-fähiges Smartphone oder Ihr NFC-fähiges Tablet oder einen Computer bzw. einen Laptop nutzen. Die einzelnen Schritte sind im Folgenden beschrieben. Abgabe über Smartphone oder Tablet: AusweisApp auf dem Smartphone oder Tablet installieren Über den Browser die Seite www.organspende-register.de aufrufen Erklärungsabgabe starten Sich in der AusweisApp mit Ihrem Ausweisdokument authentifizieren Ihre persönlichen Daten überprüfen Ihre E-Mail-Adresse und Krankenversichertennummer eingeben Ihre Entscheidung bezüglich einer Organ- und Gewebespende festhalten Ihre Erklärung abgeben Ihre neu erzeugte Erklärungs-ID zur Änderung und Löschung der Erklärung aufbewahren Abgabe über Computer oder Laptop (Smartphone als Kartenlesegerät): AusweisApp auf dem Computer bzw. auf dem Laptop und auf dem Smartphone installieren Computer oder Laptop und Smartphone über die AusweisApp koppeln Über den Browser die Seite www.organspende-register.de aufrufen Erklärungsabgabe starten Sich mit der AusweisApp und Ihrem Ausweisdokument authentifizieren, indem Sie den Schritten auf Ihrem Computer bzw. Laptop und Ihrem Smartphone folgen Ihre persönlichen Daten überprüfen Ihre E-Mail-Adresse und Krankenversichertennummer eingeben Ihre Entscheidung bezüglich einer Organ- und Gewebespende festhalten Ihre Erklärung abgeben Ihre neu erzeugte Erklärungs-ID zur Änderung und Löschung der Erklärung aufbewahren Abgabe über Computer oder Laptop (Kartenlesegerät vorhanden): AusweisApp auf dem Computer bzw. Laptop installieren und Kartenlesegerät bereithalten Über den Browser die Seite www.organspende-register.de aufrufen Erklärungsabgabe starten Sich mit der AusweisApp und Ihrem Ausweisdokument authentifizieren, indem Sie den Schritten auf Ihrem Computer oder Laptop folgen Ihre persönlichen Daten überprüfen Ihre E-Mail-Adresse und Krankenversichertennummer eingeben Ihre Entscheidung bezüglich einer Organ- und Gewebespende festhalten Ihre Erklärung abgeben Ihre neu erzeugte Erklärungs-ID zur Änderung und Löschung der Erklärung aufbewahren Abgabe mittels digitaler Identität (GesundheitsID) Ihrer Krankenkasse App der Krankenkasse herunterladen und GesundheitsID einrichten App der Krankenkasse öffnen und „Organspende-Erklärung abgeben“ starten 6-stelligen Code Ihrer GesundheitsID eingeben Ihre persönlichen Daten überprüfen und Einwilligung zur Datenübermittlung geben Geburtsort, Anschrift, Geburtsnamen eingeben und ggf. E—Mail-Adresse eintragen Ihre Entscheidung bezüglich einer Organ- und Gewebespende festhalten Ihre Erklärung absenden Ihre neu erzeugte Erklärungs-ID zur Änderung und Löschung der Erklärung aufbewahren Wichtiger Hinweis: Bitte halten Sie Ihren 6-stelligen App-Code der GesundheitsID bereit. Aus Sicherheitsgründen können biometrische Verfahren wie Gesichtserkennung oder Fingerabdruck bei Abgabe einer Erklärung nicht verwendet werden. Fragen zur Abgabe über die App der Krankenversicherung kann Ihnen Ihre gesetzliche bzw. private Krankenversicherung beantworten. Kann ich meine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende auch auf eine andere Person übertragen? Ja, Sie können die Entscheidung über eine Organ- oder Gewebeentnahme auf eine andere Person übertragen. Dazu wählen Sie bei der Erklärungsabgabe die Option aus „Über JA oder NEIN soll dann folgende Person entscheiden". Dafür benötigen Sie den Vornamen und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Anschrift sowie eine aktuelle E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Person. Außerdem muss die Person über die Entscheidung informiert werden und ihr Einverständnis geben, dass die Daten verarbeitet werden dürfen. Die von Ihnen benannte Person wird per E-Mail über ihre Benennung im Register informiert. Wie kann ich meine Erklärung im Organspende-Register aufrufen? Um Ihre abgegebene Erklärung aufzurufen, wählen Sie auf der Startseite den Button „Erklärung aufrufen“. Nachdem Sie sich mit Ihrer eID Ihres Personalausweises authentifiziert haben, geben Sie Ihre Erklärungs-ID ein. Die Erklärungs-ID wird bei der ersten Abgabe einer Erklärung im Organspende-Register erstellt. Alternativ können Sie die Erklärung auch über die App Ihrer Krankenversicherung mit der GesundheitsID und ihrer Erklärungs-ID aufrufen. Wie kann ich meine Erklärung im Organspende-Register löschen? Um Ihre bestehende Erklärung zu löschen, wählen Sie auf der Startseite den Button „Erklärung aufrufen“. Nach abgeschlossener Authentifikation können Sie Ihre Erklärungs-ID eingeben. Im Anschluss können Sie Ihre Erklärung löschen. Alternativ können Sie die Erklärung auch über die App Ihrer Krankenversicherung mit der GesundheitsID und Ihrer Erklärungs-ID löschen. Sollten Sie mehrere Erklärungen abgegeben haben, ist es möglich, dass durch die Löschung einer Erklärung eine ältere Erklärung, die Sie zeitlich noch vor der nun gelöschten Erklärung abgegeben hatten, wiederauflebt. Wenn Sie auch diese Erklärung nicht mehr wünschen, dann ändern Sie bitte diese noch bestehende Erklärung bzw. löschen auch diese. Haben Sie Ihre Erklärungs-ID verloren oder können Ihre bestehende Erklärung nicht mehr ändern? Dann geben Sie eine neue Erklärung ab. Es gilt immer die zuletzt abgegebene Erklärung. Falls Sie dennoch Bedenken haben, wenden Sie sich über dieses Kontaktformular an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Welche System- und Zugangsvoraussetzungen gibt es für die Erklärungsabgabe über die Webseite www.organspende-register.de? Sie benötigen die aktuelle Version eines der folgenden Browser: Google Chrome, Microsoft Edge, Apple Safari oder Mozilla Firefox. Weitere Browser können auch funktionieren, wurden aber im Rahmen der Tests nicht untersucht. Ich erhalte nach der Identifikation in der AusweisApp die Fehlermeldung „etwas ist schiefgelaufen“. Was kann ich tun? Zur Fehlerbehebung rufen Sie die www.organspende-register.de direkt im Standard-Browser auf. Nutzen Sie nicht den Inkognito- oder privaten Surfmodus. Sie können den Standard-Browser auf Ihrem Endgerät selbst festlegen, voreingestellt ist in der Regel Safari/ Chrome oder der Herstellerbrowser. Mögliche Ursache des Fehlers 1: Abweichender Standardbrowser Nach einem erfolgreichen Ausweisvorgang kann es bei der Weiterleitung von der AusweisApp zur Webseite des Organspende-Registers vorkommen, dass Ihr Browser eine Fehlermeldung anzeigt. Um einen solchen Fehler zu vermeiden, nutzen Sie bitte für den gesamten Vorgang den Browser, den Sie in Ihrem System als Standardbrowser eingerichtet haben. Mögliche Ursache des Fehlers 2: Inkognito Modus / Privater Modus im Browser Dieselbe Fehlermeldung tritt auf, wenn Sie die Webseite des Organspende-Registers über den Inkognito Modus (bei einigen Browsern auch „Privater Modus“ genannt) aufrufen. Bei der Weiterleitung zur AusweisApp wird zwangsläufig der Inkognito-Modus verlassen. Bei der Rückleitung in den Browser nach einem erfolgreichen Ausweisvorgang kann es dann aufgrund der Funktionsweise des Inkognito-Modus vorkommen, dass das Organspende-Register den Vorgang nicht mehr zuordnen kann, da die sicherheitsrelevanten Informationen (Cookies) fehlen. Möglicher Ursache des Fehlers 3: Geschützte Netzwerkverbindung Wenn Sie über ein besonders geschütztes Netzwerk (z.B. eine VPN-Verbindung, ein Unternehmensnetzwerk oder einen Firmenrouter) auf das Register zugreifen, kann dies den Identifikationsprozess beeinträchtigen. Manche dort eingesetzten Sicherheitsmechanismen (z. B. Filter oder Proxyserver) können den Zugriff auf unseren Dienst einschränken. In diesem Fall können Sie vor Abgabe einer Erklärung die WLAN-Verbindung auf Ihrem Smartphone vorübergehend deaktivieren und stattdessen über mobile Daten zugreifen. Sollte dies Ihr Problem nicht lösen, kontaktieren Sie bitte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über das Kontaktformular des BfArM. Nach dem Klick auf „Identifikation starten“ erscheint eine Seite mit einer Fehlermeldung, dass der Server 127.0.0.1 nicht erreichbar ist. Was kann ich tun? Für die Authentifikation wird die kostenlose AusweisApp des Bundes benötigt. Bitte stellen Sie sicher, dass die AusweisApp auf Ihrem Endgerät installiert und gestartet ist. Sie können die AusweisApp hier kostenlos erhalten: https://www.ausweisapp.bund.de/download . Verwenden Sie ein iPad? Beachten Sie bitte die Hinweise der AusweisApp hierzu. Informationen finden Sie bei Bedarf auf den Hilfeseiten der AusweisApp . Wo werden meine Daten gespeichert? Die Daten des Organspende-Registers werden sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert. Wer hat im Ernstfall Zugriff auf meine Daten? Generell sind abrufberechtigte Personen ausschließlich Ärztinnen und Ärzte sowie im Fall von Krankenhäusern Transplantationsbeauftragte. Nur namentlich benannte abrufberechtigte Personen dürfen eine Registerabfrage durchführen, sofern die Voraussetzungen für eine Organ- und Gewebeentnahme grundsätzlich vorliegen. Krankenhäuser, staatlich zugelassene Gewebeeinrichtungen und die Deutsche Stiftung Organtransplantation benennen dazu abrufberechtigte Personen gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Ist meine Erklärung in anderen Ländern abrufbar? Nein, Ihre Erklärung im Organspende-Register kann nur innerhalb Deutschlands von berechtigtem medizinischen Personal abgerufen werden. Verstirbt eine Person im Ausland, so greift im Übrigen die gesetzliche Regelung des Aufenthaltslandes, nicht die des Heimatlandes. Deshalb ist es ratsam, sich vor einem Auslandsaufenthalt über die dort geltende Regelung zu informieren und ggf. einen Organspendeausweis mit sich zu führen. Vordrucke für Organspendeausweises in verschiedenen Landessprachen finden Sie hier zum Download . Wie sicher ist meine Erklärung im Organspende-Register? Die Registerdaten sind nicht öffentlich einsehbar und vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt. Jede Person, die eine Erklärung im Organspende-Register abgeben, ändern oder widerrufen möchte, muss sich zunächst mittels sicherer Verfahren authentifizieren. Auch der Abruf der Erklärung durch entsprechend berechtigtes medizinisches Personal ist nur nach dessen vorheriger Registrierung und Authentifizierung möglich. Auf Ihre Erklärung haben nur Sie selbst und berechtigtes medizinisches Personal Zugriff, soweit die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Umfassende Ausführungen finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das das Organspende-Register führt. Welche Alternativen gibt es zum Organspende-Register? Sie können die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende auch weiterhin zum Beispiel im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung oder jeder weiteren schriftlichen Form festhalten. Ebenso ist weiterhin eine mündliche Mitteilung an die Angehörigen möglich und sinnvoll. Einen Organspendeausweis können Sie hier online ausfüllen und selbst ausdrucken oder kostenfrei als Plastikkarte bestellen. Bleibt meine Erklärung zur Organ- und Gewebespende in meiner Patientenverfügung oder in meinem Organspendeausweis gültig? Ja. Sie können Erklärungen zur Organ- und Gewebespende weiterhin in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festhalten. Wichtig: Es gilt immer die zuletzt abgegebene Erklärung. Sollten Sie bereits eine Erklärung in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung dokumentiert haben, achten Sie darauf, dass sich diese Erklärungen nicht widersprechen. Wo finde ich Hilfe? Fragen zum Organspende-Register beantwortet die Hilfe-Seite auf www.organspende-register.de/erklaerendenportal/ hilfe . Sie wird durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) betreut. Einen Erklärfilm zum Organspende-Register finden Sie hier . Fragen zur Abgabe, Änderung oder Löschung einer Erklärung über die App Ihrer Krankenversicherung mit der GesundheitsID kann Ihre gesetzliche Krankenkasse bzw. Ihr Versicherungsunternehmen beantworten. Allgemeine Informationen zur Organ- und Gewebespende sowie zum Organspende-Register finden Sie auf dieser Website sowie auf der Unterseite www.organspende-info.de/organspende-register, die durch das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit ( BIÖG ) betreut werden. Haben Sie auf Ihre Frage zum Organspende-Register keine Antwort gefunden? Dann können Sie über das Kontaktformular mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Kontakt aufnehmen. Informationen zur Online-Ausweisfunktion finden Sie hier: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/online-ausweisen-node.html https://www.ausweisapp.bund.de/nutzungsmoeglichkeiten Informationen zur AusweisApp finden Sie hier: https://www.ausweisapp.bund.de/home www.ausweisapp.bund.de/ueber-uns www.ausweisapp.bund.de/hilfe-und-support/haeufig-gestellte-fragen/ Informationen zur GesundheitsID finden Sie hier: www.gematik.de/telematikinfrastruktur/gesundheitsid www.pkv.de/wissen/versorgung/digitale-medizin/informationen-fuer-aerzte/was-leistungserbringer-ueber-die-gesundheitsid-digitale-identitaet-wissen-muessen/ Weiterführende Informationen: Der Online-Ausweis : Hier erfahren Sie mehr zur Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises. AusweisApp : Hier können Sie mehr zur AusweisApp erfahren und sie direkt herunterladen. ePA App bzw. App der Krankenkasse : Hier finden Sie Informationen zur App der elektronischen Patientenakte bzw. zur App Ihrer Krankenkasse Die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR : Lesen Sie hier mehr zur eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des EWR. Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) : Hier lesen Sie mehr über den eAT. Unsere Fragen-und-Antworten-Sammlung zum Organspende-Register können Sie hier auch als PDF herunterladen. Das Organspende-Register – Antworten auf häufige Fragen

Meinungen

Was ist Ihre Meinung zur Organspende und Patientenverfügung? Lesedauer: 3 Minuten Organspende und Patientenverfügung sind Themen, die viele bewegen und sehr persönliche Fragen aufwerfen: Möchte ich Organe spenden? Würde ich selbst eine Transplantation annehmen? Wie soll über meinen Körper nach meinem Tod entschieden werden? In diesen Erfahrungsberichten erzählen Menschen unterschiedlicher Altersgruppen, welche Gedanken, Erfahrungen und Gefühle sie mit dem Thema Organspende verbinden – von persönlichen Erfahrungen und Berührungspunkten bis zu Gründen, die zu ihrer Entscheidung für oder gegen eine Spende geführt haben. Ante, 24 Jahre „Ich habe einen Organspendeausweis, weil ich schon irgendwie altruistisch veranlagt bin und gerne helfe. Ich finde den Gedanken einfach aufregend, dass mein Körper nicht sinnlos verrottet, sondern jemanden retten kann. Ich finde aber auch, dass das jeder Mensch mit sich selber ausmachen muss. Ich für meinen Teil bin auf jeden Fall Organspende-Befürworter.“ BIÖG / Fábio Machado BIÖG / Fábio Machado Elke, 58 Jahre „Ich habe mich viel mit der Organspende beschäftigt und bin im ernsten Zwiespalt. Mit der Spende könnte ich Menschen zwar helfen, aber ich kann den Tod nicht rein rational betrachten. Ich möchte mein Leben möglichst ruhig in den Tod ausklingen lassen. Dies würde durch die für die Spende erforderlichen medizinischen Maßnahmen für mich nicht möglich sein. Deshalb habe ich mich dagegen entschieden. Absolut entspannt ist, dass ich die jeweilige Entscheidung jederzeit überdenken und auch ganz leicht ändern kann. Ein Kreuzchen reicht!“ Hier finden Sie mehr Informationen zum Ausfüllen eines Organspendeausweises. Dennis, 26 Jahre „Ich finde es wichtig, dass der freie Wille einer Person respektiert wird, auch wenn diese durch Krankheit oder Unfall nicht die Möglichkeit hat, sich selbst zu äußern. Wenn es also der freie Wille einer Person ist, finde ich, dass nichts gegen eine Patientenverfügung spricht. Ich selbst habe noch keine Patientenverfügung, aber ich würde dies tun, wenn ich mich dazu in der Lage sehe, mich mit diesem Thema einmal intensiver auseinanderzusetzen.“ BIÖG / Fábio Machado Was ist eine Patientenverfügung? Finden Sie hier alle wichtigen Informationen zu dieser Dokumentationsmöglichkeit. BIÖG / Fábio Machado Saed, 30 Jahre „Ich weiß ehrlich gesagt nicht genau wie ich zur Organspende stehe. Auf der einen Seite bringen mir Organe auch nichts mehr, wenn ich tot bin. Auf der anderen Seite verstehe ich aber die Menschen, die befürchten, dass Ärzte sich dann weniger Mühe geben. Das ist eine höchst persönliche Angelegenheit, mit der sich jeder einmal beschäftigen sollte. Doch geht es mir da wahrscheinlich so wie den meisten anderen, die sich erst damit beschäftigen, wenn sie selbst oder jemand aus der Familie betroffen ist.“ Wie unterschiedlich Menschen über die Organspende denken, erfahren Sie hier im Überblick über Pro und Contra der Organspende. Gabriela, 49 Jahre „Ich komme aus der Schweiz und dort ist dieses Thema sehr präsent. Aus diesem Grund habe ich auch schon lange eine Patientenverfügung, weil es buchstäblich in jeder Zeitung stand, wie sinnvoll sowas ist. Ich habe mir dabei auch keine großen Fragen gestellt. Wenn es für mich einmal so weit ist, habe ich zum Beispiel nichts dagegen, wenn meine Organe gespendet werden. Hauptsache, es ist alles geregelt und meine Verwandten müssen diese schwere Entscheidung nicht für mich fällen.“ BIÖG / Fábio Machado BIÖG / Fábio Machado Alissa, 22 Jahre „Ich habe keinen Organspendeausweis, obwohl ich finde, dass das eine gute Sache ist und eigentlich auch jeder einen haben sollte. Aber irgendwie finde ich es auch gruselig, wenn andere Menschen etwa meine Netzhaut tragen würden. Meine Eltern sind dagegen, weil sie durch die vergangenen Organspende-Skandale abgeschreckt sind. Eigentlich würde ich schon einen Ausweis ausfüllen, aber irgendwie redet man sich selbst doch wieder mit Kleinigkeiten raus und verschiebt die Entscheidung.“ Einen Organspendeausweis können Sie ganz einfach hier downloaden oder bestellen. Die Auswahl ist jederzeit änderbar: ein neuer Ausweis genügt, um Ihre Entscheidung zu aktualisieren. Reinhard, 66 Jahre „Ich finde es absolut sinnvoll und wichtig, dass Organe gespendet werden. Ich selbst habe dies in meinem Bekanntenkreis bereits erleben müssen. Das war eine nervenaufreibende Zeit, bis ein Spenderorgan gefunden wurde. Zum Glück hat dies damals geklappt. Die Skandale der vergangenen Jahre haben mich allerdings verunsichert. Würden aber genügend Menschen zur Organspende bereit sein, würde es wahrscheinlich auch keine Notwendigkeit mehr zu irgendwelchen Manipulationen geben.“ BIÖG / Fábio Machado BIÖG / Fábio Machado Nicci, 33 Jahre „Mit dem Thema Patientenverfügung habe ich mich zum ersten Mal wegen meiner Großeltern beschäftigt. Als sie in ein Alter kamen, in dem Krankheiten oder Stürze schnell ernste Folgen haben können, habe ich mich natürlich gefragt, was wäre wenn?! Ich habe mich zwar noch nicht um eine eigene Patientenverfügung gekümmert, aber ich werde dies definitiv noch tun, sobald ich das Gefühl habe, dass die Zeit dafür reif ist. Ich bin noch jung und denke ehrlich gesagt nicht daran, dass mir etwas passieren könnte. Das ist natürlich etwas naiv, aber so ist es nun mal.“ Ulla, 55 Jahre „Ich arbeite seit fast 30 Jahren im Bereich der Dialyse und betreue dort die Patienten, die dreimal in der Woche zu uns kommen müssen. Aus diesem Grund stehe ich sehr positiv zum Thema Organspende und kann diese nur unterstützen. Ich besitze zwar keinen Organspendeausweis, doch meine Familie weiß Bescheid und sollte ich einmal nicht mehr sein, darf alles verwendet werden, was einem anderen Menschen noch irgendwie weiterhelfen kann.“ BIÖG / Fábio Machado Tipp Wenn Sie mehr über Themen rund um die Organspende erfahren möchten – etwa über den Ablauf, persönliche Erfahrungen oder aktuelle Hintergründe –, hören Sie in unseren Podcast „Organspende – verstehen & entscheiden“ hinein.

Materialien Graphic Novel

Downloadbereich zur Graphic Novel – „Ein neues Herz für Hubert K.“ Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle Materialien rund um die Aktion „Ein neues Herz für Hubert K. – Organspende: Verstehen. Entscheiden. Dokumentieren“ und die Graphic Novel zur Verfügung. Ob Plakate zur Bewerbung, Interviews mit Beteiligten oder die Graphic Novel als Video. Sie finden nachstehend alle Inhalte zum Download. Nutzen Sie die Materialien gerne für Ihre Berichterstattung. Was es zu beachten gilt, finden Sie in unseren Nutzungsbedingungen . Inhalt Weitere Themen, die Sie interessieren könnten Plakate im A1- und A3-Format Laden Sie sich nachstehend Plakate in A1 und A3 herunter, die Sie gerahmt oder als Poster aufhängen können. Download Plakat A1 Download Plakat A3 Interviews mit Hubert Knicker und Jakob Hinrichs Laden Sie sich nachstehend die Interviews im PDF-Format herunter. Download Interview mit Hubert Knicker (PDF nicht barrierefrei) Download Interview mit Illustrator Jakob Hinrichs (PDF nicht barrierefrei) Erfahrungsbericht von Hubert Knicker Hubert Knicker lebt mit einem Spenderherz. Er klärt in Vereinen und Schulen über die Organspende auf und erzählt seine Geschichte. Laden Sie seinen Erfahrungsbericht nachstehend herunter. Download Erfahrungsbericht (PDF-Format) Videos für das Wartezimmer-Fernsehen Folgende Videos können Sie auf Ihrem Wartezimmer-Fernseher oder Display abspielen. Beide Videos funktionieren ohne Ton und können so gut in der Wartezimmer-Atmosphäre abgespielt werden. Video 1 herunterladen – 2:17 Minuten (Slow Version) Video 2 herunterladen – 2:00 Minuten Graphic Novel als Broschüre Laden Sie hier die Broschüre zur Graphic Novel im PDF-Format herunter. Broschüre herunterladen Die Geschichte hinter „Ein neues Herz für Hubert K.“ im Video Wie fühlt es sich an, auf ein Spenderorgan zu warten – und eines geschenkt zu bekommen? Und wie wird daraus eine Graphic Novel? Im Video erzählen Protagonist Hubert Knicker, dessen Leben mit einer Herztransplantation gerettet wurde, und Illustrator Jakob Hinrichs, wie das Projekt entstanden ist. Medizinische Einblicke gibt Prof. Karl Tobias E. Beckurts, Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie am Cellitinnen-Krankenhaus St. Hildegardis. Zu Wort kommen außerdem Dr. Johannes Nießen, Kommissarischer Leiter des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit, sowie Dr. Dirk Albrecht, Vorsitzender des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland. Video-Datei mit Untertiteln herunterladen Video-Datei ohne Untertitel herunterladen Untertitel als separate SRT-Datei herunterladen Graphic Novel Video Weitere Materialien im BIÖG-Shop Im BIÖG Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit -Shop finden Sie noch weitere Materialien zur Graphic Novel und zum Thema Organspende, die bestellt und an eine Wunschadresse geliefert werden können. Beachten Sie, dass die gedruckten Plakate im Shop nur mit KKVD-Logo verfügbar sind. Zum Graphic-Novel-Plakat A1 im BIÖG-Shop Zum Graphic-Novel-Plakat A3 im BIÖG-Shop Zur Graphic-Novel-Broschüre im BIÖG-Shop Zum Flyer mit zwei Organspendeausweisen im BIÖG-Shop Zum Organspende-Lesezeichen im BIÖG-Shop Sollten Sie größere Mengen an Informationsmaterialien benötigen, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: daniela.watzke@bioeg.de Hier geht's zum BIÖG-Shop Nutzungsbedingungen Beim Download und der Nutzung der hier angebotenen Dateien gelten die folgenden eingeschränkten, einfachen (nicht exklusiven) Nutzungsrechte : Sie dürfen die Dateien (die Download-Dateien sowie die Vorschaubilder) zum Zwecke der Berichterstattung in Printmedien abdrucken sowie bei Online-Berichterstattungen textbegleitend in Verbindung mit dem Artikel auf Ihrer Internetseite oder auf Ihren Social Media Kanälen veröffentlichen. Die Motive und Videos dürfen nur unverändert und mit korrekter Quellenangabe wiedergegeben werden. (Quellenangabe: © Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, Köln). Das Aufbringen eines Logos ist lediglich auf den Plakatmotiven im A1 und A3 Format erlaubt. Weitere Änderungen an diesen Dateien sind nicht zulässig. Das Video der Graphik Novel darf nur unverändert und in voller Länge gezeigt werden. Das eingeräumte Nutzungsrecht beinhaltet nicht das Recht zu Weitergabe an Dritte. Insbesondere ist es nicht gestattet , die Dateien in fremden Internetangeboten zum Download anzubieten, weder kostenlos noch kostenpflichtig. Dies gilt insbesondere für den unzulässigen Verkauf über Bilddatenbanken/Bildagenturen/Stockphoto-Dienste u.ä.! Sämtliche Nutzungsrechte verbleiben beim Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit.

Wir waren dabei: World Transplant Games 2025 in Dresden

Wir waren dabei: World Transplant Games 2025 in Dresden Die World Transplant Games sind weit mehr als ein sportliches Großereignis . Teilnehmende sowie Angehörige von Spenderinnen und Spendern zeigen, was möglich ist – im Leben nach einer Transplantation , im Miteinander und im öffentlichen Diskurs. Wir haben die Veranstaltung mit einer eigenen Social-Media-Kampagne, persönlichen Geschichten und einer starken Präsenz vor Ort begleitet. Insgesamt wurden dabei 6.700 Organspendeausweise ausgegeben. Heartplay. On Air. – Wir waren vor Ort auf Sendung Wie lässt sich über Sport, Transplantation und Organspende sprechen? Mit „Heartplay. On Air.“ rückte die Kampagne die Leidenschaft in den Mittelpunkt – die Leidenschaft für den Sport und das Thema Organspende. Dabei geht es im Kontext der World Transplant Games nicht um Heldengeschichten oder medizinische Vorgeschichten, sondern um das Hier und Jetzt . Begleitet von einem Kommentator*innen-Duo berichteten wir aus Dresden – live, persönlich, sportlich . Wir konnten echte Momente auf und neben dem Spielfeld begleiten, aber auch mit Sportlerinnen und Sportlern sowie Angehörigen sprechen. Damit wurden authentische Einblicke ermöglicht, was hinter einem Ausweis, einer Entscheidung oder einem Wettkampfsieg steht. Die Aktion war ein großer Erfolg, tausende Besucher*innen informierten sich zum Thema Organspende und insgesamt konnten 6.700 Organspendeausweise ausgegeben werden. Wer die Event-Highlights noch einmal erleben möchte und auch zukünftig nichts verpassen will, sollte unserem Instagram-Kanal folgen ! Hier geht es zu unserem Instagram-Kanal Aber was sind die World Transplant Games eigentlich? Seit über 40 Jahren finden die World Transplant Games regelmäßig statt. Sie bringen Menschen zusammen, die ein neues Organ erhalten haben – aus aller Welt, mit unterschiedlichen Hintergründen, aber einem gemeinsamen Anknüpfungspunkt. Hier stehen jedoch nicht Schicksalsschläge oder medizinische Details im Vordergrund, sondern der Sport selbst: Begegnung, Leistung, Fairness und Freude an der Bewegung. 2.500 und mehr Teilnehmende 17 Disziplinen Und 2025? War Deutschland Gastgeber: Vom 17. bis 24. August 2025 waren in Dresden über 2.500 Teilnehmende dabei . Sie traten in 17 Disziplinen gegeneinander an – von Leichtathletik bis Bowling, von Schwimmen bis Tischtennis. Angehörige von Spenderinnen und Spendern sowie Lebendspender und -spenderinnen konnten in eigenen Kategorien teilnehmen. Das waren die Highlights neben den Sportwettbewerben: #ReasonToGive RUN: 17. August, 9 Uhr, Großer Garten Parade of Nations: 17. August, 15.30 Uhr, Dresden Altstadt Opening Ceremony: 17. August, 18 Uhr, Heinz-Steyer-Stadium Feuerwerk & Opening Party: 17. August, 22 Uhr, Internationales Congress Center Dresden Closing Ceremony & circle of life: 23. August, 15 Uhr, Heinz-Steyer Stadium Am Ende führte Großbritannien die Medaillentabelle mit 173 Gold-, 132 Silber- und 98 Bronzemedaillen an. Danach folgte das deutsche Team mit insgesamt 205 Medaillen , darunter 74 Gold-, 74 Silber- und 57 Bronzemedaillen. Persönliche Einblicke: Wer steht hinter den Spielen? Wer sind die Menschen, die bei den World Transplant Games antreten? Was treibt sie an ? Und was bedeutet es, sich öffentlich zu zeigen – als transplantierte Person, als Teil eines internationalen Sportereignisses? In unserem Blogartikel zu den Games berichten die Teilnehmenden Bera Wierhake, Simon Arndt und Alexandra Funk über ihre ganz eigenen Wege zum Sport, ihre Verbindung zur Organspende – und darüber, warum die World Transplant Games für sie mehr sind als ein Wettkampf. Hier gehts zum Blogartikel Informieren Sie sich jetzt zum Thema Organspende und halten Sie Ihre Entscheidung fest ! Ja oder Nein? Erfahren Sie mehr über Ihre Entscheidungsmöglichkeiten

Klartext Hirntod: Fakten statt Mythen auf Social Media

Klartext Hirntod: Fakten statt Mythen auf Social Media Hirntod klingt nicht nur nach einem komplexen Thema – er ist es auch. Für viele Menschen wirkt die Diagnostik auf den ersten Blick schwer zu verstehen und unsicher. Mit der Social-Media-Kampagne „Klartext Hirntod“ wollen wir genau hier ansetzen: Wir erklären, was Hirntod wirklich bedeutet , wie sicher die Diagnostik abläuft – und warum er die Voraussetzung für eine Organspende in Deutschland ist. Viele Fragen, klare Antworten „Klartext Hirntod“ möchte offen, verständlich und transparent über ein Thema sprechen, das viele lieber meiden: den Tod. Statt Unsicherheit und Vorurteilen setzen wir auf Fakten und Erklärungen , damit jede und jeder für sich eine informierte Entscheidung für oder gegen eine Organspende treffen kann. Hier geht es zu "Klartext Hirntod" auf unserem Instagram-Kanal Auf unseren Kanälen gibt es kurze Erklärvideos, Infografiken und kompakte Beiträge , die die wichtigsten Fragen beantworten. In Mythenchecks zeigen wir, welche falschen Vorstellungen rund um den Hirntod existieren – und wie die Realität aussieht. Ergänzt wird das durch persönliche Perspektiven : Betroffene und medizinisches Personal greifen das Thema auf, teilen ihr eigenes Wissen und regen ihre Communities dazu an, sich mit den Fakten auseinanderzusetzen. Vorbeischauen lohnt sich! Hirntod und Organspende In Deutschland darf eine Organspende nur erfolgen, wenn der Hirntod zweifelsfrei festgestellt wurde. Hirntod ist kurz für „unumkehrbarer Ausfall aller Hirnfunktionen“. Er gehört damit zu den sicheren Todeszeichen, die die Medizin definiert hat. Erst nach dem Nachweis des Hirntodes ist der Tod einer Person nachgewiesen und es kann – bei vorliegender Zustimmung – eine Organentnahme stattfinden. Damit ist der Hirntod die medizinische und rechtliche Voraussetzung für Organspende . Mehr zum Hirntod erfahren Erklärvideos zum Thema Hirntod Wer noch tiefer einsteigen möchte, findet auf dem YouTube-Kanal des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit vier kompakte Erklärvideos zum Thema Hirntod: Der Hirntod - Teil 1: Was du wissen musst, um den Hirntod zu verstehen. Der Hirntod - Teil 2: Was passiert beim Hirntod? Der Hirntod - Teil 3: Wie wird der Hirntod festgestellt? Der Hirntod - Teil 4: Hirntod? Herztod? - Es gibt nur einen Tod. Von Klartext zur Entscheidung Wer das Thema Hirntod versteht, dem fällt es leichter, eine eigene Haltung zur Organspende festzulegen – ganz gleich ob für oder gegen die Spende. Wichtig ist, die Entscheidung zu dokumentieren : auf einem Organspendeausweis, im Organspende-Register, in einer Patientenverfügung oder indem Angehörige informiert werden. So ist im Ernstfall nachvollziehbar, was gewollt ist, und es entsteht Sicherheit für alle Beteiligten. Mehr zum Organspende-Register erfahren

Pressematerialien Organspende-Register

Digitale Pressemappe für Ihre Berichterstattung zum Organspende-Register Auf dieser Seite finden Sie Materialien für Ihre Berichterstattung über das Organspende-Register. Das Organspende-Register stellt eine digitale Möglichkeit dar, die eigene Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende zu dokumentieren. Der Jahresbericht 2025 Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am 16.06.2026 den zweiten Jahresbericht des Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (OGR) veröffentlicht. Er gibt einen Überblick über die im Jahr 2025 abgegebenen Erklärungen. Hier lesen Sie den Jahresbericht 2025. Die Materialien Hier finden Sie unsere Materialien zum Organspende-Register. Unter Beachtung unserer Nutzungsbedingungen können Sie die Materialien gerne für Ihre Berichterstattung nutzen. Den Nutzungsbedingungen müssen Sie vor dem Download zustimmen. ZIP-Datei mit allen wichtigen Materialien – Schritt-für-Schritt-Anleitung, Infografiken, Pressemotive und mehr Für Ihre Berichterstattung können Sie nachstehend einen praktischen ZIP-Ordner herunterladen, der alle notwendigen Dateien enthält: Interview mit Prof. Dr. Karl Broich , Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Audiodatei zum Interview von Prof. Dr. Broich Interview mit Dr. Johannes Nießen , Leiter des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit ( BIÖG Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ) Antworten auf wichtige Fragen Mythencheck : Organspende-Register Schritt-für-Schritt Anleitung zur Erklärungsabgabe unter Nutzung der Online-Ausweisfunktion Schritt-für-Schritt Anleitung zur Erklärungsabgabe unter Nutzung der Krankenkassen-App Pressemotive ZIP-Datei herunterladen Pressekontakt Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ( BIÖG Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ) K1 – Presse und Öffentlichkeitsarbeit, übergreifende Kommunikation Maarweg 149-161 50825 Köln E-Mail: pressestelle(at)bioeg.de bioeg.de Nutzungsbedingungen Beim Download und der Nutzung der hier angebotenen Dateien gelten die folgenden eingeschränkten, einfachen (nicht exklusiven) Nutzungsrechte : Sie dürfen die Dateien (die Download-Dateien sowie die Vorschaubilder) zum Zwecke der Berichterstattung in Printmedien abdrucken sowie bei Online-Berichterstattungen textbegleitend in Verbindung mit dem Artikel auf Ihrer Internetseite oder auf Ihren Social-Media-Kanälen veröffentlichen. Akzeptieren und Datei herunterladen

Kampagne: Ja oder Nein?

Organspende Ja oder nein? Ja Alles klar! Dann halten Sie Ihre Entscheidung fest. Oder schreiben Sie es in Ihre Patientenverfügung Nein Ihr gutes Recht. Auch das sollten Sie dokumentieren. Oder schreiben Sie es in Ihre Patientenverfügung Weiß nicht Kein Problem! Vielleicht hilft das bei der Entscheidung? Podcasts zur Organspende In unseren Podcasts "Sag mal" und "Verstehen & entscheiden" reden wir mit Betroffenen und klären rund um das Thema Organspende auf. Reinhören - und Ihrer persönlichen Entscheidung einen Schritt näherkommen. Infotelefon Organspende Sie haben Fragen und möchten mit Experten und Expertinnen darüber sprechen? Rufen Sie uns an: montags bis freitags kostenfrei unter 0800 9040400! Weiterführende Informationen Welche Voraussetzungen gelten für die postmortale Organspende? Und wie läuft eine Organspende eigentlich ab? Klicken Sie sich durch unsere Website und finden Sie Antworten auf diese und viele weitere Fragen rund um die Organ- und Gewebespende. So viele wissen es schon: 61 % der Befragten unserer bundesweiten Repräsentativbefragung 2022 haben ihre persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende getroffen. So viele haben ihre Entscheidung festgehalten: 44 % haben ihren Willen schriftlich auf einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder beidem dokumentiert. Immer mehr Menschen in Deutschland besitzen einen Organspendeausweis ! Waren es 2012 noch 22 Prozent der Befragten, sind es im Jahr 2022 bereits 40 Prozent. Gehören Sie bereits dazu? Dann teilen Sie Ihre Entscheidung Ihren Liebsten mit. So wissen diese im Ernstfall, was zu tun ist.

Leben, Laufen, Weitergehen – Die World Transplant Games mit Alexandra, Simon und Bera

Lucas Welsch: „So wie ich jetzt lebe, fühlt es sich an wie leben“

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Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

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Weitere Informationen:

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