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Das Organspende-Register

Das Organspende-Register (www.organspende-register.de) ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis. Hier können Sie Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende online eintragen. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder gelöscht werden.

Speichern Sie Ihre Entscheidung online im Organspende-Register

Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis. Hier können Sie Ihre Erklärung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende eintragen. Das Register bietet eine neue digitale Möglichkeit, Ihre Entscheidung rechtlich verbindlich zu dokumentieren.

Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann von Ihnen jederzeit geändert oder gelöscht werden. Das Organspende-Register wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt.

Die stufenweise Einführung des Organspende-Registers

Das Register nimmt seinen Betrieb schrittweise auf. Seit März 2024 können Sie in einer ersten Stufe Ihre persönliche Erklärung zur Organ- und Gewebespende über www.organspende-register.de eintragen. In der zweiten Stufe, ab Juli 2024, sind alle Entnahmekrankenhäuser an das Organspende-Register angeschlossen.

Diese können nun die im Register hinterlegten Erklärungen abrufen. In der dritten Stufe, Juli 2024 bis spätestens September 2024, kann das Register über die Krankenkassen-Apps erreicht werden. In der vierten Stufe (1. Januar 2025) erlangen auch Gewebeeinrichtungen Anbindung an das Register.

Sichere Dokumentation während der Übergangszeit

Um sicher zu sein, dass Ihr Wille im Ernstfall auch während des Übergangszeitraums bis Januar 2025 verlässlich berücksichtigt wird, sollten Sie Ihre persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zusätzlich schriftlich (etwa in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung) dokumentieren.

In jedem Fall sollten Sie immer auch Ihre nächsten Angehörigen über Ihre Entscheidung und deren Dokumentation informieren. Das schafft zusätzlich Klarheit und Sicherheit.

Organspendeausweis und Patientenverfügung bleiben weiterhin gültig

Der Organspendeausweis bleibt gültig. Organspendeausweis, Patientenverfügung oder andere schriftliche Erklärungen können weiterhin neben dem Organspende-Register für die Dokumentation der Entscheidung genutzt werden. Liegen mehrere Dokumente vor, so gilt immer das jüngste.

Neben Organspendeausweis und Patientenverfügung, bildet das Organspende-Register eine neue digitale Möglichkeit die Entscheidung zu dokumentieren.

Erfahren Sie in unserem Video, wie Sie Ihre Entscheidung im Organspende-Register festhalten

In unserem Video erfahren Sie mehr über das Organspende-Register. Hier finden Sie auch eine Schritt für Schritt Anleitung, wie Sie Ihre persönliche Entscheidung im Register eintragen können und was Sie dafür benötigen. 

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Register finden Sie hier (PDF, nicht barreirefrei).

Alles nochmal langsam: So geht das Register

Im Folgenden können Sie alles, was Sie im Video gesehen haben, noch einmal in Ruhe nachlesen. Oder Sie klicken auf den Link und gelangen so direkt zum Organspende-Register. 

Diese Zugangswege zum Organspende-Register gibt es

Mit der ersten Stufe ab dem 18. März 2024 ist das Organspende-Register über die Webseite www.organspende-register.de zugänglich und Sie können Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende dort abgeben. Ab Juli bis spätestens September 2024 wird die Abgabe eine Erklärung auch über die App Ihrer Krankenkasse möglich sein.

In beiden Fällen müssen Sie sich, bevor Sie das Register ausfüllen, online ausweisen. Was Sie alles benötigen, um sich im Register auszuweisen und Ihre Erklärung abzugeben, erfahren Sie in folgender Abbildung.

Altersbeschränkungen bei der Entscheidung

Um die eigene Entscheidung über www.organspende-register.de abgeben zu können, müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis und der integrierten Online-Ausweisfunktion (eID) identifizieren. Das geht erst ab 16 Jahren. Einige Krankenkassen-Apps werden den Zugriff auf das Register auch 14- und 15-Jährigen anbieten.

Hier geschieht dies über die digitale Identität (GesundheitsID). Generell können Menschen ab einem Alter von 14 Jahren einer Organ- und Gewebeentnahme widersprechen und ab 16 Jahren einer Organ- und Gewebeentnahme zustimmen oder sie ablehnen.

Die eID

Die Online-Ausweisfunktion (eID), also die Möglichkeit sich online auszuweisen, steht allen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zu. Auch Bürgerinnen und Bürgern der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Besitz einer deutschen eID-Karte sowie Personen mit Aufenthaltstitel, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich mit Hilfe der eID online ausweisen und das Organspende-Register nutzen.

Die Abgabe der Erklärung

Haben Sie sich entschieden und wollen Sie Ihre Erklärung abgeben? Sehr gut! Bitte nutzen Sie möglichst Ihren Standard-Browser, um Ihre Erklärung im Organspende-Register einzutragen oder abzurufen. Der Inkognito- oder private Surfmodus kann zu Fehlermeldungen führen. Bevor Sie Ihre Entscheidung im Organspende-Register hinterlegen können, prüfen Sie am besten, ob Ihnen alles Notwendige dazu vorliegt.

Für die Abgabe über Ihr Smartphone oder Tablet benötigen Sie:

  • Smartphone mit installierter AusweisApp
  • Personalausweis mit eID-Funktion, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR (jeweils mit zugehöriger PIN)
  • Krankenversichertennummer
  • E-Mail-Adresse

Für die Abgabe über den Computer oder ein Laptop benötigen Sie:

  • Computer oder Laptop mit Smartphone als Kartenlesegerät oder Computer mit AusweisApp und einem zur App kompatiblem Kartenlesegerät
  • Personalausweis mit eID-Funktion, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder eID-Karte (jeweils mit zugehöriger PIN)
  • Krankenversichertennummer
  • E-Mail-Adresse

Um Ihre Erklärung über die digitale Identität abzugeben, benötigen Sie folgendes:

  • Elektronische Gesundheitskarte (eGK) und/oder eines der oben genannten Ausweisdokumente
  • NFC-fähiges Smartphone/Tablet mit installierter Authentifizierungs-App der Krankenkasse
  • Die digitale Identität (GesundheitsID) ist bei der Krankenkasse eingerichtet (Fragen zur Einrichtung der digitalen Identität kann die jeweilige Krankenkasse beantworten.)

Zugang über das Smartphone

Haben Sie alles bereitliegen? Dann können Sie jetzt Ihre Erklärung im Organspende-Register hinterlegen. Ohne zusätzliches Kartenlesegerät können Sie Ihr Smartphone mit der AusweisApp nutzen, um sich online auszuweisen und in das Register zu gelangen. Die folgende Abbildung führt Sie schrittweise von der Identifikation mithilfe Ihres Smartphones bis zur Abgabe Ihrer Erklärung.

Zugang über Laptop oder Computer und Smartphone

Sie können Ihre Erklärung auch mithilfe eines Computers online im Register hinterlegen. Ohne zusätzliches Kartenlesegerät können Sie Ihren Computer oder Laptop und Ihr Smartphone mit der AusweisApp nutzen, um sich online auszuweisen und in das Register zu gelangen. Folgen Sie dafür der Anleitung in der folgenden Abbildung:

Zugang über Laptop oder Computer und Kartenlesegerät

Falls Sie kein Smartphone zur Hand haben oder es nicht nutzen wollen, so können Sie alternativ Ihren Laptop oder Computer und ein Kartenlesegerät nutzen, um sich online mit Ihrem Ausweis auszuweisen. In der folgenden Abbildung finden Sie eine schrittweise Erklärung, wie Sie sich mit Ihrem Kartenlesegerät ausweisen bis hin zur Abgabe Ihrer Erklärung: