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Das Organspende-Register

Das Organspende-Register (www.organspende-register.de) ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis. Neben Organspendeausweis und Patientenverfügung stellt es eine neue digitale Möglichkeit dar die Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende zu dokumentieren.

Der gesetzliche Hintergrund des Organspende-Registers

Das Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem die Erklärung für oder gegen eine
Organ- und Gewebespende eingetragen werden kann. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos und kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Im Gegensatz zum Organspendeausweis, der zum Beispiel verloren gehen oder nicht auffindbar sein kann, ist das Organspende-Register zu jeder Zeit verfügbar. Im Ernstfall kann das zum Abruf berechtigte Personal im Krankenhaus bei Vorliegen der Voraussetzungen jederzeit darauf zugreifen und die Erklärung einsehen

Die stufenweise Einführung des Organspende-Registers

1. Seit dem 18. März 2024 können Erklärungen im Organspende-Register abgegeben werden. Am Register angebundenen Entnahmekrankenhäuser können die Erklärungen bereits suchen und abrufen.

2. Ab dem 1. Juli 2024 müssen alle Entnahmekrankenhäuser an das Organspende-Register angebunden sein.

3. Ab spätestens Ende September 2024 wird die Abgabe der Erklärung mithilfe der Digitalen Identität (GesundheitsID)  ermöglicht.

4. Ab dem 1. Januar 2025 können die Gewebeeinrichtungen auf das Register zugreifen und die Bereitschaft zur Gewebespenden klären.

Sichere Dokumentation während der Übergangszeit

Um sicher zu sein, dass eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende im Ernstfall auch während des Übergangszeitraums bis zum 1. Januar 2025 verlässlich berücksichtigt wird, sollte die Entscheidung zusätzlich z.B. in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung festgehalten werden.

Hierüber sollten immer auch die nächsten Angehörigen informiert werden. Das schafft zusätzlich Klarheit und Sicherheit. 

Organspendeausweis und Patientenverfügung bleiben weiterhin gültig

Die Entscheidung zur Organ- und Gewebespende kann neben dem Organspende-Register weiterhin in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung festgehalten werden. Es gilt immer die jüngste Erklärung.

Das Abrufportal - Entnahmekrankenhäuser können auf das Register zugreifen

Die berechtigten Personen im Entnahmekrankenhaus (Ärztinnen und Ärzte und pflegerische Transplantationsbeauftragte) authentifizieren sich vor einer Einsichtnahme in das Register über ihren elektronischen Heilberufsausweis.

Kommt eine Person zur Organ- oder Gewebespende infrage, so kann die abrufberechtigte Person im Krankenhaus (APK) auf das Abrufportal des Organspende-Registers zugreifen.

Nun wird geklärt, ob eine Entscheidung vorliegt. 

Diese Zugangswege zum Organspende-Register gibt es

Seit dem 18. März kann im Organspende-Register über die Webseite www.organspende-register.de eine Erklärung abgegeben werden. Dazu muss eine Identifizierung mit der eID-Funktion des Personalausweises erfolgen.

Demnächst können Erklärungen auch alternativ über die App der Krankenkasse mit der digitalen Identität (GesundheitsID) abgegeben werden. 

Altersbeschränkungen bei den Zugangswegen

Um eine Entscheidung über www.organspende-register.de abgeben zu können, müssen die Person sich mit dem Personalausweis und der integrierten Online-Ausweisfunktion (eID) identifizieren. Das geht erst ab 16 Jahren.

Möglicherweise bieten einige Krankenkassen die Abgabe der Erklärung über die digitale Identität schon für 14- und 15-Jährige Versicherte an. Eine Altersprüfung ist im Organspende-Register eingebaut. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann der Widerspruch zur Organ- und Gewebespende erklärt werden und ab 16 Jahren einer Organ- und Gewebeentnahme zugestimmt oder sie abgelehnt werden.

Die eID

Die Online-Ausweisfunktion (eID), also die Möglichkeit sich online auszuweisen, steht allen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zu. Auch Bürgerinnen und Bürgern der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Besitz einer deutschen eID-Karte sowie Personen mit Aufenthaltstitel, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich mit Hilfe der eID online ausweisen und das Organspende-Register nutzen.

Was wird für die Abgabe der Erklärung benötigt?

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Smartphone oder Tablet nutzen, muss es sich um ein NFC-fähiges Gerät handeln. Bitte nutzen Sie möglichst Ihren Standard-Browser, um Ihre Erklärung im Organspende-Register einzutragen oder abzurufen. Der Inkognito- oder private Surfmodus kann zu Fehlermeldungen führen. Bevor Sie Ihre Entscheidung im Organspende-Register hinterlegen können, prüfen Sie am besten, ob Ihnen alles Notwendige dazu vorliegt.

Um im Organspende-Register eine Entscheidung eintragen zu können, benötigen Ihre Patientinnen und Patienten, je nach Zugangsweg, Folgendes: 

Für die Abgabe über Ihr Smartphone oder Tablet:

  • Smartphone mit installierter AusweisApp
  • Personalausweis mit eID-Funktion, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR (jeweils mit zugehöriger PIN)
  • Krankenversichertennummer
  • E-Mail-Adresse

Für die Abgabe über den Computer oder ein Laptop wird benötigt:

  • Computer oder Laptop mit Smartphone als Kartenlesegerät oder Computer mit AusweisApp und einem zur App kompatiblem Kartenlesegerät
  • Personalausweis mit eID-Funktion, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder eID-Karte (jeweils mit zugehöriger PIN)
  • Krankenversichertennummer
  • E-Mail-Adresse

Um eine Erklärung über die digitale Identität abzugeben, ist Folgendes nötig:

  • Elektronische Gesundheitskarte (eGK) und/oder eines der oben genannten Ausweisdokumente
  • NFC-fähiges Smartphone/Tablet mit installierter Authentifizierungs-App der Krankenkasse
  • Die digitale Identität (GesundheitsID) ist bei der Krankenkasse eingerichtet (Fragen zur Einrichtung der digitalen Identität kann die jeweilige Krankenkasse beantworten.)

Häufig gestellte Fragen zum Organspende-Register

Im Folgenden finden Sie eine Sammlung von Fragen mir ihren Antworten, die für Ihre Patientinnen und Patienten wichtig sein können. 

  • Was ist das Organspende-Register?

    Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem Sie Ihre Erklärung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festhalten können. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Sie können ihn jederzeit ändern oder löschen.

  • Wo wird das Organspende-Register geführt?

    Das Organspende-Register (www.organspende-register.de) wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt.

  • Wie ist das Organspende-Register aufgebaut?

    Erster Baustein des Registers ist das Erklärendenportal, in dem Bürgerinnen und Bürger ihre Entscheidung zur Organspende erklären und hinterlegen können. Zweiter Baustein ist das Abrufportal, in dem die Entnahmekrankenhäuser Erklärungen suchen und abrufen können, um zu erfahren, ob eine verstorbene Person Organe spenden möchte oder nicht.

  • Wie wird das Organspende-Register in Betrieb genommen?

    Das Organspende-Register wird stufenweise in Betrieb genommen:

    • Das Erklärendenportal startet am 18. März 2024. Entnahmekrankenhäuser, die zu diesem Zeitpunkt bereits an das Organspende-Register angebunden sind, können mögliche Organspende-Erklärungen suchen und abrufen.

    • Ab dem 1. Juli 2024 müssen alle Entnahmekrankenhäuser an das Organspende-Register angebunden sein. Sie können dann im Abrufportal mögliche Organspende-Erklärungen suchen und abrufen.

    • Ab Juli bis spätestens Ende September 2024 wird die Abgabe der Erklärung mithilfe der Digitalen Identität für Versicherte (GesundheitsID) ermöglicht.

    • Ab dem 1. Januar 2025 können die Gewebeeinrichtungen die Bereitschaft zur Gewebespenden bei potentiell Spendenden über das Abrufportal klären.

      Bis das Organspende-Register vollständig in Betrieb ist, sollten Sie Ihre Entscheidung weiterhin auf einem Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung festhalten. Beide Dokumente bleiben auch nach der vollständigen Inbetriebnahme des Registers gültig.

  • Warum sollte ich meine Entscheidung im Organspende-Register festhalten?

    Mit Ihrer im Organspende-Register dokumentierten Entscheidung sorgen Sie für Klarheit und Sicherheit: Sie wahren Ihr Selbstbestimmungsrecht und entlasten Ihre Angehörigen sowie die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Im Gegensatz zum Organspendeausweis, der zum Beispiel verloren gehen kann, ist das Organspende-Register immer verfügbar. Im Ernstfall kann das zum Abruf berechtigte Personal im Krankenhaus jederzeit darauf zugreifen und Ihre Erklärung einsehen.

  • Wer kann sich im Organspende-Register eintragen?

    Im Organspende-Register können sich diese Personen eintragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind:

    • alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger,

    • Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) im Besitz einer deutschen eID-Karte sowie

    • Personen mit elektronischem Aufenthaltstitel

  • Wie kann ich meine Erklärung im Organspende-Register abgeben?

    Wenn Sie Ihre Erklärung über www.organspende-register.de abgeben, können Sie Ihr NFC-fähiges Smartphone oder Ihr NFC-fähiges Tablet oder einen Computer bzw. einen Laptop nutzen. Die einzelnen Schritte sind im Folgenden beschrieben. 

    Abgabe über ein NFC-fähiges Smartphone oder - Laptop:

    • AusweisApp auf dem Smartphone oder Tablet installieren
    • Über den Browser Seite www.organspende-register.der aufrufen
    • Erklärungsabgabe starten
    • Sich in der AusweisApp mit Ihrem Ausweisdokument authentifizieren
    • Ihre persönlichen Daten überprüfen
    • Ihre E-Mail-Adresse und Krankenversichertennummer eingeben
    • Ihre Entscheidung bezüglich einer Organ- und Gewebespende festhalten
    • Ihre Erklärung absenden
    • Ihre neu erzeugte Erklärungs-ID zur Änderung und Löschung der Erklärung aufbewahren

    Abgabe über Computer oder Laptop (Smartphone als Kartenlesegerät):

    • AusweisApp auf dem Computer bzw. auf dem Laptop und auf dem Smartphone installieren
    • Computer oder Laptop und Smartphone über die AusweisApp koppeln
    • Über den Browser die Seite www.organspende-register.de aufrufen
    • Erklärungsabgabe starten
    • Sich in der AusweisApp mit Ihrem Ausweisdokument authentifizieren, indem Sie den Schritten auf Ihrem Computer bzw. Laptop und Ihrem Smartphone folgen
    • Ihre persönlichen Daten überprüfen
    • Ihre E-Mail-Adresse und Krankenversichertennummer eingeben
    • Ihre Entscheidung bezüglich einer Organ- und Gewebespende festhalten
    • Ihre Erklärung absenden
    • Ihre neu erzeugte Erklärungs-ID zur Änderung und Löschung der Erklärung aufbewahren

    Abgabe über Computer oder Laptop (Kartenlesegerät vorhanden):

    • AusweisApp auf dem Computer bzw. Laptop installieren und Kartenlesegerät bereithalten
    • Über den Browser die Seite www.organspende-register.de aufrufen
    • Erklärungsabgabe starten
    • Sich mit der AusweisApp und Ihrem Ausweisdokument authentifizieren, indem Sie den Schritten auf Ihrem Computer oder Laptop folgen
    • Ihre persönlichen Daten überprüfen
    • Ihre E-Mail-Adresse und Krankenversichertennummer eingeben
    • Ihre Entscheidung bezüglich einer Organ- und Gewebespende festhalten
    • Ihre Erklärung absenden
    • Ihre neu erzeugte Erklärungs-ID zur Änderung und Löschung der Erklärung aufbewahren

    Abgabe mittels digitaler Identität (GesundheitsID) Ihrer Krankenkasse – demnächst verfügbar!

    • App der Krankenkasse herunterladen und GesundheitsID einrichten
    • App der Krankenkasse öffnen und „Organspende-Erklärung abgeben“ starten
    • Ihre persönlichen Daten überprüfen
    • Geburtsort, Anschrift und Geburtsnamen eingeben
    • Ihre Entscheidung bezüglich einer Organ- und Gewebespende festhalten
    • Ihre Erklärung absenden
    • ​​​​​​​Ihre neu erzeugte Erklärungs-ID zur Änderung und Löschung der Erklärung aufbewahren
  • Welche System- und Zugangsvoraussetzungen gibt es für die Erklärungsabgabe über die Webseite www.organspende-register.de?

    Sie benötigen die aktuelle Version eines der folgenden Browser: Google Chrome, Microsoft Edge, Apple Safari oder Mozilla Firefox.

  • Ich erhalte nach der Identifikation in der AusweisApp die Fehlermeldung „etwas ist schiefgelaufen“. Was kann ich tun?

    Zur Fehlerbehebung rufen Sie die www.organspende-register.de direkt im Standard-Browser auf. Nutzen Sie keinen Inkognito- oder privaten Surfmodus. Auf Android-Geräten und Geräten mit iOS 14.0 und höher können Sie den Standard-Browser selbst festlegen, voreingestellt ist in der Regel Safari/Chrome oder der Herstellerbrowser. Unter iOS 13 ist der Standard-Browser herstellerseitig fest auf Safari eingestellt.
     
    Mögliche Ursache des Fehlers: Standardbrowser
    Nach einem erfolgreichen Ausweisvorgang kann es bei der Weiterleitung von der AusweisApp zur Webseite des Organspende-Registers vorkommen, dass Ihr Browser eine Fehlermeldung anzeigt. Um einen solchen Fehler zu vermeiden, nutzen Sie bitte für den gesamten Vorgang den Browser, den Sie in Ihrem System als Standardbrowser eingerichtet haben. 
     
    Mögliche Ursache des Fehlers: Inkognito Modus im Browser
    Dieselbe Fehlermeldung tritt auf, wenn Sie die Webseite des Organspende-Registers über den Inkognito Modus (bei einigen Browsern auch „Privater Modus“ genannt) aufrufen. Bei der Weiterleitung zur AusweisApp wird zwangsläufig der Inkognito-Modus verlassen. Bei der Rückleitung in den Browser nach einem erfolgreichen Ausweisvorgang kann es dann aufgrund der Funktionsweise des Inkognito-Modus vorkommen, dass das Organspende-Register den Vorgang nicht mehr zuordnen kann, da die sicherheitsrelevanten Cookies nicht mehr vorliegen.

  • Wo werden meine Daten gespeichert?

    Die Daten des Organspende-Registers werden sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert.

  • Wer hat im Ernstfall Zugriff auf meine Daten?

    Nur die abrufberechtigten Personen eines behandelnden Krankenhauses können eine Registerabfrage durchführen, sofern bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Organ- und Gewebeentnahme grundsätzlich vorliegen. Dies ist der Fall, wenn der Hirntod unmittelbar bevorsteht, vermutlich bereits eingetreten ist bzw. bereits festgestellt wurde.

    Bei den abrufberechtigten Personen handelt es sich ausschließlich um Ärztinnen und Ärzte sowie Transplantationsbeauftragte. Diese wurden vom Krankenhaus gegenüber dem Register benannt und müssen sich vor der Suche nach einer Erklärung im Register authentifizieren.

  • Wie sicher ist meine Erklärung im Organspende-Register?

    Die Registerdaten sind nicht öffentlich einsehbar und vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt. Jede Person, die eine Erklärung im Organspende-Register abgeben, ändern oder widerrufen möchte, muss sich zunächst mittels sicherer Verfahren authentifizieren.

    Auch der Abruf der Erklärung durch entsprechend berechtigtes Personal des Krankenhauses ist nur nach dessen vorheriger Registrierung und Authentifizierung möglich. Auf Ihre Erklärung haben nur Sie selbst und berechtigtes Personal des Krankenhauses Zugriff, soweit die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

  • Welche Alternativen gibt es zum Organspende-Register?

    Sie können die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende auch weiterhin zum Beispiel im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung oder jeder weiteren schriftlichen Form festhalten. Ebenso ist weiterhin eine mündliche Mitteilung an die Angehörigen möglich und sinnvoll.

    Einen Organspendeausweis können Sie hier online ausfüllen und selbst ausdrucken oder kostenfrei als Plastikkarte bestellen.

  • Bleibt meine Erklärung zur Organ- und Gewebespende in meiner Patientenverfügung oder in meinem Organspendeausweis gültig?

    Ja. Sie können Erklärungen zur Organ- und Gewebespende weiterhin in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festhalten. Wichtig: Es gilt immer die jüngste Erklärung zur Organ- und Gewebespende. Sollten Sie bereits eine Erklärung in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung dokumentiert haben, achten Sie darauf, dass sich diese Erklärungen nicht widersprechen.

  • Wo finde ich Hilfe?

    Fragen zum Organspende-Register beantwortet die Hilfe-Seite auf www.organspende-register.de/erklaerendenportal/ hilfe. Sie wird durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) betreut.

    Einen Erklärfilm zum Organspende-Register finden Sie hier.

    Fragen zur Abgabe, Änderung oder Löschung einer Erklärung über die Krankenkassen-App mit der GesundheitsID kanndie jeweilige Krankenkasse beantworten.

    Haben Sie auf Ihre Frage zum Organspende-Register keine Antwort gefunden? Dann können Sie über das Kontaktformular mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Kontakt aufnehmen.

    Informationen zur Online-Ausweisfunktion finden Sie hier:

    www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisen/online-ausweisfunktion/

    Informationen zur AusweisApp finden Sie hier:

    www.ausweisapp.bund.de/ueber-uns
    www.ausweisapp.bund.de/hilfe-und-support/haeufig-gestellte-fragen/
    www.ausweisapp.bund.de/faq
    www.ausweisapp.bund.de/videotutorials
    www.ausweisapp.bund.de/online-hilfe

    Informationen zur GesundheitsID finden Sie hier:

    www.gematik.de/telematikinfrastruktur/gesundheitsid

    www.pkv.de/wissen/versorgung/digitale-medizin/informationen-fuer-aerzte/was-leistungserbringer-ueber-die-gesundheitsid-digitale-identitaet-wissen-muessen/

Unsere FAQs als PDF zum Herunterladen

Das Organspende-Register: Antworten auf häufige Fragen