Die Sicht der Religionen auf die Organspende

Neben medizinischen Fakten, den biologischen Abläufen im Körper und der rechtlichen Situation in Deutschland spielen auch Glauben, Werte und Gewissen eine zentrale Rolle bei der Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende. Für viele Gläubige bieten die Lehren ihrer Religion daher eine wertvolle Unterstützung in diesem Prozess.

Kurz gefasst
  • Religionen können Orientierung bieten für Gläubige bei der Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende.
  • Im Judentum gilt die Organspende als Akt der Nächstenliebe, ist aber bei postmortaler Spende umstritten.
  • Im Islam undChristentum wird die Spende als freiwilliger, uneigennütziger Akt des Mitgefühls verstanden.
  • Die Werte und Überzeugungen der Religionen helfen Gläubigen, eine reflektierte Entscheidung zur Organspende zu treffen.

Welche Rolle spielen Religionen bei der Entscheidung zur Organspende?

Für viele Gläubige ist die Haltung ihrer Religionen zur Organ- und Gewebespende ein wichtiger Orientierungspunkt, wenn es um die Entscheidung für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende geht. Die Vorstellungen von Leben, Tod und einem möglichen Weiterleben danach lassen sich nicht allein durch wissenschaftliche oder rechtliche Überlegungen erklären. Religiöse Schriften, Traditionen und Überlieferungen bieten vielen Menschen einen zusätzlichen Zugang, um die Organ- und Gewebespende im Kontext ihrer Religionen zu verstehen.

Organspende im Judentum

Im Judentum gilt die Organ- und Gewebespende grundsätzlich als Akt der Nächstenliebe. Sie hat das Ziel, Leben zu retten, und nimmt einen sehr hohen Stellenwert ein. Zentral ist hierbei das Prinzip Pikuach Nefesch: Das Retten eines Menschenlebens steht hiernach über fast allen anderen religiösen Geboten. Die postmortale Organspende ist im Judentum jedoch umstritten. Vor allem die Todesvorstellung wird hierbei diskutiert. Aus jüdischer Sicht ist ein Mensch erst dann tot, wenn Herzschlag und Atmung stillstehen. In Deutschland gilt hingegen der Hirntod als rechtlicher Nachweis des Tods. Bei einem hirntoten Menschen stehen Atmung und Herzschlag jedoch nicht still, sondern werden künstlich aufrechterhalten. 

Die meisten liberalen und ein Teil der konservativen und orthodoxen jüdischen Autoritäten erkennen den Hirntod als endgültigen Tod des Menschen an: Eine Organentnahme ist damit zulässig. Im konservativen und orthodoxen Judentum hingegen akzeptieren einige der jüdischen Autoritäten diese Auffassung nicht.

Die Sicht des Islams auf Organspende

Im Islam ist die Organ- und Gewebespende grundsätzlich mit der Religion vereinbar. Viele islamische Gutachterräte befürworten die Spende ausdrücklich. Eine Organspende gilt dabei als Akt der Nächstenliebe (Sadaqa), sofern sie freiwillig, uneigennützig und mit klarer Zustimmung erfolgt. Aus islamischer Sichtweise sollte die Spende von Organen und Geweben jedoch an weitere ethische Voraussetzungen geknüpft sein. Zum Beispiel sollte Erfolg der Transplantation nach ärztlichem Ermessen gesichert sein und der Leichnam nach einer postmortalen Organentnahme unversehrt beerdigt werden können.

Organspende im christlichen Verständnis

Im Christentum wird die Organ- und Gewebespende positiv und als Akt der Nächstenliebe gesehen. Eine Spende muss jedoch immer freiwillig und uneigennützig erfolgen. Beide große Kirchen in Deutschland, die katholische und die evangelische, betrachten dabei gespendete Organe nicht als Anspruch, sondern als Geschenk.