Die Lebendorganspende unterliegt strengen rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen, um Spender und Empfänger gleichermaßen zu schützen. Bevor ein Organ mit Hilfe der Lebendorganspende transplantiert werden darf, müssen umfangreiche Anforderungen erfüllt sein – von der unabhängigen Prüfung der Freiwilligkeit über ärztliche Unbedenklichkeit bis zur Begutachtung durch die Lebendspenderkommission des Krankenhauses. Diese Schutzmaßnahmen gewährleisten, dass die Spende ethisch vertretbar und die medizinischen Risiken so gering wie möglich sind. Zudem unterbinden sie auch jegliche Form des Organhandels.
