Hier finden Sie Aktuelles und Neuigkeiten rund um die Organspende

Vergütung der Beratung entfällt zum 1. Januar 2027

Im Transplantationsgesetz wurde die Beratung von Patientinnen und Patienten durch die Hausärzteschaft verankert. Diese Regelung ist am 1. März 2022 in Kraft getreten. .

Aktuell wird die Beratung zur Organ- und Gewebespende noch pro Patientin oder Patient vergütet. Ab dem 1. Januar 2027 darf der einheitliche Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen nach dem Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) keine Vergütung für die ärztliche Beratung über die Organ- und Gewebespende mehr enthalten. 

Genaueres können Sie hier lesen: Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestags 

Aufklärung Ihrer Patientinnen und Patienten – Das Wichtigste

In unserem neuen Flyer erfahren Sie kurz und knapp alles Wichtige rund um das Aufklärungsgespräch zur Organ- und Gewebespende. Wir gehen auf die 5 häufigsten Fragen zur Organ- und Gewebespende ein und stellen unser Serviceangebot für Ihre Praxis vor.

Download PDF-Datei Flyer: Fünf häufige Fragen Ihrer Patientinnen und Patienten

Link zur PDF im BIÖG-Shop

Außerdem finden Sie hier unser neues Plakat, dass die häufigsten Irrtümer zur Organ- und Gewebespende klarstellt:

Download Plakat “Schon gewusst? Wichtige Informationen zur Organspende”

Link zum Plakat im BIÖG-Shop

Nehmen Sie an unserem Webinar zum Organspende-Register teil

Das BIÖG unterstützt Sie bei der Aufklärung Ihrer Patientinnen und Patientin über das Organspende-Register. Wir bieten unsere Webinare nach Absprache an. Inklusive Diskussion sind sie auf ca. 60 Minuten ausgelegt. Unter anderem behandeln wir diese Themen: Gesetzliche Regelung der Organspende, Ablauf einer Organspende, Altersgrenzen und Kontraindikationen. Entscheidungs- und Dokumentationsmöglichkeiten.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: hausarzt(at)bioeg.de 

Das Organspende-Register ist seit dem 18. März 2024 zugänglich

Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) ist ein zentrales, elektronisches Verzeichnis. Hier können Sie Ihre Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende eintragen. Das Register bietet eine neue, digitale Möglichkeit, Ihre Entscheidung rechtlich verbindlich zu dokumentieren.

Das Organspende-Register hat schrittweise seinen Betrieb aufgenommen. Zusätzlich zum Organspendeausweis und der Patientenverfügung steht damit eine digitale Möglichkeit zur Verfügung, die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende unter www.organspende-register.de festzuhalten. 

Lesen Sie hier mehr zum Organspende-Register und zu häufig gestellten Fragen zum Organspende-Register.

Die Beratung zur Organ- und Gewebespende in der hausärztlichen Praxis

Im Transplantationsgesetz wurde die Beratung von Patientinnen und Patienten durch die Hausärzteschaft verankert. Diese Regelung ist am 1. März 2022 in Kraft getreten. Die Beratung der Patientinnen und Patienten muss ergebnisoffen erfolgen und kann pro Patientin oder Patient alle zwei Jahre abgerechnet werden.

Genaueres können Sie hier lesen: Bekanntmachung der Beschlüsse des Bewertungsausschusses.

Die Beratung umfasst:

  • Bei Bedarf die aktive Beratung über die Organ- und Gewebespende und die Ermutigung zur Abgabe einer Erklärung.
  • Den ausdrücklichen Hinweis, dass keine Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende besteht.
  • Die Möglichkeit eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Organspende-Register unter www.organspende-register.de/erklaerendenportal/ abgeben zu können.
  • Die Aufklärung über die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende bei toten Spendern.
  • Eine Aufklärung zur Tragweite und Bedeutung einer abgegebenen Erklärung zur Organ- und Gewebespende sowie eine Erklärung über das Entscheidungsrecht der nächsten Angehörigen.
  • Die Bedeutung der Spende für kranke Menschen. Hierzu zählt eine Aufklärung über die medizinische Anwendung von Organen, Geweben und Gewebezubereitungen.
  • Den regelmäßigen Hinweis an die Patientinnen und Patienten darüber, dass sie ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, ohne die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten, einer Organ- oder Gewebespende
    im Todesfall widersprechen können. Mit Vollendung des 16. Lebensjahrs können Patientinnen und Patienten selbstständig entscheiden, ob sie einer Organ- und Gewebespende nach dem Tod zustimmen oder widersprechen möchten. 

Weiterführende Informationen

Organspende

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband informiert.