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Hier finden Sie Aktuelles und Neuigkeiten rund um die Organspende

Nehmen Sie an unserem Webinar zum Organspende-Register teil

Die BZgA unterstützt Sie bei der Aufklärung Ihrer Patientinnen und Patientin über das Organspende-Register. Nehmen Sie dazu gerne an unseren Webinaren teil. Unter anderem behandeln wir diese ThemenWer kann sich in das Organspende-Register eintragen?, Was ist für den Eintrag in das Organspende-Register nötig und wie funktioniert das?,

 

Wer hat Zugriff auf die abgegebene Erklärung im Organspende-Register?, Bleiben Organspendeausweis und Patientenverfügung gültig?  

Unser Webinar bieten wir für Sie an folgenden Terminen an: 

  • Mittwoch, 22.05.2024: 14–15 Uhr
  • Freitag, 24.05.2024: 17–18 Uhr
  • Mittwoch, 29.05.2024: 14–15 Uhr
  • Freitag, 31.05.2024: 17–18 Uhr
  • Mittwoch, 05.06.2024: 14–15 Uhr
  • Donnerstag, 06.06.2024: 18–19 Uhr
  • Freitag, 07.06.2024: 17–18 Uhr
  • Donnerstag, 13.06.2024: 18–19 Uhr
  • Freitag, 14.06.2024: 18–19 Uhr
  • Mittwoch, 19.06.2024: 14–15 Uhr

Sie möchten an unserem Webinar teilnehmen? 

Dann schreiben Sie uns eine E-Mail gerne bis zum 13.05.2024 eine E-Mail an: hausarzt@bzga.de. Bitte nennen Sie uns dann auch direkt Ihren Terminwunsch. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung mit den Einwahldaten zum Webinar.

Das Organspende-Register ist seit dem
18. März 2024 zugänglich

Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) ist ein zentrales, elektronisches Verzeichnis. Hier können Sie Ihre Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende eintragen. Das Register bietet eine neue, digitale Möglichkeit, Ihre Entscheidung rechtlich verbindlich zu dokumentieren.

Das Organspende-Register hat schrittweise seinen Betrieb aufgenommen. Zusätzlich zum Organspendeausweis und der Patientenverfügung steht damit eine digitale Möglichkeit zur Verfügung, die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende unter www.organspende-register.de festzuhalten. 

Die Beratung zur Organ- und Gewebespende in der hausärztlichen Praxis

Im Transplantationsgesetz wurde die Beratung von Patientinnen und Patienten durch die Hausärzteschaft verankert. Diese Regelung ist am 1. März 2022 in Kraft getreten. Die Beratung der Patientinnen und Patienten muss ergebnisoffen erfolgen und kann pro Patientin oder Patient alle zwei Jahre abgerechnet werden.

Die Beratung umfasst:

  • Bei Bedarf die aktive Beratung über die Organ- und Gewebespende und die Ermutigung zur Abgabe einer Erklärung.
  • Den ausdrücklichen Hinweis, dass keine Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende besteht. 
  • Die Möglichkeit eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Organspende-Register unter www.organspender-register.de abgeben zu können.
  • Die Aufklärung über die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende bei toten Spendern.
  • Eine Aufklärung zur Tragweite und Bedeutung einer abgegebenen Erklärung zur Organ- und Gewebespende sowie eine Erklärung über das Entscheidungsrecht der nächsten Angehörigen. 
  • Die Bedeutung der Spende für kranke Menschen. Hierzu zählt eine Aufklärung über die medizinische Anwendung von Organen, Geweben und Gewebezubereitungen. 
  • Den regelmäßigen Hinweis an die Patientinnen und Patienten darüber, dass sie ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, ohne die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten, einer Organ- oder Gewebespende
    im Todesfall widersprechen können. Mit Vollendung des 16. Lebensjahrs können Patientinnen und Patienten selbstständig entscheiden, ob sie einer Organ- und Gewebespende nach dem Tod zustimmen oder widersprechen möchten.