Abschließend wird überprüft, ob der Ausfall aller Hirnfunktionen unumkehrbar ist. Dafür kommen je nach Art und Lage der Hirnschädigung folgende Verfahren zum Einsatz:
1. Wiederholung der klinischen Untersuchungen nach einer festgelegten Wartezeit (12 beziehungsweise 72 Stunden)
2. Apparative Zusatzuntersuchungen, z. B. Messung der Hirndurchblutung oder elektrischen Aktivität.
Erst wenn die Irreversibilität eindeutig belegt ist, gilt der Hirntod als sicher festgestellt.
Alle Ergebnisse werden dokumentiert und archiviert. Kommt es nach der Feststellung des Hirntods zu einer Organ- oder Gewebespende, werden die Protokollbögen mindestens 30 Jahre aufgehoben, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.