Wann ist ein Mensch tot?

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Sterben ist ein Prozess, nicht ein einzelner Moment. Die menschlichen Organe stellen nach und nach ihre Funktion ein – zunächst weniger lebenswichtige, schließlich auch Herz, Lunge und Gehirn. Heute kann die Medizin in vielen Fällen eingreifen und hat den Sterbeprozess nachhaltig verändert. Mit den Fortschritten der modernen Medizin hat sich deshalb auch die Definition des Todes im Laufe der Zeit gewandelt.

Kurz gefasst
  • Die Medizin verschiebt mit ihren Errungenschaften immer wieder die Grenze zwischen Leben und Tod. Unser Verständnis über den Tod wird damit immer wieder hinterfragt.
  • Der Tod ist kein punktuelles Ereignis, sondern ein Prozess, der sich über einen längeren Zeitraum erstrecken kann.
  • Mit dem Fortschreiten dieses Prozesses kommt es mehr und mehr zum Zerfall wichtiger Funktionssysteme des Körpers.
  • Medizinisch und rechtlich ist der Eintritt des Todes klar definiert.
  • Wann genau der Übergang zwischen Leben und Tod eintritt, ist jedoch auch eine ethische, weltanschauliche und religiöse Frage.

Wie sich das Verständnis von Leben und Tod verändert hat

Bis Mitte des 20. Jahrhunderts galten Herz- und Atemstillstand als sichere Todeszeichen. Mit dem Fortschritt der Intensivmedizin in den 1950er Jahren änderte sich diese Sichtweise:

  • Medizinische Geräte, wie die Herz-Lungen-Maschinen, konnten Herz- und Lungenfunktionen künstlich übernehmen.
  • Menschen mit einem Herzstillstand konnten reanimiert werden.
  • Manche Patientinnen und Patienten begannen danach wieder selbstständig zu atmen.
  • Herz- und Atemstillstand waren somit kein sicheres Todeszeichen mehr.

Heute können Geräte den Herz-Kreislauf über eine längere Zeit künstlich aufrechterhalten. In manchen Fällen können Patientinnen und Patienten wieder genesen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Gehirn keinen bleibenden Schaden erlitten hat. Ein Sauerstoffmangel kann das Gehirn schädigen. Im schlimmsten Fall kann es sogar unumkehrbar und komplett ausfallen. Dann spricht man medizinisch vom eingetretenen Hirntod: Er gilt nach international anerkanntem Stand der Medizin als sicheres Todeszeichen des Menschen.

Der Hirntod als Grenze zwischen Leben und Tod

Der Hirntod kennzeichnet den unwiederbringlichen Verlust der Steuerung elementarer Lebensfunktionen. Der Mensch kann nichts mehr wahrnehmen oder empfinden. Bewusstsein und Identität sind erloschen – und damit auch die Einheit von Körper und Persönlichkeit.

Mit dem Verlust des Gehirns sterben in der Folge nach und nach auch alle anderen Körperteile und Körperzellen ab. 

Schon gewusst?

Auch wenn Maschinen nach dem Hirntod noch Herzschlag oder Atmung aufrechterhalten können, ist der Mensch selbst bereits verstorben. Solche Maßnahmen sind aufwendig und nur auf einer Intensivstation zu leisten. Sie werden zum Beispiel angewandt, um die Organe bis zur Entnahmeoperation mit Sauerstoff und Nährstoffen zu versorgen. Nur dann können sie erfolgreich transplantiert werden.

Leben, Sterben und persönliche Entscheidungen

An welchem Punkt eine Person den Übergang vom Leben zum Tod sieht, ist nicht von der medizinischen oder rechtlichen Sicht geprägt. Das Verständnis von Tod und Sterben kann eine sehr individuelle und persönliche Einstellung sein. Dabei können die Weltanschauung, eigene Werte oder auch religiöse Vorstellungen eine wichtige Rolle spielen. Viele Menschen möchten deshalb selbst bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen am Lebensende erfolgen sollen – und ob sie einer Organspende zustimmen möchten.

Eine Entscheidung treffen

Zur Würde des Menschen gehört das Recht auf Selbstbestimmung – auch dann, wenn man den eigenen Willen nicht mehr selbst äußern oder durchsetzen kann. Die Patientenverfügung sichert Ihr Recht. In der Patientenverfügung entscheiden Sie, welchen medizinischen Maßnahmen sie bei einer schweren Krankheit, infolge eines Unfalls oder am Lebensende zustimmen und welchen nicht. Sie ermöglicht es Ihnen, wichtige medizinische Entscheidungen im Voraus zu treffen. Auch Ihre Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende können Sie in der Patientenverfügung dokumentieren. Lesen Sie hier mehr dazu.