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Wartelistenführung und Vermittlung von Organen

Lesedauer: 3 Minuten
Kurz gefasst

Es werden weniger Organe gespendet als benötigt. Daher werden Patientinnen und Patienten, bei denen aus medizinischen Gründen eine Transplantation erforderlich ist, auf Wartelisten aufgenommen. Ausschlaggebend für die Aufnahme auf die Warteliste sind der zu erwartende Erfolg einer Transplantation und wie notwendig eine Transplantation für das Überleben und die Lebensqualität einer Patientin oder eines Patienten ist.

Patientinnen und Patienten werden dem Transplantationszentrum gemeldet

Behandelnde Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Patientinnen und Patienten, bei denen eine Organtransplantation medizinisch notwendig ist, einem Transplantationszentrum zu melden. Die Warteliste führt das jeweilige Transplantationszentrum.

Transplantationszentren

Ein Transplantationszentrum ist eine medizinische Einrichtung, die auf die Übertragung von Spenderorganen spezialisiert ist. In Deutschland gibt es etwa 50 solcher Einrichtungen. Transplantationszentren sind verantwortlich für die Wartelistenführung, die Organübertragung, die Dokumentation der Organübertragung, die psychologische Betreuung vor und nach der Organtransplantation sowie die Nachbetreuung von Lebendorganspenderinnen und -spendern. Die Adressen der Transplantationszentren in Deutschland finden Sie hier.

Für die Aufnahme auf die Warteliste sind Erfolgsaussicht und Notwendigkeit entscheidend

Richtlinien der Bundesärztekammer regeln streng, wer auf die Warteliste gesetzt wird. Ausschlaggebend sind die Erfolgsaussichten einer Transplantation und die Notwendigkeit: Wie wichtig ist eine Transplantation für das Überleben einer Patientin oder eines Patienten? Wie verbessert sich die Lebensqualität? Wird das transplantierte Organ auch längerfristig funktionstüchtig bleiben? Zudem wird die individuelle gesundheitliche und soziale Gesamtsituation der Patientin oder des Patienten berücksichtigt. Darüber hinaus muss die Nachsorge garantiert sein.

Für jedes transplantierbare Organ gibt es individuelle Bedingungen, die eine Patientin oder ein Patient erfüllen muss, um auf die Warteliste aufgenommen zu werden. Dazu zählen:

  • endgültiges Organversagen (bei Niere, Bauchspeicheldrüse, Herz und Lunge) und
  • eine fortschreitende, das Leben gefährdende Erkrankung, wenn keine akzeptable Behandlungsalternative besteht (bei Leber).

Eine Transplantation kann ausgeschlossen sein:

  • bei nicht heilbaren, bösartigen Erkrankungen, bestimmten Infektionskrankheiten oder
  • bei Erkrankungen, die ein lebensbedrohliches Risiko bei der Transplantation darstellen oder den längerfristigen Transplantationserfolg infrage stellen.

    Die Stiftung Eurotransplant ermittelt die geeigneten Empfänger

    Ob eine Patientin oder ein Patient auf die Warteliste aufgenommen wird, entscheidet das Transplantationszentrum anhand der Richtlinien. Die Zentren geben die erforderlichen Daten der Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten an die Stiftung Eurotransplant weiter. Die Stiftung Eurotransplant ist eine gemeinnützige Organisation. Sie vermittelt und koordiniert den internationalen Austausch aller Spenderorgane in einem Verbund aus acht europäischen Ländern: Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Slowenien und Ungarn. Durch die gemeinsame Vermittlung der gespendeten Organe wird eine möglichst effektive Versorgung der Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten gewährleistet.

    Die Patientendaten umfassen unter anderem die Krankengeschichte, die Blutgruppe und die Gewebemerkmale (HLA-Antigene). Eurotransplant speichert die Daten der Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten aller beteiligten Staaten des Eurotransplant-Verbunds zentral und gleicht sie mit den Daten der gemeldeten Spenderinnen und Spender ab. Passen die Merkmale zusammen, leitet Eurotransplant den weiteren Transplantationsprozess ein.

    Die Grafik zeigt eine Landkarte. Alle Länder, die zu Eurotransplant gehören, sind orange markiert. Dazu gehören Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Slowenien und Ungarn.

    Die Rangliste der geeigneten Empfängerinnen und Empfänger

    Für jedes einzelne Spenderorgan ermittelt Eurotransplant die jeweils möglichen Empfängerinnen oder Empfänger auf der Warteliste für das entsprechende Organ und erstellt eine Rangliste. Entscheidend für die Reihenfolge ist zum Beispiel, dass Gewebemerkmale zwischen spendender und empfangender Person möglichst übereinstimmen. Teilweise spielen auch die Größe, das Alter und das Körpergewicht sowie die Dauer des Transports zwischen Entnahmekrankenhaus und Transplantationszentrum eine Rolle.

    Transplantationszentren melden zudem immer eine Dringlichkeitsstufe an Eurotransplant. Ist die gesundheitliche Situation einer Patientin oder eines Patienten akut lebensbedrohlich, erhält sie oder er die Stufe „hoch dringlich“ (HU - High Urgency) und wird bei der Vermittlung bevorzugt.

    Der Prozess zur Ermittlung der empfangenden Person muss sehr schnell verlaufen, damit Organentnahme, Transport und Transplantation zügig vorbereitet und durchgeführt werden können.

    Patientinnen und Patienten auf der Warteliste müssen ununterbrochen erreichbar sein. Sobald ein passendes Spenderorgan zur Verfügung steht, müssen sie sich umgehend in das zuständige Transplantationszentrum begeben. Ist die ermittelte Person nicht erreichbar oder erkrankt, wird die nächste geeignete Person auf der Warteliste informiert.

    Besondere Vergaberegeln

    Neben dem Standardverfahren der Organvergabe gibt es besondere Vergaberegeln für bestimmte Personengruppen. Schwerkranke Kinder, die auf der Warteliste für eine Organtransplantation stehen, haben zum Beispiel Vorrang. Darüber hinaus gibt es das Eurotransplant-Seniorenprogramm ("Old for Old“-Programm) für Patientinnen und Patienten, die älter als 65 Jahre sind. Hierbei werden Organe älterer Spenderinnen und Spender an ältere Patientinnen und Patienten vermittelt. Bei der Vermittlung spielen Gewebemerkmale eine untergeordnete Rolle. Der Fokus liegt auf kurzen Transportwegen, sodass gute Transplantationsergebnisse erreicht werden.

    Transplantation

    Hat Eurotransplant eine geeignete Empfängerin oder einen geeigneten Empfänger ermittelt, informiert die Stiftung das zuständige Transplantationszentrum. Nur zugelassene Transplantationszentren dürfen Organe übertragen. In Deutschland gibt es etwa 50 solcher Einrichtungen.

    Schon während im Krankenhaus, in dem die Spenderin oder der Spender verstorben ist, die Organentnahme stattfindet, wird die Empfängerin oder der Empfänger für die Transplantation vorbereitet.

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