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Die Voraussetzungen zur Organspende werden geklärt

Lesedauer: 3 Minuten
Kurz gefasst

Organe können nur dann gespendet werden, wenn bestimmte rechtliche und medizinische Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählt, dass der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) festgestellt wurde und eine Zustimmung zur Organspende vorliegt. Erst wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, leitet das Krankenhaus den Organspendeprozess ein. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation koordiniert den Prozess von der Feststellung des Hirntods bei der Spenderin oder dem Spender bis hin zum Transport von Spenderorganen zum Empfängerkrankenhaus.

Der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) wird festgestellt

Für eine Organspende ist entscheidend, dass der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) eingetreten ist, die betreffende Person also verstorben ist. Gleichzeitig muss das Herz-Kreislauf-System noch künstlich aufrechterhalten werden, damit die Organe mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt sind. Beide Bedingungen - die Feststellung des Hirntods und das künstlich aufrechterhaltene Herz-Kreislauf-System - sind nur auf der Intensivstation eines Krankenhauses zu erfüllen.

Liegt bei einer Patientin oder einem Patienten eine schwere Hirnschädigung vor und ist ein tödlicher Verlauf absehbar oder besteht bereits der Verdacht auf Hirntod, informiert das Krankenhaus die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO).

Die DSO koordiniert die Organspende in Deutschland, bringt alle Beteiligten zusammen und bietet Krankenhäusern Unterstützung im Organspendeprozess an. Die DSO vermittelt zum Beispiel bei Bedarf Fachärztinnen und Fachärzte zur Durchführung der Hirntoddiagnostik.

Liegt bei einer Patientin oder einem Patienten der Verdacht auf Hirntod vor, wird das komplexe Verfahren zur Feststellung des Hirntods eingeleitet. Die Hirntoddiagnostik dient vorrangig dazu, Sicherheit über den Zustand einer Patientin oder eines Patienten zu erlangen, und wird auch unabhängig von einer Organspende durchgeführt. Bestätigt die Hirntoddiagnose den Verdacht, entscheiden die Ärztinnen und Ärzte, ob eine Organspende medizinisch grundsätzlich in Frage kommt.

Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)

Bei einer Organspende müssen viele Verantwortliche eng zusammenarbeiten: Intensivmedizinerinnen und -mediziner, Pflegepersonal, Transplantationschirurginnen und -chirurgen, Angehörige sowie Eilkurierinnen und -kuriere. Für die Koordination aller Beteiligten ist die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) zuständig. Außerdem unterstützt die DSO Krankenhäuser dabei, mögliche Spenderinnen und Spender zu erkennen sowie medizinische Voraussetzungen zu klären, und begleitet den gesamten Organspendeprozess bis hin zum Transport des Spenderorgans zur Empfängerin oder zum Empfänger. Die DSO sendet die erforderlichen medizinischen Daten der Spenderinnen und Spender an die Vermittlungsstelle Eurotransplant für die Zuteilung der Organe an die passenden Patientinnen und Patienten.

Gespräche mit den Angehörigen

Ist der Hirntod zweifelsfrei eingetreten, steht die Ärztin oder der Arzt vor der schwerwiegenden Aufgabe, den Angehörigen den endgültigen Tod mitzuteilen. Vor allem wenn ein Mensch überraschend verstirbt, löst diese Situation häufig Trauer, Schock und Verzweiflung aus. Zusätzlich ist es sehr belastend für die Angehörigen, die hirntote Person zu betrachten. Durch die weitere künstliche Beatmung fühlt sich die Haut warm an und die Geräte zeigen einen Herzschlag an - der aber rein künstlich aufrechterhalten wird.

Durch diese sinnliche Wahrnehmung kann sowohl die Hoffnung auf ein Weiterleben als auch die Angst, die oder der Angehörige könnte fälschlicherweise für tot erklärt worden sein, geweckt werden. Kommt nach der ersten Einschätzung aus medizinischer Sicht eine Organspende in Betracht, wird mit den Angehörigen das Thema Organspende besprochen. Ausschlaggebend ist es, den Willen der verstorbenen Person zu ermitteln.

Klärung der Spendebereitschaft

Hat die verstorbene Person bereits zu Lebzeiten eine schriftliche Erklärung für oder gegen die Organspende ausgefüllt oder sich mit den Angehörigen über den persönlichen Willen ausgetauscht, sind die Angehörigen davon entlastet, eine Entscheidung zu treffen. Liegt solch eine Erklärung nicht vor, müssen die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person entscheiden.

Wird einer Organspende widersprochen, dürfen der verstorbenen Person keine Organe entnommen werden. Die intensivmedizinischen Maßnahmen werden zeitnah eingestellt.

Bei einer Entscheidung für eine Organspende werden die intensivmedizinischen Maßnahmen bis zur Organentnahme fortgesetzt.

Die Ärztinnen und Ärzte der Entnahmekrankenhäuser informieren die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) über die Zustimmung zur Organspende. Die DSO leitet dann den weiteren Prozess der Organspende ein.

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