Für eine Organspende ist entscheidend, dass der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) eingetreten ist. Damit ist der Tod der betreffenden Person zweifelsfrei nachgewiesen. Gleichzeitig muss das Herz-Kreislauf-System noch künstlich aufrechterhalten werden, damit die Organe mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt sind. Beide Bedingungen – die Feststellung des Hirntods und das künstlich aufrechterhaltene Herz-Kreislauf-System – können nur auf der Intensivstation eines Krankenhauses erfüllt werden.
Liegt bei einer Patientin oder einem Patienten eine schwere Hirnschädigung mit absehbarem tödlichen Verlauf vor oder ist der Verdacht auf einen bereits eingetretenen Hirntod gegeben, informiert das Krankenhaus die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Ebenfalls kann die auskunftsberechtigte Ärztin oder Arzt schon jetzt prüfen, ob im Organspende-Register eine Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende vorliegt.
Wird bei einer Patientin oder einem Patienten der vorliegende Hirntod verdächtigt, wird das komplexe Verfahren zur Feststellung des Hirntods eingeleitet. Diese Hirntoddiagnostik dient vorrangig dazu, Sicherheit über den Zustand der Patientin oder des Patienten zu erlangen, und wird auch unabhängig von einer Organspende durchgeführt. Bestätigt die Hirntoddiagnose den Verdacht, ist der Tod der Person sicher nachgewiesen. Damit ist eine medizinische Behandlung nicht mehr möglich. Im Folgenden entscheiden die Ärztinnen und Ärzte, ob eine Organspende medizinisch grundsätzlich möglich ist.