Hauptregion der Seite anspringen

Wir wollen die Wünsche des Patienten wissen

Lesedauer: 5 Minuten

Dr. Frank Logemann ist Anästhesist und Oberarzt an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Neben seiner regulären Tätigkeit übernimmt Dr. Logemann auch Aufgaben als Transplantationsbeauftragter. Transplantationsbeauftragte unterstützen den Prozess einer postmortalen Organspende.

Die Aufgaben eines Transplantationsbeauftragten sind umfangreich

BZgA: „Herr Doktor Logemann, wie sind Sie Transplantationsbeauftragter geworden?“

Logemann: “An der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) sind schon recht lange zwei Transplantationsbeauftragte tätig, auch schon vor 2012, als das gesetzlich für alle Entnahmekrankenhäuser vorgeschrieben wurde. Damals war ich Oberarzt der Intensivstation. Eine meiner Aufgaben war es dort, mit Angehörigen zu sprechen und sie zu beraten, wie es in schwierigen Situationen weitergehen kann.

Als dann einer unserer Transplantationsbeauftragten ging, wurde ich gefragt, ob ich den Kollegen nicht ersetzen möchte. Das habe ich natürlich gern gemacht und die Aufgaben übernommen; zusätzlich zu meiner normalen Arbeitszeit. Die Aufgaben eines Transplantationsbeauftragten sind aber mittlerweile recht umfangreich geworden, deshalb sind wir heute zu dritt und ich habe 2018 meine Tätigkeit als Anästhesist reduziert. Jetzt bin ich 20 % meiner Zeit fest als Transplantationsbeauftragter tätig.“

Der Prozess der Organspende ist komplex

BZgA: „Was genau macht ein Transplantationsbeauftragter?“

Logemann: “Pro Jahr gibt es an der MHH durchschnittlich etwa elf bis zwölf Organspender. Das heißt aber nicht, dass wir als Transplantationsbeauftragte nur 11- oder 12-mal tätig werden. Die meiste Zeit sind wir damit beschäftigt, zu schauen, ob es irgendwo auf den 140 Intensiv-Betten der Medizinischen Hochschule einen Patienten gibt, der so weit hirngeschädigt ist, dass man an einen kompletten Ausfall aller Hirnfunktionen, also den früher so genannten Hirntod, denken kann.

Wenn ich solch einen Patienten erkenne, dann spreche ich mit den Kolleginnen und Kollegen von der Station zum weiteren Vorgehen. Als nächstes prüfen wir die Voraussetzungen: Wäre der Patient damit einverstanden, dass wir die Hirnfunktionsdiagnostik durchführen? Wäre der Patient aus medizinischer Sicht geeignet, Organe zu spenden? Falls ja, sprechen wir Kolleginnen und Kollegen an, die eine Hirnfunktionsdiagnostik nach der Richtlinie der Bundesärztekammer machen können. Das können bei weitem nicht viele Ärzte. In der Hochschule existiert ein Stamm von rund zehn Kolleginnen und Kollegen, die für diese Diagnostik zugelassen sind.

Wenn die Untersuchungen abgeschlossen sind und es feststeht, dass der andauernde komplette Hirnfunktionsverlust da ist, müssen wir mit den Angehörigen sprechen und klären, ob eine Organspende gewünscht ist. Kommt es zur Organspende, müssen die Teams auf der Intensivstation und im OP wissen, wie der Ablauf ist und welche Aufgaben von wem erledigt werden. Hierfür führen wir regelmäßig Schulungen durch und suchen nach Verbesserungsmöglichkeiten. Außerdem gilt es, stets für die Angehörigen ein offenes Ohr zu haben und das Vertrauen aufrecht zu erhalten.“

  • Für das Gespräch mit Angehörigen, die gerade vielleicht das Allerliebste verloren haben, gibt es keinen guten Zeitpunkt. Da muss man aus dem Gefühl entscheiden.

Ein Transplantationsbeauftragter begleitet die Angehörigen

BZgA: „Sie sagten, dass Sie, nachdem der komplette Hirnfunktionsverlust festgestellt wurde, mit den Angehörigen sprechen. Können Sie uns beschreiben, wie solch ein Gespräch mit den Angehörigen abläuft?“

Logemann: “Wir führen das Gespräch, um herausfinden, ob der Verstorbene Organe hätte spenden wollen oder nicht. Im Gespräch kommen meist viele Fragen von den Angehörigen, und natürlich ist auch immer viel Trauer, Betroffenheit, Angst und manchmal etwas Misstrauen spürbar. Es gilt für uns dann, das aufzunehmen und zu schauen, wie wir jetzt zueinander kommen, ohne dass zusätzliches Trauma bei den Angehörigen verursacht wird. Für solch ein Gespräch mit Angehörigen, die gerade vielleicht das Allerliebste verloren haben, gibt es keinen guten Zeitpunkt. Da muss man irgendwie aus dem Gefühl heraus entscheiden.

Dann führen wir das Gespräch mit offenem Ergebnis. Unser Ziel ist es nicht, und das sagen wir schon von vorneherein, die Angehörigen dazu zu bringen, die Organe ihres Verstorbenen freizugeben. Unser Ziel ist es, klarzumachen: Wir müssen die Frage nach der Organspende stellen, weil uns der Gesetzgeber dazu verpflichtet. Und wir wollen diese Frage stellen, weil wir sicher sein möchten, dass wir nicht Wünsche des Patienten, die er in dieser Situation gehabt hätte, übersehen. Manche Angehörige sind von vorne herein sehr sicher, ob er spenden wollte oder nicht; vielleicht sogar durch einen Organspendeausweis. Und andere sind auch ganz sicher: „Nein, eine Organspende hätte er vermutlich komplett abgelehnt.“ Das ist aber selten. Der Großteil der Angehörigen weiß nämlich nicht oder nur sehr unsicher, was der Verstorbene gewollt hätte.

Dann geht es darum, den Angehörigen zu vermitteln: "Wir möchten Sie nicht zur Spende überreden, und auch gar nicht gegen Ihre Überzeugung die Organe freigeben." Das Einzige, was wir wollen, ist, sie dazu zu bringen, eine Entscheidung zu fällen, mit der sie persönlich weiterleben können. Das ist unser Ziel. Dabei wollen wir hilfreich zur Seite stehen. Ganz offen. Ein Ja oder Nein muss sein, aber dann auch aus Überzeugung heraus und für immer und ewig gültig.“

Der Organspendeausweis entlastet

BZgA: „Würden Sie sich wünschen, dass mehr Menschen einen Organspendeausweis ausfüllen würden?“

Logemann: “Unbedingt. Besonders für die Angehörigen ist das einfach eine Erleichterung. Wenn jemand verstirbt, dann ist das für die Familie ohnehin eine unglaublich schlimme Situation mit viel Trauer und Unsicherheit.

Und ich glaube, die Unsicherheit ist noch größer, wenn der Organspendeausweis nicht da ist. Häufig sind potenzielle Spender solche Patienten, bei denen sich eine schlechte neurologische Situation über Tage, manchmal Wochen, hinzieht, bis man dann endgültig sagen muss, dass das Hirn unwiederbringlich ausgefallen ist.

Oft kommen die Angehörigen in der Zeit schon mit Fragen auf die Stationsärzte zu, und vielleicht hat man bis dahin ja schon einmal das Thema Organspende gesprochen. Wenn dann auch ein Organspendeausweis vorliegt, und da steht ein Kreuzchen bei Organe sollen gespendet werden oder eben nicht gespendet werden, dann ist die Entscheidung noch nie anders ausgefallen.

Wir würden uns schon wünschen, dass jeder Patient, der bei uns mit schwerem Hirnschaden auf der Intensivstation liegt, auch einen Organspendeausweis hat. Ob er darin „Ja“ oder „Nein“ angekreuzt hat, spielt keine Rolle bei der medizinischen Versorgung vor dem Tod. Aber es hilft den Angehörigen, die Entscheidung zu fällen, mit der sie dann weiterleben müssen.“

Viel Mut

BZgA: „Was würden Sie Menschen gerne in Bezug auf die Bedeutung einer Entscheidung für oder gegen die Organspende mit auf den Weg geben?“

Logemann: “Vielleicht Mut. Mut würde ich den Menschen wünschen.

So viel Mut, dass sie dieses Kärtchen nehmen und einfach ein Kreuz da machen, wo sie meinen, wo es hingehört. Legt euch fest. Denkt daran, ihr erleichtert euren Angehörigen eine Menge in solchen Situationen, wo man sowieso verzweifelt ist.“

Themenverwandt