Behandelnde Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Patientinnen und Patienten, bei denen eine Organtransplantation medizinisch notwendig ist, einem Transplantationszentrum zu melden. Die Warteliste führt das jeweilige Transplantationszentrum.
Behandelnde Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Patientinnen und Patienten, bei denen eine Organtransplantation medizinisch notwendig ist, einem Transplantationszentrum zu melden. Die Warteliste führt das jeweilige Transplantationszentrum.
Ein Transplantationszentrum ist eine medizinische Einrichtung, die auf die Übertragung von Spenderorganen spezialisiert ist. In Deutschland gibt es etwa 50 solcher Einrichtungen. Transplantationszentren sind verantwortlich für die Wartelistenführung, die Organübertragung, die Dokumentation der Organübertragung, die psychologische Betreuung vor und nach der Organtransplantation sowie die Nachbetreuung von Lebendorganspenderinnen und -spendern. Die Adressen der Transplantationszentren in Deutschland finden Sie hier.
Die Richtlinien zur Wartelistenführung der Bundesärztekammer regeln streng, wer auf die Warteliste gesetzt wird. Ausschlaggebend sind die Erfolgsaussichten einer Transplantation und ihre Notwendigkeit:
Zudem wird die individuelle gesundheitliche und soziale Gesamtsituation der Patientin oder des Patienten berücksichtigt. Darüber hinaus muss die Nachsorge garantiert sein. Für jede transplantierbare Organart, wie Niere, Herz oder Leber, gibt es individuelle Bedingungen, die eine Patientin oder ein Patient erfüllen muss, um auf die jeweilige Warteliste aufgenommen zu werden. Dazu zählen:
Ausschlussgründe für eine Transplantation können sein:
Ob eine Patientin oder ein Patient auf die Warteliste für ein Spenderorgan aufgenommen wird, entscheiden die Transplantationszentrum anhand der Richtlinien. Die Daten der Wartelisten werden an die Stiftung Eurotransplant übermittelt. Diese gemeinnützige Organisation vermittelt und koordieniert den internationalen Austausch aller Spenderorgane in einem Verbund aus acht europäischen Ländern:
Durch die länderübergreifende Vermittlung wird eine möglichst effektive Versorgung der Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten gewährleistet.
Die Patientendaten umfassen unter anderem die Krankengeschichte, die Blutgruppe und die Gewebemerkmale (HLA-Antigene). Eurotransplant speichert die Daten der Wartelistenpatientinnen und -patienten aller beteiligten Staaten des Eurotransplant-Verbunds zentral. Steht ein gespendetes Organ zur Verfügung, gleicht Eurotransplant die Patientendaten mit den Daten der gemeldeten Spenderinnen und Spender ab. Passen die Merkmale zusammen, leitet Eurotransplant den weiteren Transplantationsprozess ein.
Für jedes einzelne Spenderorgan erstellt Eurotransplant eine Rangliste der jeweils geeigneten Empfängerinnen und Empfänger. Entscheidend für die Reihenfolge ist zum Beispiel die Übereinstimmung von Gewebemerkmalen zwischen spendender und empfangender Person. Teilweise spielen auch Größe, Alter und Körpergewicht eine Rolle. Auch die Dauer des Transports zwischen Entnahmekrankenhaus und Transplantationszentrum ist für die Vermittlung wichtig.
Transplantationszentren melden zudem immer eine Dringlichkeitsstufe an Eurotransplant. Ist die gesundheitliche Situation einer Patientin oder eines Patienten akut lebensbedrohlich, erhält sie oder er die Stufe „hoch dringlich“ (HU - High Urgency) und wird bei der Vermittlung bevorzugt.
Der Prozess zur Ermittlung der empfangenden Person muss sehr schnell verlaufen, damit Organentnahme, Transport und Transplantation zügig vorbereitet und durchgeführt werden können.
Patientinnen und Patienten auf der Warteliste müssen ununterbrochen erreichbar sein. Sobald ein passendes Spenderorgan zur Verfügung steht, müssen sie sich umgehend in das zuständige Transplantationszentrum begeben. Ist die ermittelte Person nicht erreichbar oder erkrankt, wird die nächste geeignete Person auf der Warteliste informiert.
Neben dem Standardverfahren der Organvergabe gibt es besondere Vergaberegeln für bestimmte Personengruppen:
Bei dieser Vermittlung spielen Gewebemerkmale eine untergeordnete Rolle. Der Fokus liegt auf kurzen Transportwegen, sodass gute Transplantationsergebnisse erreicht werden.
Hat Eurotransplant eine geeignete Empfängerin oder einen geeigneten Empfänger ermittelt, informiert die Stiftung das zuständige Transplantationszentrum. Nur zugelassene Transplantationszentren dürfen Organe übertragen. In Deutschland gibt es etwa 50 solcher Einrichtungen.
Während im Entnahmekrankenhaus das Spenderorgan entnommen wird, beginnt bereits die Vorbereitung der Empfängerin oder des Empfängers auf die Transplantation.