Wartelistenführung und Vermittlung von Organen

Lesedauer: 3 Minuten
Kurz gefasst
  • Es werden weniger Organe gespendet als benötigt. Patientinnen und Patienten, bei denen aus medizinischen Gründen eine Transplantation erforderlich ist, werden daher auf Wartelisten aufgenommen.
  • Ausschlaggebend für die Aufnahme auf die Warteliste sind: zu erwartender Erfolg einer Transplantation und die medizinische Notwendigkeit der Transplantation.
  • Richtlinien der Bundesärztekammer legen die Kriterien für die Wartelistenführung fest, welche sich je nach Organ unterscheiden.

Meldung von Patientinnen und Patienten an das Transplantationszentrum

Behandelnde Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Patientinnen und Patienten, bei denen eine Organtransplantation medizinisch notwendig ist, einem Transplantationszentrum zu melden. Die Warteliste führt das jeweilige Transplantationszentrum.

Transplantationszentren

Ein Transplantationszentrum ist eine medizinische Einrichtung, die auf die Übertragung von Spenderorganen spezialisiert ist. In Deutschland gibt es etwa 50 solcher Einrichtungen. Transplantationszentren sind verantwortlich für die Wartelistenführung, die Organübertragung, die Dokumentation der Organübertragung, die psychologische Betreuung vor und nach der Organtransplantation sowie die Nachbetreuung von Lebendorganspenderinnen und -spendern. Die Adressen der Transplantationszentren in Deutschland finden Sie hier.

Kriterien für die Aufnahme in die Warteliste

Die Richtlinien zur Wartelistenführung der Bundesärztekammer regeln streng, wer auf die Warteliste gesetzt wird. Ausschlaggebend sind die Erfolgsaussichten einer Transplantation und ihre Notwendigkeit:

  • Wie wichtig ist eine Transplantation für das Überleben einer Patientin oder eines Patienten?
  • Wie verbessert sich die Lebensqualität?
  • Wird das transplantierte Organ auch längerfristig funktionstüchtig bleiben?

Zudem wird die individuelle gesundheitliche und soziale Gesamtsituation der Patientin oder des Patienten berücksichtigt. Darüber hinaus muss die Nachsorge garantiert sein. Für jede transplantierbare Organart, wie Niere, Herz oder Leber, gibt es individuelle Bedingungen, die eine Patientin oder ein Patient erfüllen muss, um auf die jeweilige Warteliste aufgenommen zu werden. Dazu zählen:

  • endgültiges Organversagen (bei Niere, Bauchspeicheldrüse, Herz und Lunge) und
  • eine fortschreitende, das Leben gefährdende Erkrankung, wenn keine akzeptable Behandlungsalternative besteht (bei Leber).

Ausschlussgründe für eine Transplantation können sein:

  • nicht heilbare, bösartige Erkrankungen
  • bestimmte Infektionskrankheiten
  • Erkrankungen, die ein lebensbedrohliches Risiko bei der Transplantation darstellen oder den Transplantationserfolg infrage stellen.

Eurotransplant und die Vermittlung von Organen

Ob eine Patientin oder ein Patient auf die Warteliste für ein Spenderorgan aufgenommen wird, entscheiden die Transplantationszentrum anhand der Richtlinien. Die Daten der Wartelisten werden an die Stiftung Eurotransplant übermittelt. Diese gemeinnützige Organisation vermittelt und koordieniert den internationalen Austausch aller Spenderorgane in einem Verbund aus acht europäischen Ländern:

  • Belgien
  • Deutschland
  • Kroatien
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Österreich
  • Slowenien
  • Ungarn

Durch die länderübergreifende Vermittlung wird eine möglichst effektive Versorgung der Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten gewährleistet.

Die Patientendaten umfassen unter anderem die Krankengeschichte, die Blutgruppe und die Gewebemerkmale (HLA-Antigene). Eurotransplant speichert die Daten der Wartelistenpatientinnen und -patienten aller beteiligten Staaten des Eurotransplant-Verbunds zentral. Steht ein gespendetes Organ zur Verfügung, gleicht Eurotransplant die Patientendaten mit den Daten der gemeldeten Spenderinnen und Spender ab. Passen die Merkmale zusammen, leitet Eurotransplant den weiteren Transplantationsprozess ein.

Die Grafik zeigt eine Landkarte. Alle Länder, die zu Eurotransplant gehören, sind orange markiert. Dazu gehören Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Slowenien und Ungarn.

Rangliste der geeigneten Empfängerinnen und Empfänger

Für jedes einzelne Spenderorgan erstellt Eurotransplant eine Rangliste der jeweils geeigneten Empfängerinnen und Empfänger. Entscheidend für die Reihenfolge ist zum Beispiel die Übereinstimmung von Gewebemerkmalen zwischen spendender und empfangender Person. Teilweise spielen auch Größe, Alter und Körpergewicht eine Rolle. Auch die Dauer des Transports zwischen Entnahmekrankenhaus und Transplantationszentrum ist für die Vermittlung wichtig.

Transplantationszentren melden zudem immer eine Dringlichkeitsstufe an Eurotransplant. Ist die gesundheitliche Situation einer Patientin oder eines Patienten akut lebensbedrohlich, erhält sie oder er die Stufe „hoch dringlich“ (HU - High Urgency) und wird bei der Vermittlung bevorzugt.

Der Prozess zur Ermittlung der empfangenden Person muss sehr schnell verlaufen, damit Organentnahme, Transport und Transplantation zügig vorbereitet und durchgeführt werden können.

Patientinnen und Patienten auf der Warteliste müssen ununterbrochen erreichbar sein. Sobald ein passendes Spenderorgan zur Verfügung steht, müssen sie sich umgehend in das zuständige Transplantationszentrum begeben. Ist die ermittelte Person nicht erreichbar oder erkrankt, wird die nächste geeignete Person auf der Warteliste informiert.

Besondere Vergaberegeln

Neben dem Standardverfahren der Organvergabe gibt es besondere Vergaberegeln für bestimmte Personengruppen:

  • Schwerkranke Kinder, die auf der Warteliste für eine Organtransplantation stehen, haben Vorrang.
  • Nach dem Eurotransplant-Seniorenprogramm ("Old for Old"-Programm) werden Organe älterer Spenderinnen und Spender (über 65 Jahre) bevorzugt auch an ältere Patientinnen und Patienten vermittelt. 

Bei dieser Vermittlung spielen Gewebemerkmale eine untergeordnete Rolle. Der Fokus liegt auf kurzen Transportwegen, sodass gute Transplantationsergebnisse erreicht werden.

Transplantation

Hat Eurotransplant eine geeignete Empfängerin oder einen geeigneten Empfänger ermittelt, informiert die Stiftung das zuständige Transplantationszentrum. Nur zugelassene Transplantationszentren dürfen Organe übertragen. In Deutschland gibt es etwa 50 solcher Einrichtungen.

Während im Entnahmekrankenhaus das Spenderorgan entnommen wird, beginnt bereits die Vorbereitung der Empfängerin oder des Empfängers auf die Transplantation.