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Voraussetzungen der postmortalen Gewebespende werden geklärt

Lesedauer: 3 Minuten
Kurz gefasst

Gewebe dürfen nur dann für eine Transplantation entnommen werden, wenn diese Voraussetzungen eindeutig erfüllt sind: Der Tod der spendenden Person muss zweifelsfrei nachgewiesen sein. Es muss eine Zustimmung zur Gewebespende vorliegen - zum Beispiel auf einem Organspendeausweis.

Der Tod wird über den Hirntod nachgewiesen. Bei dem Hirntod sind die gesamten Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen. Gewebe sind in der Regel wenig durchblutet. Dies bedeutet, dass eine Gewebespende auch dann möglich ist, wenn das Herz-Kreislauf-System der Spenderin oder des Spenders zum Stillstand gekommen ist. Abhängig von der Art des Gewebes ist eine Spende bis zu 72 Stunden nach Eintritt des Herz-Kreislauf-Stillstands möglich.

Feststellung des Todes

Gewebe dürfen nur dann entnommen werden, wenn der Tod der Spenderin oder des Spenders zweifelsfrei festgestellt wurde. Der Tod ist nachgewiesen, wenn bei der spendenden Person der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) eingetreten ist. Sollen Organe und Gewebe gespendet werden, so wird der Hirntod in einem aufwendigen Verfahren - der Hirntoddiagnostik - festgestellt. Sollen ausschließlich Gewebe gespendet werden, wird der Hirntod über ein anderes Verfahren nachgewiesen.

Die Hirntoddiagnostik: Spende von Organen und Geweben

Die Hirntoddiagnostik folgt klaren Regeln, die in einer Richtlinie der Bundesärztekammer definiert sind. Nach Richtlinie muss nachgewiesen werden, dass eine Gehirnschädigung vorliegt und dass durch diese Schädigung alle Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind. Ist dies der Fall, dass ist der Tod des Menschen damit anhand neurologischer Kriterien sicher festgestellt.

Mithilfe der Hirntoddiagnostik ist der Nachweis des Todes der Spenderin oder des Spenders auch bei künstlich aufrechterhaltenem Herz-Kreislauf-System möglich. Die Hirntoddiagnostik wird dann angewandt, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organ- und einer Gewebesspende zugestimmt hat. Damit Spenderorgane transplantiert werden können, müssen sie zwingend bis zur Entnahmeoperation über das Blut der Spenderin oder des Spenders mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt werden. Ohne Durchblutung nehmen die Organe rasch Schaden. Das Herz-Kreislauf-System der Spenderin oder des Spenders wird deshalb bis zur Entnahmeoperation künstlich aufrechterhalten.

Generell hat die Organspende immer Vorrang vor der Gewebespende. Medizinisch gesehen ist eine Gewebespende häufiger möglich als eine Organspende. Auch ist die Transplantation von Organen im Gegensatz zur Gewebetransplantation in den meisten Fällen eine lebensrettende Behandlung.

Stillstand des Herz-Kreislauf-Systems: Spende von Geweben

Gewebe sind in der Regel wenig durchblutet. Das heißt: Im Gegensatz zu Organen sind sie nicht so stark auf eine ständige Durchblutung angewiesen. Eine Gewebespende ist auch dann möglich, wenn das Herz-Kreislauf-System der Spenderin oder des Spenders zum Stillstand gekommen ist. Eine Organspende wäre in diesem Fall nicht mehr möglich.

Bei einer Person, deren Herz-Kreislauf-System über längere Zeit (mehr als drei Stunden) stillsteht, wird der Tod nicht über die Hirntoddiagnostik nachgewiesen. Die Ärztinnen und Ärzte nutzen hier ein anderes Verfahren zur Feststellung des Todes. Dazu prüfen sie, ob andere sichere Todeszeichen, wie Totenstarre oder Leichenflecken, vorliegen. Diese entstehen erst, nachdem das Herz-Kreislauf-System länger und endgültig ausgefallen ist. Liegen solche sicheren Todeszeichen vor, liegt damit auch der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) vor, und der Tod des Menschen ist zweifelsfrei festgestellt. Abhängig von der Art des Gewebes ist eine Spende bis zu 72 Stunden nach Eintritt des Herz-Kreislauf-Stillstands möglich.

Gespräche mit den Angehörigen

Ist der Tod einer Patientin oder eines Patienten nachgewiesen, muss die Ärztin oder der Arzt mit den Angehörigen sprechen und sie darüber informieren. Für die Angehörigen ist dies eine schmerzliche Situation, in der auch Trauer und Verzweiflung einen Raum einnehmen. Die Ärztin oder der Arzt spricht ebenfalls die Organ- und Gewebespende an, um den Willen der verstorbenen Person zu ermitteln.

Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter einer Gewebebank kann bei dem Gespräch dabei sein und Fragen der Angehörigen beantworten.

Die Gewebebanken

Gewebebanken erfüllen mehrere Aufgaben: Sie bereiten Spendergewebe auf, führen medizinische Kontrollen durch und lagern die Gewebepräparate bis zur Transplantation. Die meisten Gewebebanken gibt es an Universitätskliniken. Gewebebanken spezialisieren sich häufig auf eine Gewebeart.

Klärung der Spendebereitschaft

Wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten eine schriftliche Erklärung für oder gegen die Gewebespende ausgefüllt oder sich dazu mit den Angehörigen ausgetauscht hat, sind die Angehörigen davon entlastet, eine Entscheidung zu treffen. Falls eine Entscheidung aber nicht vorliegt, wird die Ärztin oder der Arzt die Angehörigen bitten, nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person zu entscheiden.

Es dürfen keine Gewebe entnommen werden, wenn die verstorbene Person oder stellvertretend die Angehörigen dem widersprechen. Wird der Gewebespende zugestimmt, wird die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt zusammen mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter einer Gewebebank die weiteren Schritte einleiten.

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