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Entnahme, Konservierung und Vermittlung der Spendergewebe

Lesedauer: 4 Minuten
Kurz gefasst

Sind alle Vorraussetzungen erfüllt (Feststellung des Todes und Einwilligung zur Spende), prüfen die Ärztinnen und Ärzte, ob aus medizinischer Sicht eine Gewebespende möglich ist. Spricht nichts gegen eine Spende, werden die Gewebe, die zur Spende freigegeben sind, entnommen.

Im Gegensatz zu Spenderorganen werden Spendergewebe nicht sofort transplantiert. Die Gewebe werden in einer Gewebebank weiterverarbeitet und konserviert. Die konservierten Gewebe werden so lange gelagert, bis sie transplantiert werden. Die Vermittlung der Spendergewebe an Patientinnen und Patienten erfolgt - ähnlich der Vermittlung von Spenderorganen - über die Kriterien Dringlichkeit, Erfolgsaussicht und Wartezeit.

Medizinische Untersuchung

Sind alle Vorraussetzungen für eine Gewebespende erfüllt, prüfen die Ärztinnen und Ärzte, ob sich die Gewebe medizinische für eine Transplantation eignen. Dabei schließen sie aus, dass die Spendergewebe ein Risiko für die empfangende Person darstellen. Übertragbare Krankheiten und Faktoren, die die Qualität des Gewebes beeinträchtigen, dürfen nicht vorliegen. Dabei gibt es für die verschiedenen Gewebe unterschiedliche Ausschlussgründe. So kann zum Beispiel eine Augenhornhautspende trotz einer vorliegenden Krebserkrankung möglich sein. Grundsätzlich wird im Einzelfall ärztlich entschieden, ob eine Gewebespende infrage kommt.

Altersgrenzen

Bei der Gewebespende spielt das Alter der Spenderin oder des Spenders eine untergeordnete Rolle. Das heißt: Es gibt keine generellen Altersgrenzen und eine Gewebespende ist auch bis ins hohe Alter möglich. Es gibt für einzelne Gewebe ungefähre Richtwerte, jedoch wird grundsätzlich die Ärztin oder der Arzt individuell entscheiden, ob eine Spende möglich ist oder nicht.

Unterstützung durch eine Gewebebank

Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte arbeiten eng mit der zuständigen Gewebebank zusammen. Die Gewebebank kann dabei zum selben Krankenhaus gehören. Oder eine selbstständige Gewebebank wird hinzugezogen, mit der das Krankenhaus für die Gewebespende vertraglich geregelt zusammenarbeitet. Die Gewebebank kann schon früh im Prozess hinzugezogen werden, um die Ärztinnen und Ärzte bei der Gewebespende zu unterstützen. So kann zum Beispiel eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Gewebebank schon bei dem Gespräch mit den Angehörigen zugegen sein.

Gewebeentnahme

Eine Gewebeentnahme kann theoretisch in allen Krankenhäusern stattfinden. Auch Institute für Rechtsmedizin und Pathologien kommen dafür in Frage. Die Einrichtungen müssen dabei verschiedene Kriterien erfüllen. Diese Kriterien betreffen zum Beispiel die Räumlichkeiten und das Personal.

Die Gewebeentnahme wird mit der gleichen Sorgfalt wie jede andere Operation durchgeführt. Nach dem Eingriff werden die durch die Gewebeentnahme entstandenen Wunden verschlossen. Der Leichnam wird den Angehörigen in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben.

Verarbeitung, Konservierung und Lagerung

Im Gegensatz zu Spenderorganen werden Gewebe nicht direkt nach der Entnahmeoperation transplantiert. Gewebe werden zunächst konserviert und zwischengelagert. Nach der Entnahme werden die Gewebe beispielsweise in einer Gewebebank untersucht. Mit unterschiedlichen Verfahren werden die Gewebe be- oder verarbeitet (prozessiert) und verpackt.

Sie werden dann so lange gelagert, bis eine geeignete Empfängerin oder ein geeigneter Empfänger gefunden ist. Aus diesem Grund ist zum Zeitpunkt der Entnahmeoperation häufig noch nicht entschieden, wann und bei welcher Empfängerin oder welchem Empfänger die Gewebespende eingesetzt wird.

Finanzierung und kommerzielle Aspekte

Der Handel mit Organen und Geweben ist nach dem Transplantationsgesetz (TPG) verboten. Während Organe direkt transplantiert werden müssen, werden Gewebe vor der Transplantation in zum Teil aufwendigen Verfahren weiter be- und verarbeitet (Prozessierung).

Bei den verschiedenen Schritten der Weiterverarbeitung entstehen Kosten. Diese Kosten decken die Gewebebanken dadurch ab, dass sie sich die Weitergabe der Gewebezubereitungen erstatten lassen. Der Vertrieb geschieht über die Gewebebanken selbst. Lediglich die Kosten für die Entnahme und Aufbereitung der Gewebe müssen laut TPG durch ein angemessenes Entgelt gedeckt werden.

Die meisten Gewebebanken in Deutschland arbeiten gemeinnützig. Das heißt: Sie geben die Transplantate ohne Gewinninteressen an Kliniken und Arztpraxen weiter.

Auch die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) - die größte bundesweit tätige Koordinierungsstelle für Gewebe- und Gewebezubereitungen - schließt eine kommerzielle Zusammenarbeit mit Dritten aus. Die DGFG stellt allen transplantierenden Einrichtungen eine Aufwandserstattung in Rechnung. Diese Organisationspauschale ist gewebeabhängig und einheitlich.

Die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG)

Die DGFG ist ein gemeinnütziges Unternehmen, das die Gewebespende im gesamten Bundesgebiet unterstützt. Sie organisiert die Vermittlung von Gewebetransplantaten und unterstützt Gewebebanken bei der Aufbereitung von Spendergeweben. Darüber hinaus betreibt die DGFG eigene Gewebebanken und hat ein Netzwerk zahlreicher deutscher Kliniken und Gewebebanken aufgebaut. Da es eine bessere Versorgung gewährleistet, trägt das Netzwerk zu verkürzten Wartezeiten der Patientinnen und Patienten bei.

Vermittlung und Transplantation

Anders als für Organtransplantationen gibt es für Gewebetransplantationen keine zentral geführten Wartelisten. Die Patientinnen und Patienten erhalten Plätze auf Wartelisten, die zum Beispiel zu einer Gewebebank gehören und von dieser auch geführt werden.

Die Kriterien, nach denen Gewebespenden Patientinnen und Patienten zugeteilt werden, ähneln denjenigen Kriterien, nach denen auch Spenderorgane vergeben werden: Dringlichkeit, Erfolgsaussicht und Wartezeit.

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