Sind alle Vorraussetzungen für eine Gewebespende erfüllt, prüfen die Ärztinnen und Ärzte, ob sich die Gewebe medizinische für eine Transplantation eignen. Dabei schließen sie aus, dass die Spendergewebe ein Risiko für die empfangende Person darstellen. Übertragbare Krankheiten und Faktoren, die die Qualität des Gewebes beeinträchtigen, dürfen nicht vorliegen. Dabei gibt es für die verschiedenen Gewebe unterschiedliche Ausschlussgründe. So kann zum Beispiel eine Augenhornhautspende trotz einer vorliegenden Krebserkrankung möglich sein. Grundsätzlich wird im Einzelfall ärztlich entschieden, ob eine Gewebespende infrage kommt.
Altersgrenzen
Bei der Gewebespende spielt das Alter der Spenderin oder des Spenders eine untergeordnete Rolle. Das heißt: Es gibt keine generellen Altersgrenzen und eine Gewebespende ist auch bis ins hohe Alter möglich. Es gibt für einzelne Gewebe ungefähre Richtwerte, jedoch wird grundsätzlich die Ärztin oder der Arzt individuell entscheiden, ob eine Spende möglich ist oder nicht.
Unterstützung durch eine Gewebebank
Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte arbeiten eng mit der zuständigen Gewebebank zusammen. Die Gewebebank kann dabei zum selben Krankenhaus gehören. Oder eine selbstständige Gewebebank wird hinzugezogen, mit der das Krankenhaus für die Gewebespende vertraglich geregelt zusammenarbeitet. Die Gewebebank kann schon früh im Prozess hinzugezogen werden, um die Ärztinnen und Ärzte bei der Gewebespende zu unterstützen. So kann zum Beispiel eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Gewebebank schon bei dem Gespräch mit den Angehörigen zugegen sein.