Ob eine postmortale Organspende zulässig ist, ist in der halachischen (jüdisch-rechtlichen) Auslegung der Tora nicht eindeutig. Das größte Argument gegen eine Organspende nach dem Tod entsteht aus der Definition des Todes. Aus jüdischer Sicht ist ein Mensch erst dann tot, wenn Herzschlag und Atmung stillstehen.
In Deutschland gilt jedoch als eine Voraussetzung für eine postmortale Organspende, dass die gesamten Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind, also der Hirntod eingetreten ist. Mit ihm ist der Tod des Menschen nachgewiesen. Bei einem hirntoten Menschen stehen Atmung und Herzschlag jedoch nicht still, sondern werden künstlich aufrechterhalten. Dies weicht vom jüdischen Todesverständnis ab.
Die Besonderheit bei Herztransplantationen
Besonders deutlich zeigt sich dieser Konflikt bei Herztransplantationen. Während der Entnahmeoperation wird die Herztätigkeit so lange wie möglich aufrechterhalten, bevor das Organ entnommen werden kann. Aus jüdischer Sicht handelt es sich bei dem hirntoten Menschen nicht um einen verstorbenen Menschen.
Es ist halachisch unzulässig, den Sterbeprozess zu beschleunigen – auch dann, wenn dadurch ein anderes Leben gerettet werden kann. Lange Zeit haben es halachische Autoritäten daher abgelehnt, bei hirntoten Menschen bereits vom Tod auszugehen.