Die Organspende aus Sicht des Judentums

Das Judentum hat eine differenzierte Sicht auf die Organspende. Während die Spende von Organen zur Rettung von Menschenleben grundsätzlich als Akt der Nächstenliebe angesehen wird, gibt es bei der postmortalen Organspende unterschiedliche Positionen. Der Grund liegt vor allem in der Frage, wann ein Mensch nach jüdischem Verständnis wirklich gestorben ist – ein Punkt, indem sich die jüdische Definition vom deutschen Recht unterscheidet.

Kurz gefasst
  • Die Organspende wird im Judentum uneinheitlich bewertet, da liberale Strömungen sie meist befürworten, während konservative und orthodoxe Kreise sie oft ablehnen.
  • Die Pflicht zur Unversehrtheit des Körpers und der Respekt vor Verstorbenen stehen einer Spende zwar entgegen, können aber durch das lebensrettende Prinzip Pikuach Nefesch aufgehoben werden.
  • Ein zentraler Konfliktpunkt ist die Definition des Todes, da der in der Medizin entscheidende Hirntod von einigen jüdischen Gelehrten nicht als endgültiger Tod anerkannt wird.

Keine einheitliche Meinung zur Organspende

Aus jüdischer Sicht wird die Organ- und Gewebespende grundsätzlich anerkannt und als Akt der Nächstenliebe auf höchstem Niveau bezeichnet. Ein Sonderfall ist die postmortale Organspende. Hier sind sich die jüdischen Gelehrten uneinig.

Innerhalb des konservativen und orthodoxen Judentums wird von einigen Vertretern die Spende von Organen nach dem Tod vielfach kritisch gesehen oder ganz abgelehnt. Viele liberale Juden hingegen befürworten die postmortale Organspende. Eine einheitlich anerkannte Akzeptanz oder Ablehnung der postmortalen Organspende gibt es im Judentum also nicht.

Den eigenen Körper schützen

Nach der jüdischen Religion wird der eigene, menschliche Körper als eine Leihgabe von Gott betrachtet. Demnach ist jeder Mensch dazu verpflichtet, diese den eigenen Körper zu schützen und für dessen Unversehrtheit zu sorgen. Dies bedeutet: ein Mensch darf sich nicht freiwillig in Gefahr bringen oder Verletzungen zufügen. Diese Sichtweise hat auch Auswirkungen auf die Perspektive zur Organ- und Gewebespende.

Bei einer Lebendorganspende beispielsweise wird – trotz dessen, dass die Gesundheit der spendenden Person immer an höchster Stelle steht – die Unversehrtheit des Körpers während der Entnahmeoperation unterbrochen. Von diesem Standpunkt aus betrachtet wäre das Recht der Spende der eigenen Organe oder Gewebe nicht gegeben. Hier kommt ein anderer Grundsatz des jüdischen Glaubens ins Spiel: Pikuach Nefesch. Folgt man ihm, kann eine Organ- oder Gewebespende dennoch zulässig sein.

Pikuach Nefesch im Judentum

Dieser Grundsatz innerhalb des Judentums besagt, dass beinahe jedes andere religiöse Gebot oder Verbot ignoriert werden darf, um menschliches Leben zu retten. Nur das eigene Leben darf die oder der Rettende dabei nicht aufs Spiel setzen. Dieser Grundsatz wird als Pikuach Nefesch bezeichnet, was wörtlich “ein Leben retten” bedeutet.

Pikuach Nefesch im Sinne der Organspende

Pikuach Nefesch heißt auch: Wenn jemand ein Leben retten kann, ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen, dann muss diese Person es auch tun. Eine Organ- oder Gewebespende wäre damit zulässig, wenn sie einem anderen Menschen das Leben rettet.

Definition des Tods im Judentum

Ob eine postmortale Organspende zulässig ist, ist in der halachischen (jüdisch-rechtlichen) Auslegung der Tora nicht eindeutig. Das größte Argument gegen eine Organspende nach dem Tod entsteht aus der Definition des Todes. Aus jüdischer Sicht ist ein Mensch erst dann tot, wenn Herzschlag und Atmung stillstehen

In Deutschland gilt jedoch als eine Voraussetzung für eine postmortale Organspende, dass die gesamten Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind, also der Hirntod eingetreten ist. Mit ihm ist der Tod des Menschen nachgewiesen. Bei einem hirntoten Menschen stehen Atmung und Herzschlag jedoch nicht still, sondern werden künstlich aufrechterhalten. Dies weicht vom jüdischen Todesverständnis ab.

Die Besonderheit bei Herztransplantationen

Besonders deutlich zeigt sich dieser Konflikt bei Herztransplantationen. Während der Entnahmeoperation wird die Herztätigkeit so lange wie möglich aufrechterhalten, bevor das Organ entnommen werden kann. Aus jüdischer Sicht handelt es sich bei dem hirntoten Menschen nicht um einen verstorbenen Menschen.

Es ist halachisch unzulässig, den Sterbeprozess zu beschleunigen – auch dann, wenn dadurch ein anderes Leben gerettet werden kann. Lange Zeit haben es halachische Autoritäten daher abgelehnt, bei hirntoten Menschen bereits vom Tod auszugehen.

Die Organspende aus konservativer Sicht

Die meisten liberalen und ein Teil der konservativen und orthodoxen jüdischen Autoritäten erkennen den unumkehrbaren Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) als endgültigen Tod des Menschen an. Eine Organentnahme ist damit zulässig. Im konservativen und orthodoxen Judentum hingegen akzeptieren einige der jüdischen Autoritäten diese Auffassung nicht. 

Die konservativen Autoritäten weisen darauf hin, dass auch der Körper hirntoter Menschen eine Reihe von Merkmalen des Lebens zeigt: Wundheilung, Verdauung oder Wachstum funktionieren auch während der künstlichen Aufrechterhaltung von Atmung und Herzstillstand. Für diese konservativen und orthodoxen Rabbinerinnen und Rabbiner sind hirntote Menschen Sterbende, deren Leben bis zum letzten Augenblick erhalten werden muss. 

Das schließt die Entnahme lebenswichtiger Organe vor dem Zeitpunkt des Herz- und Atemstillstands aus. Menschen jüdischen Glaubens stehen beim Thema Organspende daher zunächst vor der sehr persönlichen Aufgabe, die eigene Auffassung von Leben und Tod zu klären.

Der Umgang mit dem Körper Verstorbener

Aus jüdischer Sicht gehört ein jeder menschlicher Körper Gott. Dies gilt auch dann, wenn der Tod des Menschen bereits eingetreten ist. Der Körper soll nach dem Tod intakt und möglichst rasch beerdigt werden – ein Widerspruch zur Organspende.

Vier Prinzipien im Umgang mit Verstorbenen

Vier wichtige Prinzipien verbieten den Eingriff an einer Leiche und müssen bei einer postmortalen Organspende berücksichtigt werden:

  • das Verbot, eine Leiche zu verstümmeln oder zu entweihen,
  • das Verbot, Profit aus einer Leiche zu ziehen,
  • das Gebot, Verstorbene möglichst rasch zu beerdigen,
  • das Gebot, den Körper im Ganzen zu beerdigen.

Hier kommt jedoch wieder das Prinzip Pikuach Nefesch zum Tragen. Das heißt, auch diese Gebote und Verbote dürfen beiseitegeschoben werden, wenn dadurch ein Menschenleben gerettet werden kann. 

Die Organentnahme ist dann unter bestimmten Voraussetzungen möglich: Erstens muss es eine konkrete Person geben, die mit genau diesem Organ gerettet werden kann. Zweitens muss die medizinische Wahrscheinlichkeit, dass diese Person durch den Eingriff gerettet werden kann, hoch sein. Drittens muss die spendende Person oder nach deren Versterben stellvertretend die nächsten Angehörigen ausdrücklich eingewilligt haben.