Welche Vorerkrankungen schließen eine Organspende aus?

Es hat allerhöchste Priorität, dass Empfängerinnen und Empfänger keinen zusätzlichen Risiken bei der Transplantation ausgesetzt sind. Daher muss sichergestellt werden, dass die Spenderorgane zweifelsfrei gesund sind. Ärztinnen und Ärzte entscheiden im Einzelfall, ob die Organe für eine Spende infrage kommen. Nur wenige unbehandelbare Krankheiten schließen eine Organspende definitiv aus. Welche das sind, lesen Sie hier.
Kurz gefasst
  • Nur wenige Vorerkrankungen führen zu einem Ausschluss bei der Organspende.
  • Ärztinnen und Ärzte entscheiden bei jeder verstorbenen Person im Einzelfall, ob eine Organspende möglich ist.
  • Zu den Erkrankungen, die definitiv eine Spende ausschließen, gehören unbehandelbare System- oder Infektionserkrankungen.
  • Vorerkrankungen können im Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung dokumentiert werden.
Das Foto zeigt einen Krankenhausflur. Auf der linken Seite des Flures stehen zwei mit Folie bedeckte Krankenhausbetten hintereinander. Die Farben des Fotos sind gräulich.

Organspende: Gibt es gesundheitliche Ausschlusskriterien?

Die Organ- und Gewebespende unterliegt strengen Regelungen und genau festgelegten Voraussetzungen. So muss der Hirntod mit absoluter Gewissheit von zwei Ärztinnen und Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden – und natürlich die Spendebereitschaft der verstorbenen Person vorliegen. Erst dann werden alle weiteren Schritte der Organentnahme und -spende in Gang gesetzt.

Aber kann eine solche Transplantation auch ohne weiteres stattfinden, wenn die Spenderin beispielsweise von Krebs betroffen war? Welche Krankheiten beeinflussen die Möglichkeit Organe zu spenden? Jede Organspenderin oder Organspender birgt das Risiko, Infektionen, Tumore, genetisch bedingte Erkrankungen oder Schädigungen durch Giftstoffe in sich zu tragen. Bei einer Organtransplantation könnten sie auf die empfangende Person übertragen werden. Grundsätzlich gilt, dass die behandelnden Ärztinnen und Ärzte von Fall zu Fall entscheiden, ob eine Spende infrage kommt. Dabei beachten sie die Krankheitsgeschichte der oder des Verstorbenen. Infektionen mit unbekannten oder multiresistenten Keimen und bösartige Tumore sind dabei die häufigsten Gründe, bei denen die Ärztinnen und Ärzte die Spendereignung genau abklären müssen.

Zwei Hände von einer jüngeren und einer älteren Person sind ineinander verschränkt. Sie liegen auf dem Schoß einer der Personen.
Gut zu wissen

Das Alter spielt keine Rolle. Ein hohes Alter führt bei der Organspende nicht automatisch zum Ausschluss. Entscheidend für eine Organspende sind allein der Gesundheitszustand der verstorbenen Person und der Zustand ihrer Organe. Ein Höchstalter gibt es daher nicht.

Wann kann man keine Organe spenden?

Das Thema Spendereignung unterliegt einem ständigen Wandel: Noch vor wenigen Jahren konnten zum Beispiel Verstorbene mit Brustkrebs keine Organe spenden. Momentan ist unter bestimmten Umständen - zum Beispiel Dauer der tumorfreien Zeit oder Krebsstadium – doch eine Organspende möglich. Nur wenige Erkrankungen schließen eine Organspende nach dem Tod generell aus. Oft ist es die Summe aus verschiedenen Gründen, die eine Organspende ausschließen – wie zum Beispiel ein aktuell schlechter medizinischer Zustand zusammen mit Vorerkrankungen.

Ein langer geteerter Weg führt zum Horizont hin in den Nebel. Weit hinten sind Personen zu erkennen. Links und rechts ist Wasser.

Einige wenige Erkrankungen schließen jedoch die Organspende nach dem Tod direkt aus. Diese Vorerkrankungen der potenziellen Spenderin oder des Spenders wären bei einer Übertragung von Organen lebensbedrohlich für die empfangende Person. Zu diesen Erkrankungen gehören:

  • aktive bösartige Tumorerkrankungen (Ausnahme: Haut- und primäre Hirntumore),
  • HIV-Erkrankung,
  • aktive Tuberkulose,
  • Blutvergiftungen (mit nachgewiesenen multiresistenten Keimen),
  • nicht behandelbare Infektionen (wie Tollwut, Creutzfeldt-Jakob-Krankheit)
  • Hirnentzündungen oder Hirnhautentzündungen mit unbekannten Erregern.

Bekannte Erkrankungen können Sie in Ihrem Organspendeausweis im Feld „Platz für besondere Anmerkungen/Besondere Hinweise“ oder in Ihrer Patientenverfügung vermerken. Aber auch dann können Sie sich sicher sein, dass das medizinische Fachpersonal eine genaue Untersuchung vornimmt und bei jeder Person entsprechend neu entscheidet.

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