DSO: Die Deutsche Stiftung Organtransplantation

Die DSO ist die deutschlandweit tätige Koordinierungsstelle für die postmortale Organspende. Ihre Aufgaben sind durch das Transplantationsgesetz festgelegt. Die DSO koordiniert alle Schritte des Organspende-Ablaufs von der Unterstützung des Krankenhauses bei der Feststellung des Hirntods, bis zum Transport der Organe vom Entnahmekrankenhaus zum Transplantationszentrum. Spätestens wenn bei einer Person der Hirntod nachgewiesen wurde, muss das Krankenhaus zwingend die DSO kontaktieren. Neben der Unterstützung im Organspende-Prozess sind die Mitarbeitenden der DSO auch Ansprechpartner in der Krankenhausbetreuung und -beratung rund um die Organspende.
Kurz gefasst
  • Die DSO koordiniert bei der Organspende die wichtigen Schritte, wie Unterstützung bei der Hirntoddiagnostik und Angehörigenbetreuung oder die Organisation von Organentnahme und -transport.
  • Grundlage ihrer Arbeit bildet das deutsche Transplantationsgesetz.
  • Wer Organe nach dem eigenen Tod spenden möchte, muss sich jedoch nicht aktiv an die DSO für eine Organspende wenden.
  • Die DSO ist ausschließlich für die Organspende zuständig und nicht für die Gewebespende.

Was ist die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)?

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (kurz DSO) begleitet den gesamten Ablauf einer postmortalen Organspende. Sie arbeitet hierfür eng mit den Krankenhäusern zusammen, welche die Organentnahme von Spenderinnen und Spendern vornehmen. Sie ist aber auch ein direkter Ansprechpartner für die Transplantationszentren, die Empfängerinnen und Empfänger versorgen. Die DSO organisiert alle nötigen Schritte, wie die Veranlassung aller medizinischen Untersuchungen einer potenziellen Organspenderin oder eines potenziellen Organspenders, die Organisation der Entnahmeoperation, die Übermittlung der relevanten Spenderdaten an Eurotransplant (die Vermittlungsstelle der Organe) sowie die Konservierung und den Transport der Organe zu dem jeweils verantwortlichen Transplantationszentrum. Neben der Organisation des Organspende-Prozesses unterstützt die DSO rund um die Uhr die Krankenhäuser mit verschiedenen Angeboten, wie:

  • Klärung der medizinischen und juristischen Voraussetzungen einer Organspende
  • Vermittlung von Fachärztinnen und -ärzten für die Feststellung des unumkehrbaren Ausfalls aller Hirnfunktionen (Hirntod)
  • Unterstützung beim Angehörigengespräch und bei der Angehörigenbetreuung
  • Beratung der Transplantationsbeauftragten in den Entnahmekrankenhäusern
  • Informationsveranstaltungen, Vorträge und Gespräche in den Krankenhäusern
Das Foto zeigt die Außenansicht des Eingangs des Bürogebäudes der Deutschen Stiftung Organspende.

Bereits im Jahr 1984 erfolgte die Gründung der DSO in Neu-Isenburg. Sie ist eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts und repräsentiert die im deutschen Transplantationsgesetz festgelegte Institution, die den gesamten Prozess einer postmortalen Organspende organisiert. Sie kümmert sich somit um die Vorbereitung und Realisierung der Organspende und ermöglicht diese grundsätzlich flächendeckend in Deutschland.

Grundlagen

Die DSO ist für die Organspende bundesweit vernetzt und deckt mit ihren Standorten alle Regionen Deutschlands ab. Sie agiert nach den Grundlagen des deutschen Transplantationsgesetzes (TPG) und wird durch ein immer wieder neu festgelegtes Budget finanziert. Dieses Budget verhandelt die DSO jährlich mit ihren Auftraggebern (dem GKV-Spitzenverband, der Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Bundesärztekammer) und in Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung. Die Höhe des Budgets hängt weitgehend von der voraussichtlichen Anzahl der Organe ab, die im folgenden Jahr transplantiert werden.

Das Paragraf-zeichen wird von einer Hand hochgehalten. Durch das Loch in der Mitte des Zeichens scheint genau die Sonne.
Gut zu wissen

Das deutsche Transplantationsgesetz legt die Organspende in Deutschland genau fest. Alle Aspekte, von der Information über die Entnahme bis hin zur Transplantation von Organen, sind in diesem Gesetz klar geregelt. Die DSO handelt nach dieser Grundlage und wird im Gesetz als die Koordinierungsstelle benannt. Die Arbeit der DSO wird durch die Überwachungskommission geprüft. Diese Kommission setzt sich aus verschiedenen Vertretern der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen zusammen. Sie legt jedes Jahr einen öffentlich zugänglichen Jahresbericht vor. Lesen Sie mehr zu Gesetzen und Richtlinien.

Aufgaben der DSO

Bei der Organspende nimmt die DSO eine zentrale Rolle ein. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main, ist aber in sieben DSO-Regionen tätig und deckt damit Deutschland gesamt ab. So sind zu jeder Zeit bundesweit und flächendeckend postmortale Organspenden möglich. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation organisiert sämtliche Aspekte rund um den Organspende-Prozess – ausgenommen im Fall der Lebendorganspende.

Im konkreten Fall einer Organspende sieht die Arbeit der DSO so aus:

1. Eine schwere Hirnschädigung liegt bei einer beatmeten Patientin oder einem beatmeten Patienten auf einer Intensivstation vor. Die gesundheitliche Situation ist sehr schlecht. Es besteht der Verdacht, dass der Hirntod unmittelbar bevorsteht oder schon eingetreten ist.

2. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte beraten sich zum weiteren Vorgehen und besprechen mit den Angehörigen alle Therapieoptionen. Ausschlaggebend ist dabei der Patientenwille, der zum Beispiel in einer Patientenverfügung festgelegt wurde. Auch die Zustimmung zur oder Ablehnung einer Organspende gehören zum Patientenwillen. Die DSO kann in diesem Prozess das medizinische Personal des Krankenhauses bei den Angehörigengesprächen oder bei medizinischen und juristischen Fragen unterstützen.

Das Foto zeigt ein Angehörigengespräch. Ein Arzt und ein Mitarbeiter der DSO sitzen einer Frau und einem Mann gegenüber. Der Mitarbeiter erklärt etwas und gestikuliert dabei.

3. Die Hirntoddiagnostik wird durch zwei Ärztinnen oder Ärzte streng nach der Richtlinie der Bundesärztekammer durchgeführt. Benötigt das Krankenhaus hierbei Unterstützung, so stellt die DSO Konsiliarärztinnen und -ärzte, die die Hirntoddiagnostik durchführen.

4. Wird der Hirntod diagnostiziert, so ist der Tod der Patientin oder des Patienten zweifelsfrei nachgewiesen. Zu diesem Zeitpunkt muss das Krankenhaus zwingend die DSO kontaktieren. Bei einem Widerspruch zur Organspende werden alle intensivmedizinischen Maßnahmen zeitnah beendet. Liegt eine Zustimmung zur Organspende vor, so werden weitere Schritte eingeleitet. Die DSO veranlasst dann alle notwendigen medizinischen Untersuchungen der verstorbenen Person.

Ein Arzt zeigt etwas auf einem Bildschirm, auf dem mehrere MRT-Aufnahmen eines Gehirns zu sehen sind.

5. Die DSO überträgt die Untersuchungsergebnisse an Eurotransplant. Die Organisation übernimmt die Vermittlung von Organen an Empfängerinnen und Empfänger in acht europäischen Ländern, unter anderem in Deutschland.

6. Die DSO organisiert zusammen mit dem Entnahmekrankenhaus und den Transplantationszentren die Organentnahme.

7. Die Angehörigen können sich nach der Organentnahme von der oder dem Verstorbenen verabschieden. Die DSO bietet eine Betreuung der Angehörigen für die Akutsituation, aber auch längerfristig an.

8. Die DSO organisiert die Konservierung und den Transport der Organe in das jeweilige Transplantationszentrum.

Ein Arzt läuft mit einer Organ-Transportbox über einen Krankenhausflur. Er hat OP-Kleidung an.

9. Die Spenderorgane werden an die Transplantationszentren übergeben. Damit endet auch die Aufgabe der DSO im Organspende-Prozess.

10. Nach einer Organspende kann die DSO – wenn dies von beiden Seiten gewünscht ist – anonymisierte Dankesbriefe von der Organempfängerin oder vom Organempfänger an die Familie des Organspenders oder der Organspenderin weiterleiten.

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation engagiert sich zudem in Form von aktiven Projekten und regelmäßigen Zusammenkünften für den Erfahrungsaustausch von Angehörigen von Spenderinnen und Spendern.

Muss ich die DSO kontaktieren, wenn ich mich für die Organspende entschieden habe?

Nein. Da die DSO als zentrale Vermittlungsstelle gilt, kommt zur Organspende bereiten Personen die Frage auf, ob diese im Voraus kontaktiert werden sollte. Das ist allerdings nicht nötig, um den eigenen Willen zur Organspende zu dokumentieren. Die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organspende kann zum Beispiel in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung festgehalten werden.

Den Ausweis können Sie sich hier online kostenfrei bestellen, in einigen Apotheken mitnehmen oder bei Ihrer Krankenversicherung bestellen.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren