Der Weg zur Organspende-Entscheidung: Wo stehe ich?

Eine Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende zu treffen, ist sehr persönlich. Dabei gilt: Es gibt keine falsche Entscheidung. Wichtig ist, dass sie überhaupt getroffen wird. Denn haben Sie diese zu Lebzeiten nicht dokumentiert, werden im Ernstfall Ihre Angehörigen befragt. Bei der individuellen Auseinandersetzung mit dem Thema können Sie Informationsmaterialien und Beratungsgespräche unterstützen. Wo stehen Sie auf dem Weg zur Entscheidung?
Kurz gefasst
  • Die Entscheidung kann in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten werden.
  • Damit entlasten Sie gleichzeitig Ihre Angehörigen, da diese sonst im Ernstfall entscheiden müssen.
  • Informationsmaterialien, das Gespräch mit der Hausärztin oder dem Hausarzt sowie das Infotelefon Organspende können als Entscheidungshilfe dienen.

Es gibt nicht den einen Weg zur Entscheidung

Jeder Mensch geht anders mit Themen rund um die eigene Sterblichkeit um. Dem einen fällt die Auseinandersetzung leicht, die andere braucht Zeit und den entsprechenden Raum. Das trifft auch auf die Frage nach der Organ- und Gewebespende zu. Es gibt Menschen, die ihre Entscheidung für oder gegen die Spende in Windeseile treffen und dokumentieren, und es gibt Personen, die lange zweifeln und unschlüssig sind. Und das ist vollkommen in Ordnung – ganz gleich an welchem Punkt Sie sich auf dem Weg zu Ihrer Entscheidung befinden, folgende Informationen können Ihnen dabei eine Hilfe sein. 

Die Illustration zeigt verschiedene Entscheidungsoptionen zur Organspende auf. Dazu gehört „Ich habe meine Entscheidung getroffen und dokumentiert“, „Ich habe sie getroffen und noch nicht dokumentiert“ sowie „Ich möchte mich nicht entscheiden“, was ein gutes Recht ist.
Die Illustration zeigt Optionen auf, was Menschen machen können, die noch keine Entscheidung zur Organspende getroffen haben, wie beispielsweise mehr Informationen einholen oder sich persönlich beraten lassen.

Halten Sie Ihre Entscheidung für oder gegen die Organspende fest

Damit Sie ganz sicher sein können, dass Ihre Entscheidung umgesetzt wird, sollten Sie diese dokumentieren. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten: Am einfachsten geht es auf dem Organspendeausweis. In einer Patientenverfügung kann die Entscheidung aber ebenso festgehalten werden. Sie können den Organspendeausweis kostenfrei bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestellen oder online ausfüllen und ausdrucken. In der Broschüre „Meine Erklärung zur Organ- und Gewebespende“ finden Sie hilfreiche Textbausteine für die Erklärung zur Organ- und Gewebespende in der Patientenverfügung.

Ihr gutes Recht, sich nicht zu entscheiden

Niemand ist verpflichtet, eine Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende zu treffen. Sollte jedoch bei Ihnen dann der Fall eintreten, dass eine Organ- oder Gewebespende bei Ihnen möglich wäre, so werden Ihre Angehörigen nach Ihrem mutmaßlichen Willen befragt. Lässt sich dieser nicht feststellen, werden die Angehörigen gebeten, nach ihren eigenen Wertvorstellungen zu entscheiden. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte müssen diese Fragen stellen, auch wenn das sicher keine leichte Situation für die Angehörigen ist.

Eine Person läuft durch ein rundes Labyrinth aus Steinen direkt am Meer.

Sprechen Sie mit Ihren Liebsten

Viele wissen nicht, ob sich ihre Liebsten für oder gegen die Organspende entscheiden würden. Das geht aus der aktuellen Erhebung der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) hervor. Liegt keine schriftliche Entscheidung vor und wissen die Angehörigen nicht, wie sich die verstorbene Person entschieden hätte, so müssen sie nach dem mutmaßlichen Willen der Person entscheiden. Das ist in einer ohnehin schon schweren Situation eine zusätzliche Belastung. Es ist daher immer sinnvoll, mit Ihren Angehörigen über Ihre Entscheidung oder auch Ihre Zweifel zu sprechen. Denn sollte der Fall eintreten, so entlasten Sie Ihre Liebsten.

Was danach passiert

Die Voraussetzungen für die Organspende sind streng geregelt. Organe und Gewebe können nur entnommen werden, wenn dazu eine Zustimmung vorliegt. Ebenfalls muss der Tod der Person durch die Feststellung desHirntods nachgewiesen sein. Wie die Ärztinnen und Ärzte den Hirntod feststellen, das ist ganz genau durch eine Richtlinie vorgegeben und kann auch nur auf der Intensivstation eines Krankenhauses durchgeführt werden. Sind diese Voraussetzungen, Zustimmung und Hirntod, erfüllt, so läuft der Prozess einer Organ- oder Gewebespende an.  

Liegt der Widerspruch zur der Organ- oder Gewebespende vor oder gibt es medizinische Gründe, die eine Organ- oder Gewebespende verhindern, so werden die Ärztinnen und Ärzte mit den Angehörigen die nächsten Schritte besprechen. Eine Therapiebegrenzung hin zu einer palliativen Behandlung wird vorgenommen.

Ein Straßenschild mit mehreren Abzweigungen in unterschiedliche Richtungen ist vor einem rosa gefärbtem Himmel zu sehen.

Die Entscheidung ändern

Sie können Ihre Entscheidung für oder gegen die Organ- oder Gewebespende jederzeit ändern. Füllen Sie dafür einfach einen neuen Organspendeausweis aus oder ändern Sie Ihre Patientenverfügung. Und nicht vergessen: Informieren Sie Ihre Angehörigen.

Kostenlose Informationsmaterialien zum Download

Weitere Informationen und Antworten auf viele Fragen finden Sie in den Broschüren „Antworten auf wichtige Fragen“ und „Wie erkläre ich meine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende? Drei Wege: kurz und knapp“ sowie auf organspende-info.de. Nutzen Sie außerdem gerne die „Entscheidungshilfe Organ- und Gewebespende“.

Organspende: Persönliche Beratung

Alle Fragen rund um die Organ- und Gewebespende können Sie auch mit Ihrer Hausaärztin oder Ihrem Hausarzt besprechen. Seit dem 1. März 2022 können Sie sich alle zwei Jahre in Ihrer Hausarztpraxis zum Thema Organ- und Gewebespende beraten lassen. Immer können Sie auch das Infotelefon Organspende anrufen: montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 90 40 400 an.

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