Organspende nach dem Tod: Wie ist das für die Angehörigen?

Verstirbt ein Mensch, dann ist das für die Familie und die Angehörigen immer eine Ausnahmesituation. Trauer und Schmerz um den Verlust eines geliebten Menschen stehen häufig im Vordergrund. Dies gilt auch, wenn der verstorbene Mensch Organspenderin oder Organspender ist. Schwierig wird es für Angehörige, wenn sie selbst danach befragt werden, ob die oder der Verstorbene eine Organ- oder Gewebespende gewünscht hätte. Das passiert dann, wenn die verstorbene Person die eigene Entscheidung zu Lebzeiten nicht schriftlich festgelegt hat. Unabhängig davon, ob eine Spende durchgeführt wird oder nicht, gibt es Anlaufstellen und Unterstützung für trauernde Menschen. Verschiedene Organisationen und Stiftungen bieten speziell auch Angebote zur Begleitung während einer Organspende und nach dem Trauerfall an.
Kurz gefasst
  • Eine postmortale Organspende betrifft Angehörige ganz unmittelbar und schmerzlich. Denn ein Familienmitglied und geliebter Mensch ist verstorben.
  • Nicht immer ist die Entscheidung der oder des Verstorbenen für oder gegen die Organ- und Gewebespende bekannt – dann kann es sein, dass Angehörige nach dem mutmaßlichen Willen entscheiden müssen.
  • Ärztinnen und Ärzte, Transplantationsbeauftragte und verschiedene Stiftungen unterstützen die Angehörigen in dieser schwierigen Situation.
  • Es ist nicht möglich, dass Angehörige der Organspende widersprechen, wenn dieser zum Beispiel auf einem Organspendeausweis eindeutig zugestimmt wurde. Priorität hat der Wille und Wunsch der verstorbenen Person.
  • Es gibt Angebote der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) zur Begleitung von Angehörigen während und nach der Organspende.

Inwiefern sind Angehörige bei der Organspende entscheidungsberechtigt?

Ob ein verwandter Mensch nach dem Tod Organe und Gewebe spenden würde oder nicht, wissen viele Angehörige gar nicht genau. Über den Tod zu sprechen ist nicht einfach. Sich mit der eigenen Sterblichkeit auseinanderzusetzen, fällt vielen Menschen schwer. So kann es dazu kommen, dass nicht jeder Mensch zu Lebzeiten das Thema Organspende mit der Familie besprochen hat und weder einen Organspendeausweis noch eine Patientenverfügung ausgefüllt hat.

Wer entscheidet jedoch dann im Fall der Fälle? Was passiert, wenn eine Patientin oder ein Patient verstirbt, für die Organ- oder Gewebespende infrage kommt, jedoch keine eindeutige Entscheidung für oder gegen die Spende vorliegt? In dem Fall werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person befragt. Das ist keine leichte Situation.

Laut Deutschem Transplantationsgesetz darf eine postmortale Organ- oder Gewebespende nur dann erfolgen, wenn dies der eindeutige Wille der verstorbenen Person war. Zu selten geben ein Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung darüber allerdings eindeutig Aufschluss. Fehlen schriftliche Dokumente, werden die nächsten Angehörigen befragt, ob ihnen eine Entscheidung bekannt ist. Ist dies nicht der Fall, so müssen die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der oder des Verstorbenen entscheiden.

Persönliche Vorstellungen der Angehörigen von der Organ- oder Gewebespende müssen jedoch außen vor gelassen werden. Es gilt, so zu wählen, wie die oder der Verstorbene vermutlich entschieden hätte. Die DSO, Deutsche Stiftung Organtransplantation, ebenso wie die oder der Transplantationsbeauftragte des Krankenhauses, unterstützten die Angehörigen in dieser schwierigen Situation.

Können Angehörige der Organspende eigentlich widersprechen?

Hat die oder der Verstorbene eindeutig der Organ- und Gewebespende zugestimmt, ist diese Entscheidung bindend. Sowohl die Ärztinnen und Ärzte als auch die Angehörigen müssen die Entscheidung der verstorbenen Person respektieren und sich daran halten. Somit können Angehörige der Organ- oder Gewebespende nicht widersprechen, wenn der Organspendeausweis ihr zustimmt.

Es ist jedoch möglich, von vornherein die Entscheidung für oder gegen die Organ- oder Gewebespende bewusst auf Dritte zu übertragen. Auch das kann im Organspendeausweis festgehalten werden. Dann darf die benannte Person nach eigenem Ermessen über die Spende der oder des Verstorbenen entscheiden.

Eine schwarz gekleidete Person geht vor einer kahlen Betonwand entlang. Sie ist nur verschwommen zu erkennen.

Organspende: Angehörige berichten

Wie empfinden Angehörige die Organspende und die Umstände? Wichtig ist ihnen meist, ausreichend Zeit zu haben, um sich mit der Situation auseinanderzusetzen und sich in Würde von der verstorbenen Person zu verabschieden. Die Organentnahme soll zwar schnellstmöglich nach der Feststellung des Hirntods erfolgen, dennoch wird der Familie der Spenderin oder des Spenders genügend Zeit für den Abschied eingeräumt.

Erfahrungsberichte zeigen, dass eine erfolgreiche Organspende zwar keinen Trost über den Verlust des geliebten Menschen darstellt, aber als positive Nachricht in den schlechten Zeiten wahrgenommen wird. Angehörige können erfragen, ob die Transplantation erfolgreich verlief. Die Familie der Organempfängerin oder des -empfängers darf den Angehörigen der spendenden Person zudem einen anonymisierten Dankesbrief schreiben. Dabei ist es gesetzlich verboten, die Identitäten der Beteiligten zu teilen. Dennoch kann diese anonyme Danksagung eine tröstliche Nachricht für die Angehörigen der Organspenderin oder des Organspenders sein.

Betreuung für Angehörige von Organspenderinnen und Organspendern

Die Unterstützung und Begleitung der Angehörigen beginnt bereits im Krankenhaus. Abhängig von der Situation wird der oder die Transplantationsbeauftragte des Krankenhauses hinzugezogen. Sie oder er steht den Angehörigen zur Seite, unterstützt und erklärt das medizinische Vorgehen. So können Angehörige den Prozess besser nachvollziehen.

Wer sich mit der potenziellen Organ- oder Gewebespende einer oder eines Angehörigen konfrontiert sieht, kann sich Unterstützung und Betreuung suchen. In Deutschland gibt es Organisationen und Stiftungen, die bei der Trauerbewältigung unterstützen. So bietet die DSO eineBeratung für Angehörige von Spenderinnen und Spendern nicht nur während der Organvergabe, sondern auch im Nachhinein an.

Zudem vernetzen sich Angehörige untereinander, um Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam den schwierigen Weg nach der Organspende zu beschreiten. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden sich zum Beispiel in den bundesweit verfügbaren Patientenverbänden. So können sich Menschen, die ähnliche Erfahrungen mit dieser herausfordernden Situation gemacht haben, gegenseitig unterstützen.

Notfall-Seelsorge:

Telefon-Hotline (kostenfrei, 24 h), auch Auskunft über lokale Hilfsdienste:

TelefonSeelsorge (evangelisch) 0800 111 0 111

TelefonSeelsorge (katholisch) 0800 111 0 222

Kinder- und Jugendtelefon 0800 111 0 333

Email: unter www.telefonseelsorge.de

 

Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister in Deutschland e.V.

Roßplatz 8a · D-04103 Leipzig

Tel. 0341-9468884

Email: kontakt@veid.de

www.veid.de

 

Selbsthilfe für verwaiste Eltern und Geschwister Leben ohne Dich e.V.

Prinzeß-Luise-Str. 41 · 45479 Mülheim

Tel.: 0208-428809

E-Mail: info@lebenohnedich.de

www.leben-ohne-dich.de

 

Hilfe für junge Trauernde

Nicolaidis YoungWings Stiftung

Ridlerstraße 31 · 80339 München

Telefon: 089 2488378-0

Fax: 089 2488378-88

E-Mail: info@nicolaidis-youngwings.de

www.nicolaidis-youngwings.de

 

Trauernetz

www.trauernetz.de

Online Gedenken, ein Angebot der evangelischen Kirche für Trauernde.

 

Trauerbegleiter

www.trauerbegleiter.org

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