Organspende: Wie funktioniert sie und wer darf spenden?

Lesedauer: 2 Minuten

Eine Organspende ist nur möglich, wenn bestimmte rechtliche und medizinische Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig sind die Zustimmung der verstorbenen Person und die Feststellung des Hirntods. Das Alter oder bestimmte Erkrankungen schließen eine Organspende in den meisten Fällen nicht aus.

Kurz gefasst
  • Voraussetzung für eine Organspende ist, dass die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat und dass bei der verstorbenen Person der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) festgestellt worden ist.
  • Ein Höchstalter, bis zu dem eine Organspende möglich ist, gibt es nicht.
  • Nur wenige Erkrankungen schließen eine Organspende aus.
  • Ärztinnen und Ärzte prüfen im Einzelfall, ob der Gesundheitszustand eine Organspende zulässt.

Was sind die Voraussetzungen für eine Organspende?

Organe dürfen nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat – zum Beispiel auf einem Organspendeausweis, im Organspende-Register oder in einer Patientenverfügung. Ist der Wille nicht bekannt, entscheiden die Angehörigen im Sinne der oder des Verstorbenen.

Organe können nur Verstorbene spenden, bei denen der Tod unter bestimmten Bedingungen eingetreten ist. Voraussetzung für eine Organspende ist, dass die gesamten Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind (Hirntod). Er ist die Folge einer schweren Hirnschädigung, die zum Beispiel durch eine Hirnblutung oder einen Hirntumor auftreten kann. Auf einer Intensivstation kann das Herz-Kreislauf-System für eine kurze Zeit mit Hilfe intensivmedizinischer Maßnahmenstabil gehalten werden kann – so werden die Organe weiterhin durchblutet und bleiben transplantierbar.

Da der Hirntod selten auftritt, kommen nur wenige Verstorbene für eine Organspende infrage.

Voraussetzungen für eine Gewebespende

Anders als Organe sind Gewebe in der Regel wenig durchblutet. Dies bedeutet, dass eine Gewebespende auch dann möglich ist, wenn das Herz-Kreislauf-System der Spenderin oder des Spenders zum Stillstand gekommen ist. Abhängig von der Art des Gewebes ist eine Spende bis zu 72 Stunden nach Eintritt des Herz-Kreislauf-Stillstands möglich. Hier erfahren Sie mehr zu Ablauf und Voraussetzungen für eine Gewebespende.

Altersgrenzen für eine Organspende

Entscheidend für eine Organspende sind der Gesundheitszustand der verstorbenen Person und der Zustand ihrer Organe. Deswegen gibt es kein allgemeines Höchstalter für eine Organspende. Ob sich Organe für eine Transplantation eignen, entscheiden die Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall. Häufig erhalten ältere Patientinnen und Patientenauch die Organe älterer Spenderinnen und Spender.

Dürfen auch Kinder spenden?

Auch Kinder können Organspenderinnen und -spender sein. Bis zum 14. Lebensjahr entscheiden die Eltern über eine Organspende, selbst widersprechen darf man ab dem 14. Lebensjahr. Ab dem 16. Lebensjahr kann man einer Organspende offiziell zustimmen – beispielsweise auf einem Organspendeausweis oder im Organspende-Register.

Was schließt eine Organspende aus?

Nur bestimmte Erkrankungen, wie akute Infektionen oder aktive Krebserkrankungen, schließen eine Organspende aus. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall, ob eine Organspende infrage kommt und welche Organe gespendet werden können.

Die medizinische Untersuchung der Spenderin oder des Spenders erfolgt unmittelbar vor der Organentnahme. Eine Untersuchung zu Lebzeiten ist nicht erforderlich. Bekannte Erkrankungen können jedoch im Organspendeausweis oder der Patientenverfügung vermerkt werden.