Das Transplantationsgesetz

In Deutschland sind die Organ- und Gewebespende sowie die Organ- und Gewebetransplantation durch das Transplantationsgesetz (TPG) streng geregelt. Es legt den Ablauf von Spende, Entnahme und Übertragung menschlicher Organe und Gewebe genau fest. Das TPG benennt verschiedene Maßnahmen und Kontrollinstanzen, die das System der Organ- und Gewebespende schützen und für die Bevölkerung transparenter gestalten. Den gesamten Gesetzestext des Transplantationsgesetzes finden Sie hier:

Das Transplantationsgesetz (PDF nicht barrierefrei)

Beratung von Patientinnen und Patienten

Die Beratung von Patientinnen und Patienten zur Organ- und Gewebespende ist in § 2 des Transplantationsgesetzes (TPG) verankert. Die Beratung kann alle zwei Jahre je Patientin oder Patient abgerechnet werden. Informationen zur Vergütung der Beratungsleistung finden Sie hier: 

Hausärztinnen und Hausärzte sollen ihre Patientinnen und Patienten unter anderem über die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende sowie über die Möglichkeit, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Organspende-Register abzugeben, informieren. Zudem soll darauf hingewiesen werden, dass Patientinnen und Patienten mit Vollendung des 16. Lebensjahrs eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben, ändern und widerrufen und mit Vollendung des 14. Lebensjahrs einer Organ- und Gewebespende widersprechen können. Es gibt keine Verpflichtung, eine Entscheidung zu treffen und zu dokumentieren.