Die Beratung von Patientinnen und Patienten zur Organ- und Gewebespende ist in § 2 des Transplantationsgesetzes (TPG) verankert. Die Beratung kann alle zwei Jahre je Patientin oder Patient abgerechnet werden. Informationen zur Vergütung der Beratungsleistung finden Sie hier:
Hausärztinnen und Hausärzte sollen ihre Patientinnen und Patienten unter anderem über die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende sowie über die Möglichkeit, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Organspende-Register abzugeben, informieren. Zudem soll darauf hingewiesen werden, dass Patientinnen und Patienten mit Vollendung des 16. Lebensjahrs eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben, ändern und widerrufen und mit Vollendung des 14. Lebensjahrs einer Organ- und Gewebespende widersprechen können. Es gibt keine Verpflichtung, eine Entscheidung zu treffen und zu dokumentieren.