Das BIÖG unterstützt Sie bei der Aufklärung Ihrer Patientinnen und Patientin über das Organspende-Register. Wir bieten unsere Webinare nach Absprache an. Inklusive Diskussion sind sie auf ca. 60 Minuten ausgelegt. Unter anderem behandeln wir diese Themen: Gesetzliche Regelung der Organspende, Ablauf einer Organspende, Altersgrenzen und Kontraindikationen. Entscheidungs- und Dokumentationsmöglichkeiten.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: Dr. Daniela Watzke: daniela.watzke@biög.de
Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) ist ein zentrales, elektronisches Verzeichnis. Hier können Sie Ihre Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende eintragen. Das Register bietet eine neue, digitale Möglichkeit, Ihre Entscheidung rechtlich verbindlich zu dokumentieren.
Das Organspende-Register hat schrittweise seinen Betrieb aufgenommen. Zusätzlich zum Organspendeausweis und der Patientenverfügung steht damit eine digitale Möglichkeit zur Verfügung, die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende unter www.organspende-register.de festzuhalten.
Im Transplantationsgesetz wurde die Beratung von Patientinnen und Patienten durch die Hausärzteschaft verankert. Diese Regelung ist am 1. März 2022 in Kraft getreten. Die Beratung der Patientinnen und Patienten muss ergebnisoffen erfolgen und kann pro Patientin oder Patient alle zwei Jahre abgerechnet werden.
Genaueres können Sie hier lesen: Bekanntmachung der Beschlüsse des Bewertungsausschusses
Die Beratung umfasst: