Das Transplantationsgesetz (TPG) bildet seit 1997 den rechtlichen Rahmen der Organ- und Gewebespende in Deutschland. Es schafft Transparenz, schützt Spenderinnen und Spender und verhindert Missbrauch. Neben gesetzlichen Vorschriften sorgen Prüfungen, Transplantationsbeauftragte und das Transplantationsregister dafür, dass Abläufe kontrolliert und nachvollziehbar sind.
