Das Christentum und die Organspende

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Die christlichen Kirchen in Deutschland – sowohl die katholische als auch die evangelische – sehen die Organspende grundsätzlich positiv. Sie verstehen sie als einen Akt der Nächstenliebe und als freiwilliges Geschenk zur Rettung von Menschenleben. Allerdings betonen beide Kirchen, dass es sich um eine persönliche, freiwillige Entscheidung handeln muss, zu der niemand verpflichtet oder gedrängt werden darf. 

Kurz gefasst
  • Die christlichen Kirchen sehen die Organspende als Akt der Nächstenliebe und als freiwilliges Geschenk an.
  • Eine religiöse Verpflichtung zu einer Spende sehen sie jedoch nicht: Sowohl die Spende als auch der Empfang eines Organs müssen freiwillig sein.
  • Entscheidend ist, dass eine Spende in keinem Fall von einem Streben nach Gewinn getrieben wird.
  • Der Tod des Menschen muss zweifelsfrei festgestellt sein. Die christlichen Kirchen akzeptieren den  unumkehrbaren Ausfall aller Hirnfunktionen (Hirntod) als Nachweis für den Tod. 

Die Organspende als Akt der Nächstenliebe

Die katholische wie auch die evangelische Kirche sehen die Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod als ein Zeichen der Nächstenliebe. Damit stehen die beiden größten christlichen Kirchen in Deutschland der Organspende positiv gegenüber. Sie betonen dabei jedoch, dass niemand zu einer Organspende verpflichtet ist oder dazu gedrängt werden darf. Eine Spende von Organen und Geweben nach dem Tod muss immer freiwillig sein und ist untrennbar mit dem Willen der potenziellen Spenderin oder des Spenders verbunden.

Die Würde des Menschen verbietet es, den verstorbenen Körper als eine Art Ressource zu betrachten, über den Dritte verfügen dürfen. Die christlichen Kirchen empfehlen deshalb, sich mit der Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und eine informierte und sorgsam reflektierte Entscheidung zu treffen.

Organspende als Geschenk

Das Ziel einer Organtransplantation ist es, Leben zu erhalten oder zu verbessern. Die christlichen Kirchen betonen jedoch, dass es keinen Anspruch auf die Organe eines Menschen geben darf – weder zu Lebzeiten noch nach dem Tod. Eine Organspende ist immer ein freiwilliges Geschenk. Damit dieses Geschenk ethisch verantwortbar bleibt, heben die Kirchen einige Grundsätze hervor:

  • Es darf kein finanzieller Vorteil durch die Spende entstehen.
  • Niemand darf zu einer Organspende gedrängt werden. Sowohl Empfang als auch Spende müssen freiwillig sein.
  • Bei der postmortalen Organspende muss der Wille der Spenderin oder des Spenders beachtet und der Leichnam respektvoll behandelt werden.
  • Lebendspenden dürfen das Leben der spendenden Person nicht gefährden.
  • Die Grundsätze der Organverteilung müssen transparent und nachvollziehbar sein.
  • Es darf keine Verpflanzung von Eierstöcken oder Hoden geben, da dies in die genetische Individualität des Menschen eingreift.

Unterschiedliche Auslegung vom christlichen Verständnis zum Tod

Vor einer postmortalen Organ- und Gewebespende muss zunächst der Tod der spendenden Person zweifelsfrei feststehen. Sowohl die katholische wie auch die evangelische Kirche befürworten dabei die Annahme, dass der unumkehrbare Ausfall aller Hirnfunktionen (Hirntod) ein sicheres Todeszeichen ist. Eine Rückkehr ins Leben ist damit nicht mehr möglich.

Innerhalb der christlichen Gemeinschaften gibt es jedoch auch andere Sichtweisen. Einige Gläubige verstehen den Hirntod nicht als Anzeichen des bereits eingetretenen Todes, sondern als letzte Phase des Sterbens und lehnen die Gleichsetzung mit dem finalen Tod eines Menschen somit ab.

Die Auferstehung der Toten

Aus christlicher Sicht sind das Leben und damit auch der menschliche Körper ein Geschenk Gottes. Der Mensch darf deshalb nicht nach Belieben über den eigenen Körper verfügen. Nach sorgfältiger Gewissensprüfung kann eine Organspende jedoch als Ausdruck der Nächstenliebe durchgeführt werden. Sie verletzt weder die Würde des Menschen noch widerspricht sie dem Glauben an die Auferstehung.

Die Auferstehung der Toten und die Hoffnung auf ewiges Leben ist eng mit der christlichen Vorstellungswelt verknüpft. Der Glaube an die körperliche Auferstehung bedeutet nicht den Fortbestand des unveränderten Körpers, sondern geht von einer Verwandlung der leiblichen Hülle aus. Daher bestünde kein Widerspruch zwischen der Organspende und der Hoffnung auf das ewige Leben, so die christlichen Kirchen.