Organspende: Zählt die Staatsbürgerschaft oder der Aufenthaltsort?

Nicht alle Menschen, die in Deutschland leben, besitzen eine deutsche Staatsbürgerschaft. Ob ihr ausgefüllter Organspendeausweis dennoch Gültigkeit besitzt und welche Regelung gilt, wenn deutsche Staatsbürger im Ausland versterben, können Sie hier nachlesen.
Kurz gefasst
  • Im Todesfall entscheidet nicht die Staatsangehörigkeit, sondern der Aufenthaltsort der verstorbenen Person über die Möglichkeit zur Organ- und Gewebespende. Es gelten immer die jeweiligen Landesgesetze.
  • Personen, die in Deutschland leben, aber keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können ihre Entscheidung für oder gegen die Organspende also ebenfalls in einem Organspendeausweis festhalten.
  • Um grundsätzlich zu gewährleisten, dass Ihr Wille auch im Ausland umgesetzt wird, ist es ratsam, immer auch einen Organspendeausweis in der jeweiligen Landessprache mitzuführen.

Deutsche Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung für Organspendeausweis

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Das heißt, Organe und Gewebe dürfen nur dann entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt hat. Liegt im Fall der Fälle keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der oder des Verstorbenen befragt. Das gilt unabhängig der Staatsbürgerschaft: Jede Person, die sich in Deutschland aufhält, kann die eigene Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende festhalten, zum Beispiel in dem Organspendeausweis. Diese Entscheidung ist für Ärztinnen und Ärzte rechtlich bindend – auch ohne Staatsbürgerschaft.

Auch in Deutschland lebende Personen, die keine deutschen Staatsbürger oder -bürgerinnen sind, sollten sich also Gedanken über ihre Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende machen. Tritt der Ernstfall ein und sie kämen als Organspenderinnen oder -spender medizinisch infrage, zählt auch bei Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft die eigene persönliche Entscheidung.

Das Foto zeigt viele verschiedene Länderflaggen, die im Wind wehen.

Es gilt immer die Regelung des jeweiligen Landes

Die gesetzliche Regelung der Organspende des jeweiligen Aufenthaltslands ist entscheidend. Verstirbt eine deutsche Person im Ausland und sie käme medizinisch als Organspenderin oder Organspender in Betracht, so regeln die Gesetze des Aufenthaltslandes, nicht die deutschen, wie weiter verfahren wird. Vor einem Urlaub oder einer Geschäftsreise macht es deshalb Sinn sich vorher zu informieren, welche Regelung im Reiseland gilt. In den Ländern der Europäischen Union gibt es folgende unterschiedliche Regelungen:

  • Zustimmungslösung: Bei der Zustimmungslösung können nur dann Organe und Gewebe entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat. Liegt keine Zustimmung vor, dürfen keine Organe oder Gewebe entnommen werden. Es gibt dabei keinen Zwang, eine Entscheidung zu treffen. Eine reine Zustimmungslösung gibt es innerhalb des Eurotransplant-Verbunds nicht. In diesen Ländern gilt die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung. Das heißt: Falls keine Dokumentation der Entscheidung der verstorbenen Person vorliegt, werden die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten im Fall der Fälle gebeten, im Sinn der verstorbenen Person über eine Organ- und Gewebespende zu entscheiden. 
  • Entscheidungslösung: Sie stellt eine Abwandlung der erweiterten Zustimmungslösung dar. Hier sollen die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig mit neutralen und ergebnisoffenen Informationen versorgt werden, damit sie eine sichere Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende treffen können.
  • Widerspruchlösung: Hat die verstorbene Person einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, zum Beispiel in einem Widerspruchsregister, können Organe zur Transplantation entnommen werden. In einigen Ländern haben die Angehörigen das Recht, einer Organentnahme bei der verstorbenen Person zu widersprechen, sollte keine Entscheidung der verstorbenen Person vorliegen.
  • Mischsystem: Hier werden Elemente aus der Zustimmungslösung und der Widerspruchslösung kombiniert.
Die Karte zeigt die europäischen Länder und ihre Regelungen zur Organspende. Sie sind mithilfe unterschiedlicher Farbkennzeichnung in die folgenden vier Regelungen unterteilt: Widerspruchslösung, Entscheidungslösung, Zustimmungslösung und Mischsystem.

Tragen Sie deshalb im Ausland einen Organspendeausweis in der Landessprache mit sich

Um sicherzustellen, dass im Ernstfall im Ausland Ihre Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende beachtet wird, sollten Sie nicht nur Ihren Organspendeausweis in deutscher Sprache, sondern im besten Fall auch einen in der jeweiligen Landessprache mit sich führen. Wir stellen Ihnen den Organspendeausweis dafür in 29 Sprachen kostenlos zum Download zur Verfügung.

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