Ja oder Nein zur Organspende? Ihre Entscheidung zählt!

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Ob Sie eine Organ- oder Gewebespende befürworten oder ablehnen: Entscheidend ist, dass Ihr Wunsch festgehalten wird. Viele Menschen setzen sich erst spät mit diesem Thema auseinander, obwohl eine klar dokumentierte Entscheidung Sicherheit schafft, für Sie selbst und für Ihre Angehörigen. Ein Organspendeausweis oder ein Eintrag im Organspende Register hilft dabei, den eigenen Willen verständlich und verbindlich zu machen.

Kurz gefasst
  • Haben Sie Ihre Entscheidung zur Organspende schon getroffen? Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich zu entscheiden.
  • Die Entscheidung kann auf einem Organspendeausweis, im Organspende-Register oder in einer Patientenverfügung festgehalten werden. So schaffen Sie Klarheit für sich und Ihre Angehörigen.
  • Falls Sie Ihre Entscheidung ändern sollten, können Sie jederzeit einen neuen Organspendeausweis ausfüllen oder Ihren Eintrag im Register ändern.

Ja oder Nein? Bestimmen Sie selbst!

Bereits ab dem16. Lebensjahr dürfen Sie Ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende rechtlich bindend dokumentieren; ab dem 14. Lebensjahr dürfen Sie widersprechen. Sie können auch nur bestimmte Organe und Gewebe zur Spende freigeben, einzelne ausschließen oder eine vertraute Person für eine Entscheidung festlegen.

Egal, wie Sie sich entscheiden: Schaffen Sie Klarheit und dokumentieren Sie Ihre Entscheidung - zum Beispiel auf einem Organspendeausweis. So stellen Sie sicher, dass Ihr Wunsch bekannt ist und berücksichtigt wird.

Was passiert, wenn ich meine Entscheidung nicht dokumentiere?

Sollte im Fall der Fälle Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende nicht bekannt sein, werden Ihre Angehörigen nach Ihrem mutmaßlichen Willen gefragt. In einer sowieso schon sehr schwierigen Situation, kann das eine zusätzliche Belastung für die Angehörigen bedeuten.

Deshalb ist es wichtig, mit den Angehörigen über die eigene Spendebereitschaft zu sprechen und diese zu dokumentieren. Der Organspendeausweis und das Register schaffen Klarheit – auch für Ihre Angehörigen.

Ihre Entscheidung ist rechtlich verbindlich

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung: Eine Organ- oder Gewebespende darf nur erfolgen, wenn eine ausdrückliche Zustimmung zur Spende vorliegt. Entnommen werden ausschließlich Organe und Gewebe, die zur Spende freigegeben worden sind. Liegt keine Zustimmung vor oder wurde einer Spende widersprochen, ist keine Entnahme zulässig.

Sehr einfach können Sie Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende in einem Organspendeausweis oder im Organspende-Register dokumentieren. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, Ihre Entscheidung in einer Patientenverfügung oder auf jedem anderen Schriftstück festzuhalten. Wichtig ist, dass Ihr Wille eindeutig formuliert und von Ihnen unterschrieben ist. So sind Ihre Angaben rechtlich bindend.

Es gibt keinen Grund, keine Entscheidung zu treffen

Ihre Entscheidung wird an keiner Stelle gespeichert. Haben Sie Ihre Einstellung zur Organspende geändert? Dann genügt es, den Organspendeausweis zu vernichten und einen neuen auszufüllen. Ihre im Organspende-Register eingetragene Entscheidung können Sie ebenfalls jederzeit ändern oder löschen. Das Gleiche gilt für die Patientenverfügung. Es gibt also keinen Grund, keine Entscheidung zu treffen.