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Ja oder Nein zur Organspende? Ihre Entscheidung zählt!

Lesedauer: 2 Minuten
Kurz gefasst

Ja oder Nein zur Organspende? Es gibt viele Entscheidungsmöglichkeiten. Treffen Sie Ihre und dokumentieren Sie diese auf einem Organspendeausweis, im Organspende-Register oder in der Patientenverfügung. So schaffen Sie Klarheit für sich und Ihre Angehörigen. Falls Sie Ihre Entscheidung ändern sollten, können Sie jederzeit einen neuen Organspendeausweis ausfüllen oder Ihren Eintrag im Register ändern.

Ja oder Nein? Bestimmen Sie selbst!

Möchten Sie einer Organ- und Gewebespende uneingeschränkt zustimmen oder lehnen Sie eine Spende ab? Möchten Sie nur bestimmte Organe und Gewebe freigeben oder soll eine andere Person in Ihrem Namen entscheiden?

Bereits ab dem 14. Lebensjahr können Sie einer Organ- und Gewebespende widersprechen, ab dem 16. einer Spende zustimmen oder widersprechen.

Egal, wie Sie sich entscheiden: Schaffen Sie Klarheit und dokumentieren Sie Ihre Entscheidung  - zum Beispiel auf einem Organspendeausweis. So stellen Sie sicher, dass Ihr Wunsch bekannt ist und berücksichtigt wird.

Ihre dokumentierte Entscheidung entlastet Ihre Angehörigen

Sollte im Fall der Fälle Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende nicht bekannt sein, werden Ihre Angehörigen nach Ihrem mutmaßlichen Willen gefragt. Deshalb ist es wichtig, mit den Angehörigen über die eigene Spendebereitschaft zu sprechen und diese zu dokumentieren.

Der Organspendeausweis und das Register schaffen Klarheit - auch für Ihre Angehörigen.

Ihre Entscheidung ist rechtlich verbindlich

Organe und Gewebe dürfen nur entnommen werden, wenn eine Zustimmung zur Spende vorliegt. Es dürfen nur die Organe und Gewebe entnommen werden, die zur Spende freigegeben worden sind. Liegt keine Zustimmung vor oder wurde einer Spende widersprochen, dürfen keine Organe und Gewebe entnommen werden.

Sehr einfach können Sie Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende in einem Organspendeausweis oder im Organspende-Register dokumentieren.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Entscheidung in einer Patientenverfügung festzuhalten. Neben dem Organspendeausweis oder der Patientenverfügung kann Ihre Entscheidung auch auf jedem anderen Schriftstück festgehalten werden. Wichtig ist, dass Ihr Wille eindeutig formuliert und von Ihnen unterschrieben ist. So sind Ihre Angaben rechtlich verbindlich.

Es gibt keinen Grund, keine Entscheidung zu treffen

Ihre Entscheidung wird an keiner Stelle gespeichert. Haben Sie Ihre Einstellung zur Organspende geändert? Dann genügt es, den Organspendeausweis zu vernichten und einen neuen auszufüllen. Ihre im Organspende-Register eingetragene Entscheidung können Sie jederzeit ändern oder löschen.

Auch die Patientenverfügung können Sie jederzeit ändern. Haben Sie das Thema Organspende in einer Patientenverfügung geklärt? Es gibt also keinen Grund, keine Entscheidung zu treffen.