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Informationen zur Organ- und Gewebespende

Vermittlung von Informationen durch die Pass- und Meldeämter

Seit dem 1. März 2022 wird die Information der Bürgerinnen und Bürger zur Organ- und Gewebespende über die Pass- und Meldeämter durch § 2 Absatz 1 Transplantationsgesetz (TPG) neu geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass die kommunalen Pass- und Meldeämter Bürgerinnen und Bürgern bei der Beantragung, Verlängerung oder Abholung von Personalausweisen, Pässen oder Passersatzpapieren künftig Organspendeausweise und dazugehöriges Informationsmaterial aushändigen.

Für Sie wichtig zu wissen: Die Pass- und Meldeämter selbst sind nicht für die Aufklärung zuständig. Bei Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu dem Thema können Sie gerne auf das Infotelefon Organspende verweisen.

Das Infotelefon ist montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 90 40 400 erreichbar ist. Weitere Informationen der BZgA zur Organ- und Gewebespende finden Sie auch online unter: www.organspende-info.de

Bei Fragen und für die Anmeldung zu unserem Newsletter, schreiben Sie uns gerne unter: aemter@bzga.de. Aktuelle Informationen und Hinweise zu weiteren Bestellmöglichkeiten für kostenfreie Materialien erhalten Sie über unseren halbjährlichen Newsletter. Wenn Sie den Newsletter nicht mehr beziehen möchten, können Sie sich über aemter@bzga.de jederzeit wieder abmelden.

Materialien bestellen

Bestellen Sie hier kostenfrei Organspendeausweise und weitere Informationsmaterialien. Diese Materialien können Sie nutzen, um sie den Besucherinnen und Besuchern Ihres Pass- oder Meldeamtes zur Verfügung zu stellen. Gerne können Sie innerhalb Ihres Webauftritts auch auf unsere Website www.organspende-info.de verlinken. 

Der Flyer "Organ- und Gewebespende. Kurz und knapp." steht nun auch in der ukrainischen Sprache als PDF zur Verfügung. Aufgrund von Engpässen in der Papierindustrie verzögert sich der Druck des Flyers.

Organ- und Gewebespende. Kurz und knapp - ukrainisch

 

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Ihre Bestellung bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Maarweg 149-161
50825 Köln
Fax: 0221 899-300
E-Mail: aemter@bzga.de