Bei einer Lebendorganspende spendet eine Person zu Lebzeiten ein Organ oder einen Teil davon, meist handelt es sich um eine Niere oder einen Teil der Leber. Medizinisch möglich und gesetzlich erlaubt ist auch die Übertragung eines Teils der Lunge, des Darms und der Bauchspeicheldrüse. Da die Entnahmeoperation bei einem gesunden Menschen erfolgt, steht der Schutz der Spenderin oder des Spenders im Vordergrund und ist daher immer sorgfältig medizinisch, rechtlich und psychologisch zu prüfen.
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) ist nach dem Transplantationsgesetz nicht für die Aufklärung zur Lebendorganspende zuständig. Daher finden Sie auf dieser Webseite lediglich allgemeine Informationen und keine tiefergehenden Informationen zur Lebendorganspende. Am Seitenende sind Links zu weitergehenden Informationen aufgelistet.