Die europäische Richtlinie
Die Qualitäts- und Sicherheitsstandards von Gewebeprodukten werden in der Europäischen Union einheitlich durch eine EU-Richtlinie, die EG-Geweberichtlinie, geregelt. Sie wurde 2004 durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union erlassen und betreffen Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung menschlicher Gewebe und Zellen.
EG-Geweberichtlinie (PDF nicht barrierefrei)
Die EG-Geweberichtlinie wird durch zwei Durchführungsrichtlinien unterstützt, die unter anderem die Rückverfolgung von Gewebeprodukten und die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle beinhalten:
1. Durchführungsrichtlinie zur Meldung von Zwischenfällen und zu den technischen Anforderungen:
Legt Anforderungen an die Rückverfolgung von Gewebeprodukten und die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und unerwünschter Reaktionen infolge einer Gewebetransplantation fest. Außerdem werden die technischen Anforderungen an die Kodierung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung menschlicher Gewebe und Zellen geregelt.
EG-Richtlinie zur Meldung von Zwischenfällen (PDF nicht barrierefrei)
Richtlinie zu den technischen Anforderungen (PDF nicht barrierefrei)
2. Durchführungsrichtlinie zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards
Gibt ein Verfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit von Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei eingeführten Geweben und Zellen vor.
Richtlinie zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards (PDF nicht barrierefrei)