Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende

Seit März 2022 gibt es wichtige Neuerungen rund um die Organspende in Deutschland. Das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft soll es Bürgerinnen und Bürgern erleichtern, eine informierte Entscheidung zu treffen und diese zu dokumentieren. Dieser Beitrag erklärt die neuen Regelungen, das Organspende-Register und Ihre Möglichkeiten, Ihre Entscheidung festzuhalten.

Kurz gefasst
  • In Deutschland gilt auch weiterhin die Entscheidungslösung.
  • Eine Organ- oder Gewebeentnahme darf nur erfolgen, wenn die verstorbene Person – oder stellvertretend die nächsten Angehörigen – dem zugestimmt hat.
  • Das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende sieht die Einrichtung und den Betrieb eines Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende online vor.
  • Darüber hinaus soll die Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über das Thema mittels fundierter Informationen von Arztpraxen sowie auch im Rahmen von Erste-Hilfe-Kursen verbessert werden.

Organspende in Deutschland: Das gilt bisher

In Deutschland regelt das Transplantationsgesetz (TPG) Organ- und Gewebespenden über die Entscheidungslösung. Nach dieser darf eine Organ- oder Gewebeentnahme nur dann erfolgen, wenn die verstorbene Person der Entnahme zu Lebzeiten zugestimmt hat – oder, sofern keine Entscheidung getroffen wurde, stellvertretend die nächsten Angehörigen.

Bürgerinnen und Bürger sollen regelmäßig über die Möglichkeit der Organ- und Gewebespende ergebnisoffener aufgeklärt werden. So kann die Entscheidungsfindung unterstützt werden.

Was änderte sich am 1. März 2022?

Am 1. März 2022 trat eine Gesetzesänderung des Transplantationsgesetzes in Kraft: Das GEsetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft. Eine wichtige Änderung dieses Gesetzes war die Erstellung eines Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register).Am 18. März 2024 ging das neue Register online und kann genutzt werden. Es ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, ihre Entscheidung zentral, freiwillig und jederzeit änderbar zu dokumentieren.

Was ist das Organspende-Register?

Das Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden kann. Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus können im Ernstfall besonders schnell auf das Register zugreifen und Ihre Entscheidung einsehen. Der Eintrag in das Organspende-Register ist freiwillig und kostenlos und kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Der Organspendeausweis und die Patientenverfügung bleiben neben dem Organspende-Register weiterhin gültig.

Die Gesetzesänderung sah eine Unterstützung der Hausärztinnen und Hausärzte bei der Aufklärung zur Organ- und Gewebespende vor. Diese haben nun die Möglichkeit, alle zwei Jahre ihre Patientinnen und Patienten ergebnisoffen zu beraten und diese Leistung auch abrechnen zu können. Eine langfristige Änderung ist die intensivere Einbindung von Organ- und Gewebespenden in die ärztliche Ausbildung.

Wann und wie kann ich eine Entscheidung treffen?

Die Organ- und Gewebespende beruht auf Entscheidungsfreiheit und dem Selbstbestimmungsrecht. Niemand wird automatisch zur Spenderin oder zum Spender und es besteht kein Zwang, eine Entscheidung treffen zu müssen. Wenn Sie jedoch wissen, ob und welche Organe Sie spenden wollen, ist es jedoch sinnvoll, dies klar zu dokumentieren, um für Sie selbst und Angehörige Klarheit zu schaffen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Organspendeausweis: Diesen können Sie direkt online ausfüllen und ausdrucken oder als Plastikkarte kostenlos bestellen.
  • Organspende-Register: Durch die Gesetzesänderung gibt es nun auch die Möglichkeit, die Entscheidung direkt online im Organspende-Register zu hinterlegen.
  • Patientenverfügung: In einer Patientenverfügung können Sie Ihre Entscheidung schriftlich festhalten und an einem sicheren Ort aufbewahren.

Tipp

Beim Ausfüllen des Organspendeausweises oder Eintrags im Organspende-Register können Sie nicht nur einer vollständigen Spende zustimmen, Sie können auch:

  • Organ- oder Gewebearten ausschließen
  • Nur bestimmten Organen/Geweben zuzustimmen
  • die Organ- und Gewebespende komplett ablehnen