In Deutschland regelt das Transplantationsgesetz (TPG) Organ- und Gewebespenden über die Entscheidungslösung. Nach dieser darf eine Organ- oder Gewebeentnahme nur dann erfolgen, wenn die verstorbene Person der Entnahme zu Lebzeiten zugestimmt hat – oder, sofern keine Entscheidung getroffen wurde, stellvertretend die nächsten Angehörigen.
Bürgerinnen und Bürger sollen regelmäßig über die Möglichkeit der Organ- und Gewebespende mittels neutraler und ergebnisoffener Infoblätter ihrer Krankenkasse aufgeklärt werden. So kann die Entscheidungsfindung unterstützt werden.

