Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende

Kurz gefasst
  • In Deutschland gilt auch weiterhin die Entscheidungslösung.
  • Eine Organ- oder Gewebeentnahme darf nur erfolgen, wenn die verstorbene Person – oder stellvertretend die nächsten Angehörigen – dem zugestimmt hat.
  • Das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende sieht die Einrichtung und den Betrieb eines Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende online vor.
  • Darüber hinaus soll die Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über das Thema mittels fundierter Informationen von Arztpraxen sowie auch im Rahmen von Erste-Hilfe-Kursen verbessert werden.

Organspende in Deutschland: Das gilt bisher

In Deutschland regelt das Transplantationsgesetz (TPG) Organ- und Gewebespenden über die Entscheidungslösung. Nach dieser darf eine Organ- oder Gewebeentnahme nur dann erfolgen, wenn die verstorbene Person der Entnahme zu Lebzeiten zugestimmt hat – oder, sofern keine Entscheidung getroffen wurde, stellvertretend die nächsten Angehörigen.

Bürgerinnen und Bürger sollen regelmäßig über die Möglichkeit der Organ- und Gewebespende mittels neutraler und ergebnisoffener Infoblätter ihrer Krankenkasse aufgeklärt werden. So kann die Entscheidungsfindung unterstützt werden.

Was hat sich am 1. März 2022 geändert?

Am 1. März 2022 trat eine Gesetzesänderung zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende in Kraft. Die Entscheidungslösung bleibt weiterhin bestehen: Organ- und Gewebespenden sind nur mit Zustimmung der verstorbenen Person oder ihrer Angehörigen möglich.

Die Änderung des Gesetzes ergänzt die vorherige Rechtslage und trägt dazu bei, den Patientenwillen umzusetzen. So wurde beispielsweise ein Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtet, das am 18. März 2024 online ging.

Was ist das Organspende-Register?

Das Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden kann. Ärztinnen und Ärzte können auf dieses im Ernstfall besonders schnell zurückgreifen und Ihre Entscheidung einsehen. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos und kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Der Organspendeausweis und die Patientenverfügung bleiben neben dem Organspende-Register weiterhin gültig.

Ziel der Gesetzesänderung ist es außerdem, die regelmäßige Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger mittels verlässlicher Informationen zu verbessern. Dabei sieht Gesetz folgende Informationsquellen vor:

  • Ausweisstellen von Bund und Ländern: Sie händigen Aufklärungsmaterialien und Organspendeausweise an Bürgerinnen und Bürger aus und verweisen auf weitere Beratungsmöglichkeiten.
  • Hausärztinnen und Hausärzte: Sie können ihre Patientinnen und Patienten alle zwei Jahre über die Möglichkeit der Organ- und Gewebespende fundiert und ergebnisoffen informieren. Langfristig beabsichtigt das Gesetz außerdem, Organ- und Gewebespenden intensiver in die ärztliche Ausbildung zu integrieren.
  • Erste-Hilfe-Kurse: Die für den Erwerb der Fahrerlaubnis verpflichtenden Erste-Hilfe-Kurse vermitteln ihren Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Zukunft Grundsätzliches zu Organ- und Gewebespenden.

Ziel dieser Maßnahmen ist es die regelmäßige Auseinandersetzung der Menschen mit dem Thema Organ- und Gewebespende zu fördern und sie bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Der Organspendeausweis behält auch weiterhin seine Gültigkeit.

Wann und wie kann ich eine Entscheidung treffen?

Die Grundlagen der gesetzlichen Regelung hinsichtlich Organ- und Gewebespenden sind die Entscheidungsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht jedes Menschen. Niemand wird automatisch, also ohne Zustimmung, Spenderin oder Spender und es besteht kein Zwang, eine Entscheidung treffen zu müssen.

Mittels des Organspendeausweises oder über das Organspende-Register kann die Zustimmung oder Ablehnung der Organ- und Gewebeentnahme erklärt werden.

 

 

Dabei können auch nur bestimmte Organe und/oder Gewebe zur Spende freigegeben werden oder ausgeschlossen werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu benennen, die im Fall der Fälle über eine Spende entscheiden soll. Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende kann jederzeit durch das Ausfüllen eines neuen Organspendeausweises oder einen neuen Eintrag in das Register geändert werden.