In Deutschland regelt die Entscheidungslösung, wann und unter welchen Bedingungen Organe oder Gewebe entnommen werden dürfen. Die Entnahme ist nur nach Zustimmung der verstorbenen Person erlaubt. Liegt diese nicht vor werden die Angehörigen befragt. Regelmäßige Aufklärung und Informationsmaterialien unterstützen die persönliche Entscheidungsfindung für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende. Im europäischen Vergleich unterscheiden sich die gesetzlichen Regelungen deutlich.

