Gesetzliche Regelungen in Deutschland und Europa

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Kurz gefasst
  • In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Organe und Gewebe dürfen nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat.
  • Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung gefragt.
  • Damit Menschen bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützt werden, bekommen sie in regelmäßigen Abständen Informationsmaterial zugesandt.
  • Im Ausland gelten andere gesetzliche Regelungen. Weit verbreitet sind die (erweiterte) Zustimmungslösung und die Widerspruchslösung.
  • Verstirbt eine Person im Ausland, so greift die Regelung des jeweiligen Landes, nicht die des Heimatlandes. 

Was ist die Entscheidungslösung?

Die Entscheidungslösung ist eine Abwandlung der Zustimmungslösung und regelt, dass eine Organ- oder Gewebeentnahme nur nach Zustimmung der verstorbenen Person oder ihrer Angehörigen zulässig ist. 

Innerhalb der Entscheidungslösung soll die Entscheidungsfindung mittels Aufklärung über die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende unterstützt werden. Diese muss die gesamte Tragweite der Entscheidung abbilden und ergebnisoffen sein: Deswegen sind damit spezifische Stellen betraut, insbesondere das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG)

Außerdem erhalten alle bei einer deutschen Krankenversicherung versicherten Menschen ab 16 Jahren kostenfrei mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte Informationsmaterialien und einen Organspendeausweis.

Widersprechen oder aktiv zustimmen?

Am 16. Januar 2020 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende. Es regelt, dass die Bereitschaft zur Organspende regelmäßiger erfragt wird und eine Erklärung nun auch online im Organspende-Register oder über Ausweisstellen möglich ist. Zusätzlich können Hausärztinnen und Hausärzte beraten. Das Gesetz trat zwei Jahre nach Verkündung in Kraft.

Lesen Sie hier mehr zur Gesetzesänderung.

 

Die Organ- und Gewebespende ist in anderen Ländern unterschiedlich geregelt

Während in Deutschland die Entscheidungslösung gilt, haben andere Länder unterschiedliche gesetzliche Regelungen der Organ- und Gewebespende:

  • Zustimmungslösung:  Organe und Gewebe dürfen nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person einer Organspende zugestimmt hat.; liegt keine Zustimmung vor, ist eine Entnahme nicht möglich. In Ländern des Eurotransplant-Verbunds existiert handelt es sich jedoch immer um eine erweiterte Zustimmungslösung: Nahe Angehörige können bei einer fehlenden Erklärung im Sinne der verstorbenen Person entscheiden.
  • Entscheidungslösung:  Eine Entnahme erfolgt auch hier nur bei vorliegender Zustimmung. Zusätzlich sollen Bürgerinnen und Bürger regelmäßig mit neutralen und ergebnisoffenen Informationen versorgt werden, um eine sichere Entscheidung treffen zu können.
  • Widerspruchlösung: Organe können prinzipiell entnommen werden, sofern die verstorbene Person einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. In einigen Ländern können Angehörige einer Organentnahme widersprechen, sollte keine Entscheidung der verstorbenen Person vorliegen.
  • Mischsystem: Kombination von Elementen aus der Zustimmungslösung und der Widerspruchslösung.
Die Karte zeigt die europäischen Länder und ihre Regelungen zur Organspende.

Die verschiedenen Länder in Europa die Organ- und Gewebespende unterschiedlich. In den meisten Ländern gilt die Widerspruchslösung:

  • (Erweiterte) Zustimmungslösung: Dänemark, Georgien, Griechenland, Irland, Israel, Litauen, Malta, Montenegro, Rumänien, Schweiz, Türkei, Vereinigtes Königreich (Nordirland)
  • Entscheidungslösung: Deutschland
  • Widerspruchlösung: Armenien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Island, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Russland, San Marino, Serbien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich (England, Schottland, Wales), Nordmazedonien
  • Mischsystem: Moldau, Slowenien, Schweden, Italien, Zypern

Bei Auslandsaufenthalten gilt die Regelung des jeweiligen Landes

Im Ausland gilt immer das jeweilige Landesrecht. Verstirbt eine Person im Ausland, entscheidet somit das Land nach den jeweiligen Regeln. Vor einem Auslandsaufenthalt ist es daher ratsam, sich über die Regelung des Reiselandes zu informieren und einen Organspendeausweis in der entsprechenden Landessprache mitzuführen. So wird Ihre persönliche Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende auch im Ausland verstanden.