Die Entscheidungslösung ist eine Abwandlung der Zustimmungslösung und regelt, dass eine Organ- oder Gewebeentnahme nur nach Zustimmung der verstorbenen Person oder ihrer Angehörigen zulässig ist.
Innerhalb der Entscheidungslösung soll die Entscheidungsfindung mittels Aufklärung über die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende unterstützt werden. Diese muss die gesamte Tragweite der Entscheidung abbilden und ergebnisoffen sein: Deswegen sind damit spezifische Stellen betraut, insbesondere das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG).
Außerdem erhalten alle bei einer deutschen Krankenversicherung versicherten Menschen ab 16 Jahren kostenfrei mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte Informationsmaterialien und einen Organspendeausweis.

