Gesetzliche Grundlagen der Organ- und Gewebespende

Die Organ- und Gewebespende ist ein sensibles Thema, das klare rechtliche Rahmenbedingungen erfordert. In Deutschland regeln Gesetze und Richtlinien genau, wer spenden darf, wie Spenden ablaufen und wie Transparenz und Kontrolle sichergestellt werden. Diese gesetzlichen Vorgaben schützen alle Beteiligten gleichermaßen und schaffen Vertrauen in das System der Organtransplantation.

Kurz gefasst
  • Das Transplantationsgesetz (TPG) bildet die rechtliche Grundlage für die Organ- und Gewebespende in Deutschland und sorgt für einheitliche, transparente Abläufe.
  • Alle Schritte – von der Organentnahme bis zur Transplantation – sind gesetzlich geregelt und unterliegen einer strengen Kontrolle unabhängiger Institutionen.
  • Die Entscheidung zur Organspende ist freiwillig.
  • In anderen europäischen Ländern gelten verschiedene rechtliche Modelle, die die Spendenbereitschaft und den Umgang mit Organspenden beeinflussen.

Gesetzliche Regelungen zur Organspende in Deutschland und Europa

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung für die Organ- oder Gewebespende: Eine Entnahme von Organen nach dem Tod darf nur erfolgen, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat oder Angehörige stellvertretend einwilligen. In anderen europäischen Ländern gelten unterschiedliche Modelle: Die Zustimmungslösung verlangt eine ausdrückliche Einwilligung zur Organspende, die Widerspruchslösung erlaubt eine Entnahme grundsätzlich, solange kein Widerspruch vorliegt.

Zwei medizinische Fachkräfte sitzen an einem Tisch und arbeiten. Ein Mediziner tippt etwas in seinen Laptop ein, während die andere medizinische Fachkraft ein Formularblatt ausfüllt.
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Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende

Kontrolle und Transparenz durch das Transplantationsgesetz

Das Transplantationsgesetz (TPG) legt fest, wie der gesamte Prozess der Organ- und Gewebespende überwacht und nachvollziehbar gestaltet wird. Dazu zählen unter anderem: 

  • Regelmäßige und unabhängige Kontrollen von Transplantationszentren
  • Eine Vertrauensstelle sowie Transplantationsbeauftragte in Kliniken
  • Ein striktes Verbot des Organhandels
  • Eine gesetzlich geregelte Kostenstruktur für mehr Transparenz

Mit dem Transplantationsregister, das medizinische Daten sammelt und Forschung unterstützt, sorgt das Gesetz zusätzlich für Qualitätssicherung und Nachvollziehbarkeit.

Zwei Männer sitzen auf einem Sofa und unterhalten sich. Beide sind nur verschwommen zu erkennen. Der Mann im Hintergrund legt den Arm um die Schultern des Mannes im Vordergrund.
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Entscheidungslösung

Die Entscheidungslösung in Deutschland und gesetzliche Regelungen in anderen europäischen Ländern

Gesetzesänderung 2022: Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende

Am 1. März 2022 trat eine Gesetzesänderung des Transplantationsgesetzes in Kraft: Mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende wurde festgelegt, dass Bürgerinnen und Bürger regelmäßiger und umfassender über das Thema informiert werden – etwa durch Hausärztinnen und Hausärzte oder das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). 

Ein zentraler Bestandteil der Gesetzesänderung ist außerdem das Organspende-Register, das im März 2024 online ging. Dort können Menschen ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende digital dokumentieren, ändern oder widerrufen.

Auf dem Foto ist ein Stapel Akten abgelichtet.
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Kontrolle und Transparenz

Das Transplantationsgesetz schafft Kontrolle und Transparenz

Gesetze und Richtlinien zur Organ- und Gewebespende

Neben dem Transplantationsgesetz (TPG) sichern in Deutschland weitere Gesetze und Richtlinien die Transparenz, Sicherheit und Qualität der Organ- und Gewebespende. Gemeinsam bilden sie ein rechtlich und medizinisch sicheres Fundament für die Organ- und Gewebespende.

  • Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt den gesamten Ablauf von Spende bis Transplantation.
  • Das Gewebegesetz sorgt für Sicherheit bei Verarbeitung und Qualität von Geweben.
  • Richtlinien der Bundesärztekammer und die EG-Geweberichtlinie setzen die Gesetze um.
Auf dem Foto ist ein Richtertisch zu sehen. Im Hintergrund sitzt eine Richterin, vor ihr liegt der für den Gerichtsaal klassische Hammer. Im Vordergrund steht eine Waage.
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Gesetze und Richtlinien

Gesetze und Richtlinien regeln die Organ- und Gewebespende