Am Donnerstag, den 24. September 2026, hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende beraten. Grundlage der Debatte waren drei Gesetzesentwürfe.
Die Vorlagen im Überblick:
- Fraktionsübergreifender Gesetzentwurf: 254 Abgeordnete fordern in ihrem Entwurf den Systemwechsel zur Widerspruchsregelung.
- Gesetzentwurf des Bundesrates: Auch die Länderkammer hat einen eigenen Entwurf zur Einführung der Widerspruchslösung vorgelegt.
- Fraktionsübergreifender Gegenantrag: 58 Abgeordnete sprechen sich in ihrem Antrag für die Beibehaltung der Entscheidungsregelung aus und wollen stattdessen Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben.
Alle drei Vorlagen wurden nach der Plenardebatte zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.
Die Kernargumente aus der Debatte:
- Für die Widerspruchsregelung: Befürworter wie Sabine Dittmar und NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (als Vertreter des Bundesrates) wiesen auf die dramatische Lage der Tausenden Patienten auf den Wartelisten hin. Bisherige Reformen hätten nicht zu mehr Spenden geführt. Die Widerspruchsregelung, die in den meisten europäischen Ländern bereits gilt, schaffe keinen Zwang, verändere aber die Ausgangslage: Wer nicht spenden möchte, könne jederzeit widersprechen. Zudem verbleibe die Einbindung der Angehörigen, um diese in Trauersituationen zu entlasten.
- Gegen die Widerspruchsregelung: Kritiker wie Martin Sichert und Sven Lehmann warnten vor einem staatlichen Zwang und einem Eingriff in die Menschenwürde sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Sie betonten, dass Schweigen nicht automatisch als Zustimmung gewertet werden dürfe und Organspenden stets freiwillig bleiben müssten.