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Hirntoddiagnostik: Feststellung des unumkehrbaren Ausfalls der gesamten Hirnfunktionen

Lesedauer: 4 Minuten
Kurz gefasst

Liegt der begründete Verdacht vor, dass bei einer Person die gesamten Hirnfunktionen ausgefallen sind, wird die Hirntoddiagnostik eingeleitet. Sie umfasst ein mehrschrittiges Vorgehen, das die Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms untersucht.

Die Hirntoddiagnostik folgt klaren Regeln, die in der Richtlinie der Bundesärztekammer definiert sind: Es muss nachgewiesen werden, dass eine Gehirnschädigung vorliegt und was ihre Ursachen sind. Daraufhin wird untersucht, ob die Hirnfunktionen ausgefallen sind. Um zu belegen, dass der Ausfall der Hirnfunktionen unumkehrbar ist, werden die Untersuchungen im letzten Schritt mit zeitlichem Abstand wiederholt oder apparative Zusatzuntersuchungen durchgeführt. Liegt eine Hirnschädigung vor und sind die gesamten Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen, ist der Tod des Menschen anhand neurologischer Kriterien sicher festgestellt.

Die Hirntoddiagnostik nimmt einige Stunden bis Tage in Anspruch und kann nur auf der Intensivstation eines Krankenhauses stattfinden. Die Diagnose muss von mindestens zwei besonders qualifizierten Fachärztinnen oder -ärzten unabhängig voneinander bestätigt werden. Die Ergebnisse werden protokolliert, archiviert und können jederzeit überprüft werden.

Der Hirntod wird anhand mehrstufiger Untersuchungen zweifelsfrei festgestellt

Die Hirntoddiagnostik umfasst verschiedene Untersuchungen, mit deren Hilfe geprüft wird, ob die gesamten Hirnfunktionen unumkehrbar erloschen sind. Ist eine Person hirntot, wird die medizinische Behandlung eingestellt.

Die Hirntoddiagnostik bei sehr jungen Menschen

Der folgende Text stellt die Hirntoddiagnostik bei Erwachsenen dar. Das Gehirn von Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr ist noch nicht ausgereift. Deshalb gibt es für sie ein angepasstes Verfahren zur Hirntodfeststellung. Bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr muss eine beziehungsweise einer der beiden Untersuchenden Kinderärztin oder Kinderarzt sein.

Die Hirntoddiagnostik muss von mindestens zwei besonders qualifizierten Fachärztinnen und -ärzten unabhängig voneinander durchgeführt werden. Sie müssen mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Personen mit schweren Hirnschädigungen besitzen. Darüberhinaus muss mindestens eine oder einer Fachärztin oder -arzte für Neurologie oder Neurochirurgie mit einem relevanten Schwerpunkt sein.

Im Falle einer späteren Organ- und Gewebespende dürfen beide Fachärzte weder an der Entnahme noch an der Übertragung der gespendeten Organe beziehungsweise Gewebe beteiligt sein. Die Hirntoddiagnostik umfasst drei Untersuchungs-Schritte. Erst wenn ein Schritt abgeschlossen und bestätigt worden ist, dürfen die Untersuchungen des nächsten Schritts eingeleitet werden.

Die drei Schritte der Hirntoddiagnostik sind:

  • Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung der Diagnostik,
  • Feststellung klinischer Symptome des Ausfalls der gesamten Hirnfunktionen,
  • Prüfung der Unumkehrbarkeit des Ausfalls der gesamten Hirnfunktionen (Irreversibilitätsnachweis).
Die Grafik verdeutlicht den Ablauf und die verschiedenen Schritte der Hirntoddiagnostik.

1. Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung der Hirntoddiagnostik

Die Voraussetzung für den Hirntod ist, dass das Gehirn schwer geschädigt wurde. Im ersten Schritt der Hirntoddiagnostik überprüfen die Ärztinnen und Ärzte, ob tatsächlich ein Hirnschaden vorliegt und was seine Ursache ist.

Dabei schließen sie aus, dass vorübergehende Einflüsse - wie zum Beispiel durch Medikamente oder eine schwere Kreislaufstörung - für den Zustand der Patientin oder des Patienten verantwortlich sind.

2. Feststellung klinischer Symptome

Ist das Gehirn tatsächlich geschädigt, werden im zweiten Schritt der Hirntoddiagnostik alle Hirnfunktionen überprüft. Beim Hirntod sind alle Funktionen erloschen. Die Ärztinnen und Ärzte stellen fest, ob die drei Anzeichen des Hirntods (die klinischen Symptome) eingetreten sind:

  • tiefe Bewusstlosigkeit (tiefes Koma),
  • Ausfall der Hirnstammreflexe und
  • Atemstillstand (Ausfall der Spontanatmung; Apnoe).

Tiefe Bewusstlosigkeit (tiefes Koma)

Unter Bewusstsein wird die Fähigkeit verstanden, die Umwelt wahrzunehmen und grundsätzlich mit ihr zu kommunizieren. Alle Störungen des Bewusstseins entstehen durch Beeinträchtigungen oder Schädigungen des Gehirns. Koma ist eine schwere Form der Bewusstseinsstörung. 

Es gibt verschiedene Tiefegrade des Komas: Im oberflächlichen Koma können Reaktionen auf äußere Reize noch erhalten sein. Je tiefer das Koma ist, desto weniger reagiert die Patientin oder der Patient auf äußere Reize. Für die Diagnose des Hirntods muss ein tiefes Koma vorliegen, das durch Bewusstlosigkeit ohne Augenöffnung und durch das Fehlen von Abwehrreaktionen auf geeignete Schmerzreize gekennzeichnet ist. Solche Reize werden im Zuge der Diagnose mit steigender Intensität am Körper und im Gesichtsbereich gesetzt. In einem tiefen Komastadium fehlen sowohl unbewusste Reaktionen auf Schmerzreize (Anstieg von Blutdruck und Pulsfrequenz) als auch Bewegungsreaktionen (Abwehrreaktionen oder Grimassieren) vollständig.

Das Koma kann vorübergehender Natur sein. Deshalb ist ein tiefes Koma nur ein Anzeichen für den Hirntod, ist aber nicht mit ihm gleichzusetzen. Weitere Untersuchungen müssen den Hirntod sicher bestätigen.

Ausfall der Hirnstammreflexe 

Die Fachärztinnen und -ärzte überprüfen, ob der Hirnstamm noch funktionsfähig ist. Funktioniert der Hirnstamm normal, dann lassen sich die sogenannten Hirnstammreflexe auslösen, die im Hirnstamm verarbeitet werden. Bei Bewusstlosen mit funktionsfähigem Hirnstamm können die Hirnstammreflexe ausgelöst werden. Ist allerdings der Hirntod eingetreten, sind alle Hirnstammreflexe erloschen.

Nacheinander versuchen die Fachärztinnen und -ärzte, die verschiedenen Reflexe auszulösen. Dazu zählt beispielsweise der Pupillenreflex. Bei Personen mit intaktem Reflex verengen sich die Pupillen bei Lichteinfall sowohl auf der belichteten als auch auf der Gegenseite. Dieser Reflex ist im Zustand des Hirntodes ausgefallen und die Pupillen zeigen keine Verengung auf Lichteinfall.

Apnoe-Test: Prüfung des Atemstillstands 

Mithilfe des Apnoe-Tests wird der Atemreflex und damit der Funktionszustand des Atemzentrums im Hirnstamm geprüft. Für die Überprüfung der Spontanatmung wird die Patientin oder der Patient kurzfristig mit reinem Sauerstoff beatmet, damit der Körper für die Dauer der Untersuchung mit genügend Sauerstoff versorgt ist.

Dann wird die maschinelle Beatmung abgeschaltet. Kommt es selbst bei einem hohen Kohlenstoffdioxidspiegel im Blut nicht zu einem spontanen Atemzug, ist das Atemzentrum im Hirnstamm ausgefallen.

3. Prüfung der Unumkehrbarkeit

Abschließend wird geprüft, ob der zuvor festgestellte Ausfall der gesamten Hirnfunktionen unumkehrbar ist. Das Verfahren dafür hängt von Art und Lage der Hirnschädigung ab. Entweder werden die klinischen Untersuchungen nach einer festgelegten Wartezeit (12 Stunden beziehungsweise 72 Stunden) wiederholt oder es erfolgen apparative Zusatzuntersuchungen.

Es wird beispielsweise gemessen, ob das Gehirn durchblutet wird oder im Gehirn Reize weitergeleitet werden. Es können auch beide Verfahren zum Einsatz kommen.

Alle Ergebnisse der Hirntoddiagnose werden dokumentiert

Alle Ergebnisse der Hirntoddiagnostik werden dokumentiert und archiviert. Kommt es nach der Feststellung des Hirntodes zu einer Organ- oder Gewebespende, werden die Protokollbögen mindestens 30 Jahre lang aufgehoben.

Der Hirntod unterscheidet sich eindeutig von anderen Erkrankungen und Symptomen

Bestätigt die Hirntoddiagnostik den Verdacht auf Hirntod, ist der Tod des Menschen nach neurologischen Kriterien sicher festgestellt.

Auch wenn unter künstlicher Beatmung das Herz-Kreislauf-System aufrechterhalten werden kann, baut sich beim Vorliegen des Hirntods das Hirngewebe nach und nach vollständig ab. Eine Rückkehr ins Leben ist ausgeschlossen.

Der Befund ist eindeutig. Die Untersuchungen der Hirntoddiagnostik verhindern eine Verwechslung mit anderen Erkrankungen und Symptomen, zum Beispiel Koma, Wachkoma (apallisches Syndrom) oder Locked-in-Syndrom. Bei diesen Erkrankungen können noch einige Hirnstammreflexe nachgewiesen werden. Das ist beim Hirntod nicht der Fall.

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