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Arten der Organspende
Es gibt zwei Arten der Organspende: Die Lebendspende und die postmortale Organspende, also die Spende nach dem Tod.
Die Lebendspende bezeichnet die Übertragung eines Organs bzw. des Teils eines Organs von einer lebenden Person auf einen Empfänger oder eine Empfängerin. Es ist möglich, eine Niere, einen Teil der Leber sowie der Lungen, des Dünndarms und der Bauchspeicheldrüse zu spenden. In Deutschland werden ausschließlich Nieren und Teile der Leber zur Lebendspende genutzt.
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Postmortale Organspende bezeichnet das Spenden von Organen nach dem Tod. Kriterien dafür sind die zweifelsfreie Feststellung des Hirntodes und eine Zustimmung zur Organspende durch die Spenderin oder den Spender oder die Angehörigen des verstorbenen Menschen.
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