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... zur Organ- und Gewebespende

Warum ist es wichtig, sich für oder gegen Organ- und Gewebespende zu entscheiden?

In Deutschland wird man erst mit einer schriftlichen oder mündlichen Willenserklärung zur Organspenderin oder zum Organspender. Deswegen ist es wichtig, mit engen Freunden und Angehörigen über seine Entscheidung zu sprechen und einen Organspendeausweis bei sich zu tragen.

Hat man noch keine Entscheidung getroffen, werden im Todesfall die nächsten Angehörigen befragt. Diese müssen versuchen, in bestem Wissen den Willen der oder des Verstorbenen zu beachten. Damit sie in der akuten Situation Bescheid wissen, ist es wichtig, sich frühzeitig Gedanken über die Organ- und Gewebespende zu machen und darüber zu sprechen.

Werden Organ- und Gewebespender registriert?

In Deutschland gibt es kein Organspenderegister. Es genügt, wenn Sie einen Organspendeausweis ausfüllen und diesen stets bei sich tragen.

Gibt es eine Altersgrenze für die Organ- und Gewebespende?

Nein, es gibt keine feste Altersgrenze. Entscheidend ist das biologische und nicht das kalendarische Alter. Auch die funktionstüchtige Niere einer oder eines 65-jährigen Verstorbenen kann einem Dialysepatienten wieder ein fast normales Leben schenken. Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft werden. Hier erfahren Sie mehr.

Welche Vorerkrankungen schließen eine Organ- und Gewebespende generell aus?

Eine Organentnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn bei der oder dem Verstorbenen eine akute Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegt. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den erhobenen Befunden, ob eine Organ- und Gewebespende in Frage kommt. So ist auch nach einer ausgeheilten Krebserkrankung eine Organspende prinzipiell möglich.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Organ- und Gewebespende von Verstorbenen erfüllt sein?

Das ist im Transplantationsgesetz streng geregelt. Erstens muss der Hirntod der möglichen Spenderin oder des möglichen Spenders entsprechend den Richtlinien der Bundesärztekammern von zwei Ärztinnen oder Ärzten festgestellt worden sein. Zweitens muss die Einwilligung des verstorbenen Menschen in eine Organspende bekannt sein oder die Angehörigen müssen nach seinem mutmaßlichen Willen einer Organentnahme zustimmen.

Macht meine Hautfarbe einen Unterschied?

Nein, bei der Organ- und Gewebespende macht die Hautfarbe keinen Unterschied. Dennoch ist die Chance auf eine erfolgreiche Transplantation größer, je ähnlicher die Gewebemerkmale von Spenderin bzw. Spender und Empfängerin bzw. Empfänger  sind. Bei Menschen aus dem gleichen ethnischen Umfeld ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass ihre Gewebemerkmale besser zueinander passen.

Gibt es religiöse oder spirituelle Bedenken gegen die Organ- und Gewebespende?

Keine der größeren religiösen Gemeinschaften in Deutschland hat sich gegen die Organspende ausgesprochen. Wenn Sie Zweifel oder Bedenken haben, wenden Sie sich am besten direkt an einen Vertreter Ihrer Religion. Hier erfahren Sie mehr.

Wer bekommt meine Organe und Gewebe?

Das kann im Voraus nicht gesagt werden. Es gibt viele Faktoren, die entscheiden, wer ein bestimmtes Organ bekommt. Dazu gehören Blutgruppe, Alter, Gewicht und die Gewebemerkmale. Je ähnlicher die Merkmale von Spenderin bzw. Spender und Empfängerin bzw. Empfänger sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass nur geringe Abstoßungsreaktionen auftreten. Bei sehr unterschiedlichen Gewebemerkmalen ist eine Abstoßung wahrscheinlicher. Die gemeinsame Warteliste des Verbundes von Eurotransplant, dem Belgien, Kroatien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich und Slowenien angeschlossen sind, erleichtert es, die optimalen Empfängerinnen und Empfänger zu ermitteln.

Weiß die Empfängerin oder der Empfänger des Organs, wer es gespendet hat?

Nein, die Spende ist anonym. Auch die Angehörigen der Spenderin oder des Spenders erfahren nicht, wer die Empfängerin oder der Empfänger des Organs ist. Auf Wunsch wird ihnen aber uber die Deutsche Stiftung Organtransplantation mitgeteilt, ob die Transplantation erfolgreich verlaufen ist.

Ist der Leichnam nach einer Organ- und Gewebespende entstellt?

Nein, der Leichnam wird durch eine Organ- und Gewebespende nicht entstellt. Das Transplantationsteam geht zu jedem Zeitpunkt respektvoll mit dem Körper der oder des Toten um. Die Entnahme findet in einem normalen Operationssaal statt und die Ärztinnen und Ärzte verschließen die operativen Einschnitte nach der Entnahme wieder, um den Körper zur Beisetzung an die Angehörigen zu übergeben.