Die BZgA unterstützt Sie bei der Aufklärung Ihrer Patientinnen und Patientin über das Organspende-Register. Nehmen Sie dazu gerne an unseren Webinaren teil. Unter anderem behandeln wir diese Themen: Wer kann sich in das Organspende-Register eintragen?, Was ist für den Eintrag in das Organspende-Register nötig und wie funktioniert das?,
Wer hat Zugriff auf die abgegebene Erklärung im Organspende-Register?, Bleiben Organspendeausweis und Patientenverfügung gültig?
Dann schreiben Sie uns eine E-Mail gerne bis zum 13.05.2024 eine E-Mail an: hausarzt@bzga.de. Bitte nennen Sie uns dann auch direkt Ihren Terminwunsch. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung mit den Einwahldaten zum Webinar.
Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) ist ein zentrales, elektronisches Verzeichnis. Hier können Sie Ihre Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende eintragen. Das Register bietet eine neue, digitale Möglichkeit, Ihre Entscheidung rechtlich verbindlich zu dokumentieren.
Das Organspende-Register hat schrittweise seinen Betrieb aufgenommen. Zusätzlich zum Organspendeausweis und der Patientenverfügung steht damit eine digitale Möglichkeit zur Verfügung, die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende unter www.organspende-register.de festzuhalten.
Im Transplantationsgesetz wurde die Beratung von Patientinnen und Patienten durch die Hausärzteschaft verankert. Diese Regelung ist am 1. März 2022 in Kraft getreten. Die Beratung der Patientinnen und Patienten muss ergebnisoffen erfolgen und kann pro Patientin oder Patient alle zwei Jahre abgerechnet werden.
Genaueres können Sie hier lesen: Bekanntmachung der Beschlüsse des Bewertungsausschusses
Die Beratung umfasst: