Mit der Kampagne „Organspende – Die Entscheidung zählt!“ klärt das BIÖG über die Organ- und Gewebespende auf. Patientinnen und Patienten können sich nach dem Transplantationsgesetz (TPG) bei Ihnen als Hausärztin oder Hausarzt zur Organ- und Gewebespende beraten lassen. Die Beratung ist alle zwei Jahre pro Patientin beziehungsweise Patient abrechenbar. *
Als Hausärztinnen und Hausärzte sind Sie bei diesem wichtigen Thema zentrale Ansprechpersonen. Das BIÖG und der Hausärztinnen- und Hausärzteverband unterstützen Sie bei der Information Ihrer Patientinnen und Patienten. Sie finden auf dieser Seite Hilfen, Anregungen und Hinweise für die Beratung Ihrer Patientinnen und Patienten.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an hausarzt(at)bioeg.de.
* Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2027 wird die Vergütung der Beratung bei der Organ- und Gewebespende abgeschafft.





