Hubert Knicker erhält 2010 ein Spenderherz. Seine Geschichte erzählt er heute in Schulen, um über das Thema Organspende ergebnisoffen zu informieren.
LESEN SIE HIER WEITERInwiefern sind Angehörige bei der Organspende entscheidungsberechtigt?
Ob ein verwandter Mensch nach dem Tod Organe und Gewebe spenden würde oder nicht, wissen viele Angehörige gar nicht genau. Über den Tod zu sprechen ist nicht einfach. Sich mit der eigenen Sterblichkeit auseinanderzusetzen, fällt vielen Menschen schwer. So kann es dazu kommen, dass nicht jeder Mensch zu Lebzeiten das Thema Organspende mit der Familie besprochen hat und weder einen Organspendeausweis noch eine Patientenverfügung ausgefüllt hat.
Wer entscheidet jedoch dann im Fall der Fälle? Was passiert, wenn eine Patientin oder ein Patient verstirbt, für die Organ- oder Gewebespende infrage kommt, jedoch keine eindeutige Entscheidung für oder gegen die Spende vorliegt? In dem Fall werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person befragt. Das ist keine leichte Situation.
Laut Deutschem Transplantationsgesetz darf eine postmortale Organ- oder Gewebespende nur dann erfolgen, wenn dies der eindeutige Wille der verstorbenen Person war. Zu selten geben ein Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung darüber allerdings eindeutig Aufschluss. Fehlen schriftliche Dokumente, werden die nächsten Angehörigen befragt, ob ihnen eine Entscheidung bekannt ist. Ist dies nicht der Fall, so müssen die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der oder des Verstorbenen entscheiden.