Richtlinien der Bundesärztekammer regeln streng, wer auf die Warteliste gesetzt wird. Ausschlaggebend sind die Erfolgsaussichten einer Transplantation und die Notwendigkeit: Wie wichtig ist eine Transplantation für das Überleben einer Patientin oder eines Patienten? Wie verbessert sich die Lebensqualität? Wird das transplantierte Organ auch längerfristig funktionstüchtig bleiben? Zudem wird die individuelle gesundheitliche und soziale Gesamtsituation der Patientin oder des Patienten berücksichtigt. Darüber hinaus muss die Nachsorge garantiert sein.
Für jedes transplantierbare Organ gibt es individuelle Bedingungen, die eine Patientin oder ein Patient erfüllen muss, um auf die Warteliste aufgenommen zu werden. Dazu zählen:
- endgültiges Organversagen (bei Niere, Bauchspeicheldrüse, Herz und Lunge) und
- eine fortschreitende, das Leben gefährdende Erkrankung, wenn keine akzeptable Behandlungsalternative besteht (bei Leber).
Eine Transplantation kann ausgeschlossen sein:
- bei nicht heilbaren, bösartigen Erkrankungen, bestimmten Infektionskrankheiten oder
- bei Erkrankungen, die ein lebensbedrohliches Risiko bei der Transplantation darstellen oder den längerfristigen Transplantationserfolg infrage stellen.