Die Deutsche Stiftung Organtransplantation

Wenn ein Organ transplantiert werden soll, müssen viele Verantwortliche eng miteinander kooperieren: Angehörige, Intensivmediziner, Pflegepersonal, Neurologen, die Vergabe-Stiftung Eurotransplant, Eil-Kuriere und Transplantationschirurgen. Der Weg vom Spender zum Empfänger ist oft weit. Damit er gelingt, braucht es jemanden, der ihn steuert und organisiert. Diese Aufgabe übernimmt in Deutschland die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) mit Sitz in Frankfurt.

Logo der Deutschen Stiftung Organtransplantation Seit dem Jahr 2000 fungiert die Stiftung als Koordinierungsstelle für die Organspende. Das bedeutet: Sie bringt alle Beteiligten zusammen und sorgt für den möglichst reibungslosen Ablauf von jährlich rund 4000 Organentnahmen in Deutschland.

Gesetzliche Basis

Grundlage für die Arbeit der DSO ist das Transplantationsgesetz von 1997. Das Gesetz teilt die Transplantationsmedizin in drei finanziell und organisatorisch voneinander unabhängige Bereiche: Erstens die Organisation der Organspende, die in den Händen der DSO liegt. Zweitens die Organvermittlung, die die Stiftung Eurotransplant im holländischen Leiden organisiert. Und drittens die Organtransplantation, also die Übertragung des Organs auf den Empfänger, die in den rund 50 Transplantationszentren bundesweit vorgenommen wird.

Klare Regeln für die Organspende

Ziel der DSO ist es, schwerkranken Patienten, die auf den Wartelisten verzeichnet sind, so schnell wie möglich eine Transplantation zu vermitteln, sobald ein geeignetes Organ zur Verfügung steht. In den sieben Organisationszentralen in Hannover, Berlin, Leipzig, München, Stuttgart, Mainz und Essen sind daher die Telefone rund um die Uhr besetzt.

Sobald bei einem Patienten im Krankenhaus der Verdacht auf Hirntod besteht, werden die Mitarbeiter der zuständigen regionalen Koordinierungsstelle informiert. Die DSO vermittelt dann bei Bedarf unabhängige Fachärzte (Neurologen), die die Hirntod-Diagnostik nach den strengen Vorgaben der Bundesärztekammer durchführen. Dann muss die Einwilligung des Verstorbenen geklärt werden. Liegt keine schriftliche Entscheidung (z.B. Organspendeausweis) des Verstorbenen vor, müssen die Angehörigen nach dessen mutmaßlichem Willen befragt werden. Bei diesen Gesprächen unterstützt die DSO die Ärzte im Krankenhaus und steht auf Wunsch den Angehörigen zur Seite.

Liegt die Zustimmung zur Organspende vor, muss alles zügig und routiniert ablaufen: Die DSO übermittelt die Daten über das Spenderorgan an die Stiftung Eurotransplant. Dort wird computergestützt - nach rein medizinischen Kriterien wie Erfolgsaussicht und Dringlichkeit - ein passender Empfänger auf der Warteliste ermittelt.
Um die Organempfänger zu schützen, veranlassen die Koordinatoren der DSO nun verschiedene Laboruntersuchungen, die ausschließen, dass der Verstorbene an einer übertragbaren Krankheit, einer Infektion oder einem Tumor erkrankt war. Darüber hinaus werden die Organfunktionen, die Blutgruppe und die Gewebemerkmale getestet. Die DSO leitet die Daten weiter und organisiert den Organtransport. Während die Ärzte die Spenderorgane entnehmen und einem Kurier übergeben, bereiten die Chirurgen im Transplantationszentrum den Empfänger für die Transplantation vor. Jeden Tag finden in Deutschland im Schnitt elf Transplantationen statt.

Helfer für das Klinikpersonal

Jede Organspende ist eine besondere Herausforderung für die Klinikmitarbeiter. Sie betreuen die trauernden Angehörigen und begleiten sie in dieser schwierigen Situation bei der Frage der Organspende. Darin werden sie von den DSO-Koordinatoren unterstützt. Bereits seit Jahren engagiert sich die DSO über eigene Projekte und Ausbildungen im Bereich der Angehörigenbetreuung.

Die DSO-Mitarbeiter beraten Krankenhäuser auch dabei, ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen, mögliche Organspender zu melden.

Transplantationsbeauftragte sichern die Zuständigkeiten

Die erfolgreiche Durchführung einer Organspende erfordert klare Abläufe und eindeutig definierte Zuständigkeiten. Daher schreiben einige Bundesländer allen Krankenhäusern mit Intensivbetten vor, einen Transplantationsbeauftragten zu benennen. Dieser Mitarbeiter dient seinen Kollegen als Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Organspende und steht im persönlichen Kontakt mit der DSO. Auf Seminaren der DSO können sich die Transplantationsbeauftragten auf den aktuellen Wissenstand bringen. Darüber hinaus berät die DSO in der Analyse und Optimierung krankenhausinterner Abläufe innerhalb des Organspendeprozesses.

Die DSO erstattet die Personal- und Sachkosten, die durch eine Organspende anfallen. Ebenso bezahlt sie die Untersuchungen und den Transport der Spenderorgane zu den Transplantationszentren. Das entsprechende Budget wird ihr von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt. Wie viel Geld der Stiftung zur Verfügung steht, richtet sich nach der erwarteten Zahl der zu transplantierenden Organe.

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