Der Organspendeausweis, den spendebereite Bürgerinnen und Bürger bei sich tragen, schafft Klarheit. Wenn er nicht vorliegt, müssen im Fall eines Unfalls oder einer plötzlichen schweren Erkrankung ansonsten die Angehörigen entscheiden; der Betroffene hätte dann keine Möglichkeit mehr, sein Persönlichkeitsrecht wahrzunehmen. Zudem entlastet der Ausweis die Angehörigen in einer bedrückenden Situation von einer schwerwiegenden Entscheidung. Im seit 1997 geänderten Organspendeausweis kann man das Einverständnis zur Organ- und Gewebespende entweder generell erteilen, oder man kann es auf bestimmte Organe oder Gewebe einschränken oder einer Organ- und Gewebespende widersprechen. In der Zeile "Anmerkungen /Besondere Hinweise" kann man eine Person benennen, die im Todesfall benachrichtigt werden soll. Der Organspendeausweis wird an keiner offiziellen Stelle registriert oder hinterlegt.

Keine Entscheidung auf Lebenszeit

OrganspendeausweisDabei muss niemand fürchten, sich ein für allemal festzulegen. Wer seine Einstellung zur Organ- und Gewebespende ändert, muss lediglich die alte Erklärung vernichten. Auf einem neuen Ausweis kann man seine geänderte Einstellung festhalten. Ausserdem ist es sinnvoll, die Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson über den geänderten Entschluss zu informieren.

Der beste Aufbewahrungsort

Es ist sinnvoll, den Organspendeausweis bei den Personalpapieren mit sich zu tragen, da in einer Unfallsituation hier als erstes nachgeschaut wird, um die Angehörigen verständigen zu können. Man kann den Ausweis aber auch bei Angehörigen oder einer nicht verwandten Vertrauensperson hinterlegen.

zum weiterlesen:
Die fünf wichtigsten Hinweise zum Organspendeausweis
Eine Anleitung in wenigen Schritten
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Organspendeausweis

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