Gebührenfreies Infotelefon 0800 / 90 40 400

Für das persönliche GesprächIn Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) hat die BZgA einen telefonischen Informationsdienst zur Organ- und Gewebespende sowie zur Transplantation eingerichtet. Das gebührenfreie Infotelefon bietet die Möglichkeit, im persönlichen Gespräch von einem geschulten Team Informationen und Antworten auf Fragen zur Organspende zu bekommen.

Das Infotelefon ist unter der Rufnummer 0 800/ 90 40 400 ist Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr und Samstag von 9 bis 13 Uhr besetzt.

Zusätzlich ist das Infotelefon Anlaufstelle für Anfragen von Journalisten, Krankenkassen, medizinischem Personal, Apothekern, oder aus Schulen, Behörden, Verbänden und Selbsthilfegruppen.

Interessierte und Betroffene können sich mit Fragen zu Nierenerkrankungen an das "Nierentelefon" der Deutschen Dialysegesellschaft niedergelassener Ärzte wenden, Telefonnummer 0800/248 48 48.

FAQ’s am Infotelefon OrganspendeHier finden Sie eine Auswahl der am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Organspende.

1. Gibt es eine Altersgrenze für Organ- und Gewebespender?
Nein, es gibt keine feste Altersgrenze. Entscheidend ist das biologische und nicht das kalendarische Alter. Auch die funktionstüchtige Niere eines 65-jährigen Verstorbenen kann einem Dialysepatienten wieder ein fast normales Leben schenken. Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft werden.

2. Können Leute unter 18 Jahren einen eigenen Organspendeausweis ausfüllen?
Ja, laut Transplantationsgesetz können Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organspende ab dem 16. Lebensjahr und ihren Widerspruch ab dem 14. Lebensjahr erklären. Eine Einwilligung der Eltern ist nicht notwendig.

3. Muss man sich vom Arzt untersuchen lassen, bevor man den Spenderausweis ausfüllt?
Nein, eine Untersuchung ist nicht notwendig und wäre zu diesem Zeitpunkt nicht sinnvoll, da sich der gesundheitliche Zustand eines Menschen fortwährend ändern kann.

4. Welche Vorerkrankungen schließen eine Organ- und Gewebespende generell aus?
Eine Organentnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn bei dem Verstorbenen eine akute Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegt. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den erhobenen Befunden, ob eine Organ- und Gewebespende in Frage kommt.

5. Werden Organ- und Gewebespender registriert?
In Deutschland gibt es kein Organspenderegister. Es genügt, wenn Sie Ihren Ausweis ausfüllen und diesen stets bei sich tragen.

6. Woher bekommt man einen Organspendeausweis?
Auf dieser Homepage oder beim Infotelefon Organspende 0800/90 40 400

7. Muss man den Spenderausweis ständig bei sich tragen?
Das ist sinnvoll, am besten beim Personalausweis. Wer das nicht möchte, sollte auf jeden Fall einer Person seines Vertrauens über seine Entscheidung informieren und sagen, wo der Ausweis zu finden ist.

8. Kann man im Organspendeausweis bestimmte Organe und Gewebe von einer Spende ausschließen?
Ja, man hat fünf verschiedene Wahlmöglichkeiten im Organspendeausweis. So kann man der Organ- und Gewebespende generell zustimmen, einzelne Organe oder Gewebe von einer Spende ausschließen oder nur bestimmte Organe oder Gewebe für eine Organspende zur Verfügung stellen, die Organ- und Gewebespende generell ablehnen oder die Entscheidung auf eine Person seines Vertrauens übertragen.

9. Was passiert, wenn man seine Meinung zur Organ- und Gewebespende ändert?
Die geänderte Entscheidung kann in einem neuen Spenderausweis dokumentiert, der alte Ausweis zerrissen werden.

10. Welche Voraussetzungen müssen für eine Organ- und Gewebespende von Verstorbenen erfüllt sein?
Dies ist im Transplantationsgesetz streng geregelt. Erstens muss der Hirntod des möglichen Spenders entsprechend den Richtlinien der Bundesärztekammern von zwei Ärzten festgestellt worden sein. Zweitens muss die Einwilligung des Verstorbenen in eine Organspende bekannt sein oder die Angehörigen müssen nach seinem mutmaßlichen Willen einer Organentnahme zustimmen.

11. Welche Erfolgsaussichten haben Organ- und Gewebeübertragungen?
Sehr gute. So funktionieren beispielsweise 88 Prozent der transplantierten Nieren noch nach einem Jahr, nach fünf Jahren sind es noch 74 Prozent. Bei den anderen Organen liegen die Erfolgsraten nur geringfügig darunter. Augenhornhäute sind sogar fast immer gut transplantierbar: 95 Prozent haben ihre volle Funktionstüchtigkeit noch nach einem Jahr, 80 Prozent nach fünf Jahren.

12. Weiß der Empfänger des Organs, wer es gespendet hat?
Nein, die Spende ist anonym. Auch die Angehörigen des Spenders erfahren nicht, wer der Empfänger des Organs ist. Auf Wunsch wird ihnen aber mitgeteilt, ob die Transplantation erfolgreich verlaufen ist.

13. Wann kommt eine Lebendspende in Frage?
Auch dies ist durch das Transplantationsgesetz geregelt. Es erlaubt die Spende von Organen, nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, zum Beispiel Eltern und Geschwistern, unter Ehepartnern, Verlobten oder unter Menschen, die sich persönlich sehr nahe stehen. Eine Gutachterkommission prüft im Vorfeld, ob die Spende freiwillig erfolgt und keine finanziellen Interessen bestehen.

Organspendeausweis

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Mit wem sollte man über Organspende sprechen?

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