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Studien und Gesetz

Die sensiblen Themen "Organ- und Gewebespende" und "Organtransplantation" verlangen nach klaren Regeln, damit jegliche Form von Missbrauch effektiv ausgeschlossen werden kann. Diese Rechtssicherheit bietet das Transplantationsgesetz (TPG), das am 1. Dezember 1997 in Kraft getreten ist.

Gewebegesetz

Durch das am 1. August 2007 in Kraft getretene Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz) wurden ergänzende Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Gewebe in das TPG, das Arzneimittelgesetz (AMG) und das Transfusionsgesetz (TFG) aufgenommen. Das Gewebegesetz setzt eine entsprechende Eu-Richtlinie für den Umgang mit menschlichen Zellen und Geweben wie Augenhornhäute, Herzklappen, Haut, Knochen oder Stammzellen um. Es betrifft die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen.

Nähere Informationen zum Transplantationsgesetz, das 2007 in Kraft trat, finden Sie hier, ebenso wie eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen in Europa.

Den aktuellen Gesetzestext des Gewebegesetzes als PDF-Dokument finden Sie hier: Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (20.07.2007) - PDF 168 kB

In dieser Rubrik finden Sie außerdem eine Übersicht über die neusten Studien  zur Organ- und Gewebespende und aktuelle Statistiken.