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Die Feststellung des Hirntodes
Der Hirntod lässt sich durch die Krankengeschichte und verschiedene Untersuchungen zweifelsfrei feststellen. Das Vorgehen der Diagnosestellung ist durch die Richtlinien der Bundesärztekammer streng vorgegeben.
Zunächst müssen die Voraussetzungen und Ursachen einer schweren Hirnschädigung überprüft werden, bevor verschiedene körperliche Untersuchungen durchgeführt werden können. Diese Untersuchungen haben den Zweck, unterschiedliche Funktionen der verschiedenen Hirnareale zu prüfen und den Nachweis einer unumkehrbaren Schädigung zu führen.
Ergänzend dazu oder an die Stelle der
Bild vergrößernEEG bei gesundem, wachem Menschen (oben) und Nulllinienlauf (unten).Verlaufsbeobachtung können apparative Untersuchungen eingesetzt werden, etwa das EEG (Elektro-Enzephalogramm), mit dem sich die elektrische Eigenaktivität der Gehirnzellen registrieren und aufzeichnen lässt (Abbildung rechts, EEG beim gesunden, wachen Menschen). Wenn das Gehirn tot ist, zeichnet das Gerät keinerlei elektrische Hirn-Aktivität auf - es kommt zum sogenannten Nulllinienverlauf. Gelegentlich kann auch die Überprüfung der Gehirndurchblutung erforderlich sein.
Das Transplantationsgesetz fordert, dass die Untersuchungen zur Hirntodfeststellung von zwei Ärztinnen bzw. Ärzten unabhängig durchgeführt und in dem sogenannten Hirntodprotokoll festgehalten werden müssen. Damit ein Interessenskonflikt ausgeschlossen ist, dürfen diese Ärzte nicht selbst an der Organ- und Gewebeentnahme oder Transplantation beteiligt sein.
Keine wissenschaftlichen Zweifel
Es wird teilweise bezweifelt, dass der Hirntod ein sicheres Todeszeichen ist. So wird eingewendet, dass der Gesamthirntod zwar den unwiederruflichen Ausfall aller Hirnfunktionen bedeute, nicht aber, dass die oder der Betreffende bereits tot sei. Für die Mehrheit der medizinischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und auch für die Kirchen gibt es jedoch keine wissenschaftlichen Grundlagen für diese Annahme.
Die Stellungnahme der Religionen können Sie hier nachlesen.